Der Generationenvertrag – ein Schneeballsystem?

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Von Gastautor Michael J. Glück

Die neue Rentenkommission, deren Mitglieder der Bundesminister für Arbeit und Soziales vor gut zwei Monaten vorgestellt hat, beginnt jetzt ihre Arbeit unter dem Leitsatz „Verlässlicher Generationenvertrag“. Doch dieser sozialpolitische Begriff ist ein Euphemismus, der schon seit Jahrzehnten dazu dient, der Bevölkerung die tatsächlichen Zusammenhänge unseres Rentensystems zu verschleiern.

Das Wort Generationenvertrag für ein Rentenversicherungssystem schürt die Erwartung, dass Kinder für ihre Eltern und die Enkel für deren Kinder sorgen. Kommen zu wenige Kinder und Kindeskinder zur Welt, dann müssen die Renten sinken oder Kinder und Enkel müssen mehr bezahlen. Das leuchtet ein. Das entspricht der offiziellen Diktion. So prophezeite das Institut der Deutschen Wirtschaft (iwd) schon am 15. November 2015 auf seiner Website „die Rentenbeiträge werden steigen“, weil in Deutschland immer mehr alte, aber immer weniger junge Menschen lebten. Und diese Problematik werde sich noch verschärfen. „Heute kommen in Deutschland auf einen Ruheständler jenseits der 64 etwa drei Personen im Erwerbsalter, nach 2030 werden es nur noch zwei sein“, so das iwd.

Boom für die Rente
Was das heißt, lässt sich mit einem einfachen Rechenbeispiel allgemein verständlich machen: Drei junge Menschen erarbeiten heute die Renten von einer älteren Person. Da diese jungen Menschen später auch eine Altersrente beziehen wollen, müssen ihnen neun Jüngere nachfolgen, um deren Renten zu erarbeiten. Diese tun das natürlich nur, um selbst einmal eine Altersrente zu erhalten. Dafür sind dann 27 nachwachsende Beitragszahler erforderlich. Für diese wiederum müssen 81 junge Leute versicherungspflichtig arbeiten. Theoretisch muss sich dieses exponentielle Bevölkerungswachstum endlos fortsetzen, um den Vorgaben des Generationenvertrags gerecht zu werden. Für Wissenschaftler des Club of Rome, die schon vor Jahrzehnten vor dem Weltuntergang gewarnt haben, ist exponentielles Wachstum aber die größte Gefahr für unseren Planeten.

Vorgaben dieser Art machen die gesetzliche Rente auf alle Fälle zu einem Schneeball- oder Pyramidensystem. Wikipedia zufolge werden damit Geschäftsmodelle bezeichnet, „die zum Funktionieren eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigt“, eben wie ein Schneeball, der beim Hinunterrollen auf einem Abhang immer größer wird. Auch Kettenbriefe funktionieren so. Verkaufssysteme dieser Art werden Strukturvertriebe, in Englisch „pyramid selling“ genannt. Sie haben im Bereich der deutschen Privatversicherung zum Beispiel keinen sehr seriösen Ruf.

Im wirklichen Leben verlangt ein solchen System aber nicht bloß einen stetigen Kindersegen, sondern auch ein ungebrochenes Wirtschaftswachstum, einen richtigen Boom mit laufend zunehmendem und nachhaltigem Arbeitsplatzangebot. Minijobs, ausgedehnte Niedriglohnbereiche, Rationalisierungen mit Beschäftigungsabbau, Arbeit im öffentlichen Dienst, berufliche Selbständigkeit oder langfristige Arbeitslosigkeit sowie die Auswanderung junger Menschen in größerem Umfang machen einem Generationenvertrag schwer zu schaffen.

Vieles nicht systemgerecht
Erschwerend kommt hinzu, dass die Generation der Beitragszahler im deutschen Rentensystem finanziell begrenzt ist. Denn anders als in der gewiss nicht sozialistisch verfassten Schweiz, wo Erwerbseinkommen grenzenlos der Beitragslast zur Rente unterliegen, ist das in Deutschland nicht der Fall. Hier gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die seit dem ersten Januar 2018 auf 6.500 Euro monatlich im Westen beziehungsweise auf 5.800 Euro im Osten geklettert ist. Nur auf Einkommen bis in dieser Höhe werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von zusammen 18,6 Prozent erhoben. In der Schweiz ist nur die Rente gedeckelt.

