Kanzlerin Merkel hat in ihrer heutigen Rede zum Etat des Kanzleramtes ein bemerkenswertes Eingeständnis gemacht. Sie sagte wörtlich:
„Auf diesen Grundsatz, auf dieser Grundlage, habe ich mit Griechenland
Gespräche geführt dass wir sozusagen im grenznahen Bereich
wenn man davon ausgeht dass noch gar keine Einreise stattgefunden hat.
Das kennen wir ja aus dem Flughafen-Bereich Flüchtlinge direkt nach Griechenland
wieder zurückgeführt werden und dort das Asylverfahren bearbeitet wird.
Und im Gegenzug wird Griechenland darauf hingewiesen daß eine Vielzahl von
Flüchtlingen in Griechenland ist, die Anrechte auf Familiennachzug hat.
Und dass…, dass wir da auch dies Schritt für Schritt abarbeiten.
Und da jetzt ja dieses beschlossen haben beim subsidiären Familiennachzug pro Monat 1.000 Menschen aufzunehmen
können wir genau in diesem Bereich auch handeln.“
Merkel verstrickt sich in hier in Widersprüche. Sie behauptet es gäbe Familien in Griechenland mit einem Anrecht auf Familiennachzug. Nur Personen mit einen Asylstatus haben in Deutschland ein Anrecht auf Familiennachzug. Wobei man an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen muss, dass eine unbekannte Zahl von Asylanträgen unberechtigt positiv beschieden worden ist, was aber nicht nachgeprüft werden soll, um das Ausmass des Skandals nicht bekannt werden zu lassen.
Merkel spricht aber nicht von diesen Fällen, sondern von dem zweifelhaften Beschluss, auch für subsidiär Aufgenommene, also Menschen ohne Bleiberecht, Familiennachzug zu gestatten. Es ist erstaunlich, dass man in Deutschland, wo man bis heute nicht weiß, wer eigentlich bei uns ist, in dem bärtige Mittzwanziger als „unbegleitete Minderjährige“ geführt werden, wo man sich auf unüberprüfbare Angaben von „Schutzsuchenden“ verlässt, plötzlich genau weiß, dass es in Griechenland nachzugsberechtigte Familien geben soll.
Merkel bezieht sich auf die umfangreichen Zugeständnisse, die sie laut FOCUS ONLINE vom 28.06.2018 gemacht hat.
Laut Regierungschef Alexis Tsipras bei seiner Pressekonferenz zum Abschluss des EU-Gipfels in Brüssel hat Merkel die Bearbeitung von 2900 Anträgen auf Familienzusammenführung zugesagt.
Außerdem wolle die Bundesregierung “auf positive Weise” hunderte weitere Fälle prüfen. Wie kann man zusagen, Verfahren „positiv“ prüfen zu lassen, das heißt, das Ergebnis bereits vorwegzunehmen? Gibt es nicht so etwas wie rechtliche Verfahren, die Gesetzgebung, die Verfassung und die Gewaltenteilung?
In einem demokratischen Land nennt man das “Due processs”, “Rule of Law” und “Separation of power”.
Um solche lästigen Kleinigkeiten scheint Merkel sich im Alleingang schon wieder nicht zu kümmern.
Übrigens schert sich die Kämpferin für eine „europäische Lösung“ auch nicht um die EU-Gesetzgebung.
Am 21. Dezember 2011 hat der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtssache C-411/10 und C – 493/10 in Hinblick auf Griechenland verfügt, dass kein Asylbewerber in ein Mitgliedstaat überstellt werden darf, indem er aufgrund systemischer Mängel im Verfahren Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden. Ein ähnliches Urteil fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Beginn desselben Jahres.
Deutschland dürfte demnach, wenn Migranten, die bereits in Griechenland registriert wurden, an einem der drei kontrollierten Übergänge an der Grenze zu Österreich auftauchen sollten, gar nicht nach Griechenland zurückschicken! Das „Abkommen ist eine Schimäre, neudeutsch Fake, um die besorgte Öffentlichkeit zu täuschen.
Um es ganz deutlich zu sagen: Es ist ein Abkommen, das heißt: Schieb keinen ab, nimm Tausende auf.