Unsere Petition hat die 50 000-Schallmauer durchbrochen!

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Am heutigen Tag hat die aus der „Gemeinsamen Erklärung 2018“ entstandene Petition das Quorum von 50 000 Unterschriften online erreicht. Nicht mitgezählt sind diejenigen, die per Fax oder per Brief unterschrieben haben.

Ich bedanke mich bei allen, die trotz erheblicher Schwierigkeiten erfolgreich unsere Petition auf der Bundestagsmaske gezeichnet haben.

Der steile Anstieg, den wir seit gestern zu verzeichnen haben, hat wahrscheinlich auch mit dem Tod der 14-jährigen Susanna  zu tun, der die Öffentlichkeit aufgerüttelt hat.

Im Fall Susanna sind alle Probleme der desaströsen „Flüchtlingspolitik“ von Kanzlerin Merkel und ihren willigen Helfern vereint: Susanna wurde ermordet von einem Mann, der 2015 in der großen Einwanderungswelle zu uns kam. Er war weder Kriegsflüchtling noch politisch Verfolgter. Er wurde sehr schnell polizeiauffällig und trotzdem nicht abgeschoben. Susanna könnte noch leben, wenn in Deutschland nicht Recht und Gesetz zugunsten einer moralisierenden „Willkommenskultur“ außer Kraft gesetzt worden wären.

Die Tatsache, dass der mutmaßliche Mörder mit seiner ganzen Familie sich in den Irak absetzen konnte, obwohl die Namen auf den Ausreisepapieren und auf den Flugtickets nicht übereinstimmten, zeigt das ganze Ausmaß des staatlichen Kontrollverlusts.

Verantwortlich dafür ist eine Politik, die eine „humanitäre Ausnahmesituation“ (Merkel) im Herbst 2015 in einen andauernden Ausnahmezustand überführt hat, der alle rechtsstaatlichen Institutionen gefährdet.

Um die immensen Probleme zu lösen, die durch die „Flüchtlingspolitik“ entstanden sind, ist der sofortige Stopp der unkontrollierten Einwanderung, die bis zum heutigen Tag anhält, unumgänglich.

Wir brauchen dringend eine Diskussion, welche und wie viele Einwanderer unser Land will und verkraften kann. Wir brauchen eine Diskussion, unter welchen Bedingungen die bereits Eingereisten hierbleiben können oder nach Hause zurückkehren müssen.

Wir fordern deshalb die unverzügliche öffentliche Anhörung der Petenten im Deutschen Bundestag. Die nötige parlamentarische Befassung kann nicht auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben werden. Wir können nicht warten, bis die nächsten Marias, Mias oder Susannas am Wegesrand verscharrt werden. Die Dringlichkeit rechtfertigt eine Sondersitzung des Petitionsausschusses. Die Arbeit muss noch in den letzten beiden Sitzungswochen vor der Sommerpause begonnen und während der Sommerpause fortgesetzt werden.



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