Die totalitäre Demokraten

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Was sich gestern bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags abgespielt hat, ist mehr als ein Trauerspiel. Es ist die Zersetzung der demokratischen Normen. Demokratie ist, wenn man sich auf die Einhaltung der Spielregeln verlassen kann, auf die man sich geeinigt hatte. Was nicht erlaubt ist, dass mitten in vereinbarten Verfahren von der Mehrheit diese Regeln geändert werden. Das hat die CDU im Verein mit der SED-Linken und ihrer Linksaußen-Abspaltung BSW versucht. Unter Bruch des demokratischen Anstands, einem Redner zuzuhören, hat der Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU in kommunistischer Manier die Rede des Alterspräsidenten unterbrochen, um einen Geschäftsordnungsantrag zu stellen.

Die CDU hat schon früher nicht gewusst, wie sie sich zu benehmen hat. Als 1994 der Alterspräsident Stefan Heym (PDS) den Bundestag eröffnen wollte, hat die Union ihm jeglichen Respekt verweigert, indem sie bei seiner Begrüßung sitzen blieb. Sie hat offensichtlich nichts daraus gelernt, aber die SED-Linke und ihre Abspaltung auch nicht, die gestern demonstriert haben, dass sie jede demokratische Regel zu brechen bereit sind, um ihre Macht auszuspielen. Das erinnert an die Gründung der DDR, als die SED mit allerlei Tricks ihre Macht gesichert hat, obwohl sie bei der demokratischen Wahl unterlag.

Die CDU hat sich besonders demokratiefeindlich hervorgetan. Der Landtag wollte in der letzten Legislaturperiode in Hinblick einen möglichen Wahlsieg der AfD die Geschäftsordnung ändern. Dem hat sich die CDU verweigert, weil sie glaubte, als stärkste Kraft aus der Wahl hervorzugehen. Nachdem sie damit gescheitert ist, versucht sie auf SED-Manier, ihre Ziele durchzusetzen. Ihr mangelnder Respekt vor den Wählern und den demokratischen Spielregeln wird sich nicht auszahlen.

Bobo Homburg hat auf X klare Antworten auf Fragen formuliert, was sich gestern im Thüringer Landtag abgespielt hat:

  1. Kann die Geschäftsordnung geändert werden, bevor das Präsidium gewählt ist? Nein, da der in § 1 normierte Ablauf eindeutig ist: Erst wird das Präsidium gewählt, danach können Gesetze, Geschäftsordnung usw. beschlossen werden.
  2. Dürfen andere Fraktionen vorab Anträge zur Geschäftsordnung stellen? Durchaus, diese dürfen sich gemäß § 31 Abs. 3 aber nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung oder den Geschäftsplan beziehen, nicht auf Änderungen der Geschäftsordnung selbst.
  3. Dürfen Fraktionen aus dem Präsidium herausgehalten werden? Nein, weil § 2 Abs. 2 vorschreibt, das jede Fraktion mit einem Mitglied im Präsidium vertreten sein muss. In diesem Punkt ist Thüringen vorbildlich. In Ländern wie Niedersachsen versorgen sich mache Fraktionen mit mehreren Präsidiumsposten, während andere Fraktionen gar keine erhalten. Warum wollte die „Nationale Front” aus Union und Roten die Geschäftsordnung unbedingt vor der Wahl des Landtagspräsidenten ändern? Weil sie offenbar befürchteten, dass einige in ihren Reihen bei geheimer Wahl an demokratischen Traditionen festhalten.

Die Mehrheit des Thüringer Landtags hat heute eine Raubtier-Demokratie gestützt, bei der sich die Mehrheit alles nimmt und die Minderheit unterdrückt. Das könnte böse ins Auge gehen, wenn sich die Mehrheit ändert. Ich unterstütze die demokratische Tradition, die auf Interessenausgleich und Kompromiss abzielt!

 

 



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