Einunddreißigster Juli 1989
Der Oberste Sowjet streicht den Tatbestand „antisowjetische Agitation und Propaganda“ aus dem Strafgesetzbuch. Damit wird eines der düstersten Kapitel des sowjetischen Unrechts beendet.
Seit Gründung des ersten sozialistischen Staates wurden Millionen von Menschen nach diesem Paragrafen verurteilt. Bis zu 25 Jahre im Gulag konnte es für antisowjetische Propaganda geben, oder sogar die Todesstrafe. Oft genug lief eine Verurteilung zu Lagerhaft auf die Todesstrafe hinaus. Wenn sich im Urteil der Zusatz: „Ohne Recht auf Korrespondenz“ fand, wurde der Verurteilte heimlich erschossen. Die Familien blieben bis zu Stalins Tod im Ungewissen über das Schicksal ihrer Angehörigen.
Die Entscheidung des Obersten Sowjets, so einschneidend sie auch war, bleibt ohne Beachtung in den Medien. Selbst Walter Kempowski, ein genauer Beobachter der Entwicklungen im Ostblock im Allgemeinen und der Sowjetunion im Besonderen, bekommt es nicht mit.
Bild beschäftigt sich mit den „heimlichen Trinkern von Bonn“. Ein weiteres Sommerlochthema.