Unser vermeintliches Pyramidenmodell der Rentenfinanzierung stößt aber noch an andere Grenzen. Dafür sorgt der Unterschied zwischen aktiv und passiv Versicherten. „Personen, für die im Versicherungskonto am Stichtag“ – zum Beispiel der 31. 12 2015 – „keine rentenrechtlichen Zeiten gespeichert sind, die aber innerhalb des Berichtsjahres oder in früheren Kalenderjahren rentenrechtliche Zeiten oder einen Bonus aus einem Versorgungsausgleich“ – beispielsweise infolge einer Ehescheidung – „im Versicherungskonto stehen haben, werden als passiv Versicherte bezeichnet“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Sie zahlen also nichts ein, weil sie gerade keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Und das sind viele. Von den 53,8 Millionen Versicherten ohne Rentenbezug zum 31. Dezember 2015 waren nach Angaben der DRV 16,78 Millionen Männer und Frauen passiv und lediglich 37,03 Millionen Männer und Frauen aktiv versichert. Gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrenten sind in einem wirklichen Generationenvertrag sogar regelrecht systemwidrig. Denn diese Renten müssen Beitragszahler jeden Alters für die Leistungsbezieher jeden Alters erarbeiten, und zwar neben den Altersrenten.

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nun vorgelegte Sozialbericht 3017 nennt für das Jahr 2016 zwar Sozialtransfers in Höhe von geschätzt 918 Mrd. Euro, also fast einem Drittel des Bruttoinlandsproduktes. Aber irgendwo müssen ja zum Beispiel auch die Ausgaben für unsere Zuwanderer verbucht werden. Nur etwa 69,7 Mrd. Euro von den gesamten Sozialtransfers entfielen auf Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das zeigt auch der Rentenversicherungsbericht 2017. Von den Versicherten gezahlten Beiträge beliefen sich demnach mur auf 215, 4 Mrd. Euro. Dem standen Rentenausgaben von 259,3 Mrd. Euro gegenüber, also ein Pleiteladen, wie liberale Marktwirtschaftler genüsslich anmerken. Doch rechnet man die Sonderleistungen der Rentenversicherung für Kindererziehungszeiten, für die Krankenversicherung der Rentner oder Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit heraus, reichen die Mitgliedsbeiträge locker.

Andere Motive
Aber als Schneeballsystem war die Sozialversicherung in Deutschland bei ihrer Geburt vor 130 Jahren ohnehin nicht gedacht. Reichskanzler Otto von Bismarck, der 1883 die gesetzliche Krankenversicherung, 1884 die gesetzliche Unfallversicherung und 1989 schließlich die gesetzliche Alters- und Invaliditätsversicherung für Arbeiter auf den Weg gebracht hat, missfielen vor allem die die hohen Krankheitsraten der Arbeiter im Reich. Viele waren schon in jungen Jahren wegen schlechter Wohnverhältnissen und Ernährung zu Invaliden geworden.

Das war auch für das preußische Militär kein Zustand, wie Bismarck-Kritiker anmerken. Und sie ergänzen, dass die Altersrente erst ab 70 gewährt wurde, ein Alter, das die meisten Versicherten damals nicht erreicht hätten. Doch der Invaliditätsschutz und die Krankenversicherung verbesserten die Lage der Arbeiter im Reich unstrittig. Bezahlt wurde der Alters- und Invaliditätsversicherung übrigens zum kleinen Teil per Klebemarken durch die Arbeiter selbst, durch Beiträge der Arbeitgeber und mit staatlichen Zuschüssen, also vom Steuerzahler.

Ein Teil der bedeutenden Unternehmen war seinerzeit ohnehin auf Bismarcks Linie. Die GHH (Gute Hoffnungshütte AG) gründete schon 1832 eine Unterstützungskasse zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitarbeiter. Krupp und Henschel folgten 1858. Siemens und BASF zogen 1872 und 1879 nach. Mit einem Generationsvertrag hatten diese unternehmerischen Aktivitäten nichts zu tun.

Beste Bedingungen
Auch als im Reich Adolf Hitlers die Parole „Kinder für den Führer“ ausgegeben wurde, dachte wohl niemand an einen Rentenvertrag. Wer dem heutigen Willkommensruf für Immigranten ein solches Motiv unterlegt, will der „schon länger hier lebenden“ Bevölkerung vermutlich die wahren Zusammenhänge der Rentenversicherung verschleiern. Schließlich wollen 1,5 Millionen Migranten später auch Renten. Dafür brauchen wir 4,5 Millionen Nachzügler, für deren Renten dann 13,5 Millionen junge Einwanderer sorgen müssten, und so weiter.

Doch diese Zahlen allein machen es nicht. Das zeigt ein Blick auf die Länder, woher die Einwanderer kommen. Dort sind die Völker jung und wachsen rasch, ob in Syrien, im Irak, in Somalia, in den Maghreb-Staaten oder in Nigeria. Dort bestehen also unserem Narrativ zufolge beste Bedingungen für Renten-Generationenverträge. Doch die Altersvorsorgesysteme in diesen Ländern lassen zu wünschen übrig. Denn es fehlen ordentlich entlohnte Arbeitsplätze, ein paar GHHs, Politiker wie Bismarck und ein bisschen Solidarität nach Schweizer Art. Und das gilt auch für Deutschland.



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