Warum Rückführungen (Abschiebungen) von illegal eingereisten Straftätern oft scheitern

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Von Peter Schewe

Messerattacken von sich illegal aufhaltenden Migranten auf wehrlose Bürger gehören inzwischen zum Alltag in Deutschland, nicht jede findet mehr den Weg in die überregionalen Nachrichten. Die allgemeine Unsicherheit wächst, man meidet Volksfeste und andere Massenzusammenkünfte.

Im Mittagsgespräch des BR 2 äußerte eine Hörerin einen überraschenden Vergleich. Sie meinte, dass das Schutzbedürfnis straffällig gewordener Geflüchteter höher bewertet wird, als das Schutzbedürfnis der eigenen Bevölkerung. Auf diesen in sich schlüssigen Widerspruch blieben sowohl der Moderator als auch der hinzugezogene ‚Experte‘ eine Antwort schuldig.

Die Hörerin brachte es auf den Punkt: Droht einem hier straffällig gewordenen Geflüchteten in seinem Herkunftsland eine unmenschliche Behandlung, sei es weil er dort per Haftbefehl gesucht, oder wegen seiner geschlechtlichen Orientierung verfolgt oder sonst wie bedroht ist, wird er nicht abgeschoben, sondern erhält einen Schutzstatus in Form von Duldung oder Asyl. Die von ihm ausgehende Bedrohung der Bevölkerung hierzulande, sei es durch islamische Radikalisierung, Drogenkriminalität, Diebstahl oder sexualisierte Gewalt wird geringer bewertet, als seine Sicherheit anderswo.

Ohne diese Abwägung wären Solingen, Mannheim, Dresden und die vielen anderen Fälle von tödlichen Messerangriffen nicht möglich gewesen, die Täter hätten rechtskräftig in ihre Herkunftsländer rückgeführt (abgeschoben) werden müssen.

Immer wieder wird über die ‚Sicherheit‘ der Herkunftsländer gestritten, als stände es den deutschen Politikern allein zu, über die Einhaltung der Menschrechte in anderen Ländern zu wachen bzw. zu urteilen. Ein hier straffällig gewordener Mörder ohne deutsche Staatsbürgerschaft hat doch jegliches Bleiberecht in Deutschland verwirkt. Frau Göring-Eckhardt meint bei ‚Hart aber fair‘, ihr sei es lieber, die Täter säßen ihre Strafen hier ab, als dass sie erneut einreisen und so evtl. wieder Straftaten begehen, weil sie im Herkunftsland ggf. straffrei ausgehen. Welch ein Offenbarungseid, offenbar ist man nicht gewillt, Einreisende zu kontrollieren, zu identifizieren und zurückzuweisen, obwohl sie bei Straffälligkeit ja bereits erkennungsdienstlich erfasst wurden (Fingerabdrücke, Fotos etc.)

Wie ist nun aber die Rechtslage im deutschen Rechtsstaat? Schauen wir ins Grundgesetz, dort regelt der Artikel 16 das Recht auf Asyl. In der Ursprungsfassung von 1949 lesen wir unter Absatz (2) kurz und bündig: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

In der aktuellen Fassung wurde der zweite Satz des Absatzes 2 durch den Artikel 16a [Asylrecht] ersetzt, der aus 5 Absätzen besteht, von dem jeder für sich wiederum längere Textpassagen umfasst. Absatz (1) entspricht dem zweiten Satz der Urfassung: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Wohlgemerkt ausschließlich politisch Verfolgte, keine Kriminellen und keine, die aus wirtschaftlichen Überlegungen ins Land kommen.

Absatz (2) benennt diejenigen, die sich auf Absatz (1) nicht berufen können: Bürger der Mitgliedstaaten der EU (die können ja eh kommen) „…oder aus einem anderen Drittstaat, in dem die Anwendung des Abkommens über die  Anwendung (…) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte  sichergestellt ist.“ und somit als sicheres Herkunftsland einzustufen ist.

Problematisch wird es im Absatz (3), der hier deshalb vollständig wiedergegeben werden muss (Unterstreichungen vom Verfasser):

„Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahmen begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“

Derartige Texte werden zutreffend als ‚Gummiparagraphen‘ bezeichnet. Es gehört schon eine ordentliche Portion Dummheit dazu, diese wachsweichen Vermutungen und allgemeinen Ermessensspielräume nicht für ein dauerndes Bleiberecht zu nutzen, zumal sich jeder Asylsuchende auf  Kosten des Steuerzahlers einen Rechtsbeistand nehmen kann. Übrigens ein einträgliches Geschäft für Rechtsanwälte.

Aber es kommt noch besser, der Absatz (4) gibt den Asylsuchenden und deren Anwälte geradezu eine Anleitung, wie sie die Regelungen des Absatz (2) umschiffen können:

„Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Abschiebung) wird in den Fällen des Absatzes (3) und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.“

Es darf also beliebig gezweifelt, ermessen, eingeschränkt geprüft und verspätet werden, was das Zeug hält. Welcher Rechtsanwalt fühlt sich hier nicht berufen, tätig zu werden und den Angestellten in den Ausländerbehörden zu zeigen, wer Herr im Hause ist? Wundert es da noch, das Asylverfahren ewig dauern und Abschiebungen fast immer scheitern, allein schon, weil letztere befristet sind?  Dem Täter von Solingen reichten 6 Monate, unterzutauchen.

Der Absatz (5) des Artikel 16a stellt die zuvor genannten Regelungen nochmals in den Kontext zu völkerrechtlichen Verträgen und Abkommen über die Rechtsstellungen von Flüchtlingen und soll hier nicht näher benannt werden.

Jeder Kanzler schwört seinen Eid darauf, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Der Schaden, der ggf. straffällig gewordenen Geflüchteten in ihren Herkunftsländern droht, scheint aber den derzeit Regierenden näher am Herzen zu liegen, als die Sicherheit des eigenen Volkes. Anders lässt sich das Verhalten und die Äußerungen von Herrn Scholz, Frau Esken, Frau Faeser, Frau Baerbock und anderen nicht mehr erklären.

Statt die islamistische Terrorgefahr im Auge zu haben, ist Herr Haldenwang und sein Verfassungsschutz offenbar mit der Beobachtung ‚rechtsextremer‘ Parteien ausgelastet.

Einige Terrorakte konnten nur verhindert werden, weil ausländische Dienste die deutschen Sicherheitsbehörden rechtzeitig gewarnt haben. Aber was zählt schon der Schutz der eigenen Bevölkerung vor Messerattacken gegen die Bedrohung der Macht der etablierten durch neue Parteien.

Wie sagte Frau Göring-Eckhardt angesichts des ungehinderten Flüchtlingsstroms 2015: Sie freue sich schon auf ein anderes Deutschland. Neun Jahre später, nach Dresden, Mannheim und Solingen sind wir offenbar in diesem schon angekommen.



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