Kanzler der (Links)Alliierten

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Von Gastautor Ulrich Sauer

Der Versuch einer Neuausrichtung des Bundesverfassungsgerichts ist, da die Professorin aus Potsdam sich zurückgezogen hat, gescheitert. Nun hat auch der hinterhereilende Widerstand gegen den Nationalsozialismus seine Dolchstoßlegende. Von einem Triumph des rechten Mobs ist die Rede. Eine beispiellose Hetzkampagne, natürlich von rechts, habe eine höchstqualifizierte Kandidatin zu Fall gebracht. Es lohnt nicht, sich mit absurden Vorwürfen auseinander zu setzen.  Lassen wir also das anständige Deutschland in seiner infantilen, von Hysterie geprägten Verwirrtheit. Es wird den Ausgang aus seiner selbst gewählten Unmündigkeit nicht finden.

Versuchen wir stattdessen, die Dinge unter dem Blickwinkel des Allgemeinwohls zu betrachten.

Der Rechtsstaat, kann man in Anlehnung an Böckenförde feststellen, lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Eine dieser Voraussetzungen, gewissermaßen die Grundvoraussetzung, ist die Ausübung der richterlichen Gewalt durch integre, vom Volk bestimmte Richterpersönlichkeiten. Diese Personen müssen sich, ungeachtet einer bestimmten weltanschaulichen Ausrichtung, in richterlicher Zurückhaltung üben (judicial self-restraint) und – gerade bei Verfassungsrichtern unabdingbar – eine gewisse Regierungsferne verinnerlicht haben.

Es fällt schwer, diese Eigenschaften bei den Professorinnen aus Potsdam und München zu entdecken. Zu offenkundig sind sie von Weltverbesserungsphantasien beseelt. Deshalb war und ist es eine Zumutung für die große Mehrheit der Wähler und vor allem für die Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, wenn die SPD diese Kandidatinnen präsentiert hat. Allerdings muss man der kleinen Regierungsfraktion zu Gute halten, dass der Kanzler und seine Paladine die unbedingte Zustimmung der Union signalisiert, wenn nicht gar zugesagt hatten. So haben ja auch die Mitglieder der Union im Wahlausschuss der Professorin aus Potsdam zur erforderlichen Mehrheit verholfen. Jetzt kam aber unerwartet und überraschend das Nein der Unionsfraktion, die von ihrem Recht auf weisungsfreie Entscheidung Gebrauch machte. Das war mutig und hat einem von allen guten Geistern verlassenen Friedrich Merz  – die Grenzen aufgezeigt. Dieser Mut ist nun wieder erforderlich, nachdem Friedrich Merz am vergangenen Wochenende das Waffenembargo gegen Israel verhängt und damit – ohne Rücksicht auf Verluste – durchregiert hat. Das war nach der missglückten Verfassungsrichterwahl tolldreist und muss nach allen Regeln der politischen Kunst den Verlust der Kanzlerschaft nach sich ziehen. Hoffentlich haben die Abgeordneten der Unionsfraktion den Doppel-Wumms als solchen wahrgenommen und setzen Friedrich Merz aufs Altenteil, wo er hingehört und ja auch schon einmal war.  Sie sind es ihrer Selbstachtung und dem Auftrag ihrer Wahler schuldig.  Es liegt in ihrer Hand, Friedrich Merz zum Kanzler mit der kürzesten Amtszeit zu machen und so das Land vor einem weiteren Abrutschen zu bewahren. Hoffen wir,  dass sie ihre Aufgabe erkennen und die Ihnen zugedachte Rolle als Stimmvieh ablehnen.  Zum besseren Verständnis: Art. 68 des Grundgesetzes macht die Stellung eines Misstrauensantrags nicht davon abhängig, dass er von einer Oppositionsfraktion gestellt wird.

Man weiß nicht, ob es besser wird, wenn Friedrich Merz geht, aber er muss gehen, damit es besser werden kann (frei nach Lichtenberg).

 



Unabhängiger Journalismus ist zeitaufwendig

Dieser Blog ist ein Ein-Frau-Unternehmen. Wenn Sie meine Arbeit unterstützen wollen, nutzen Sie dazu meine Kontoverbindung oder PayPal:
Vera Lengsfeld
IBAN: DE55 3101 0833 3114 0722 20
Bic: SCFBDE33XXX

oder per PayPal:
Vera Lengsfeld unterstützen