Von Ulrich Thurmann
Ökologisch, ökonomisch und sicherheitstechnisch spricht alles für Kernkraftwerke als bevorzugte Stromerzeugungsquelle. Sie sind die Basis für einen Industriestandort. Ihre Abschaffung vernichtet den Industriestandort und damit den Wohlstand. Wer Kernkraftwerke stilllegt, will genau das.
Die Innenpolitik Deutschlands ist seit sechs Jahrzehnten zunehmend geprägt durch den Kampf politischer Gruppen gegen die Kernenergie. Mit der Stilllegung der letzten drei Anlagen vor einem Jahr haben sie ihr Ziel erreicht. Der Niedergang Deutschlands ist damit fest auf die Bahn gesetzt. Im Nachfolgenden möchte ich auf der Basis persönlichen Erlebens darstellen, wie sich dieser Vorgang in Hessen abspielte. Man muss sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass diese Entwicklung von Anfang an langfristig geplant war und konsequent verfolgt wurde.
In den 60er Jahren tauchten immer mehr Demonstranten in der Bundesrepublik auf, die mit „Ho-Ho-Ho-Tschi-Min“-Rufen und der roten „Mao-Bibel“ in der Hand die Zerstörung der Kultur, des Wohlstandes und des Rechtsstaats forderten. Die ersten Ansätze hatte ich schon 1958 an der Freien Universität Berlin bei Diskussionen des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes SDS erlebt, zu denen ich aus Neugier ging. Diese Leute wurden von den Bürgern nicht ernst genommen. Es wurde für unmöglich gehalten, dass junge Leute, die den Kommunismus in seiner praktischen Auswirkung nicht erlebt hatten, mit ihrer Anpreisung maoistischer Unterdrückungs- und Ausbeutungsmethoden politischen Erfolg haben könnten.
Aber sie hatten ihn. Schritt für Schritt verschafften sie sich Aufmerksamkeit – sogar durch politische Morde. Es wurde allmählich klar, dass die Aktivitäten zur Zerstörung der oben genannten Werte einem einheitlichen Plan folgten. Es wurde auch klar, dass die Zerstörung der Kernenergie die Hauptmethode zur Zerstörung des Wohlstands war. Damit wurden scheinbar disparate Ereignisse zu Schritten in immer nur eine Richtung. Im Einzelnen:
1970 wurde ich von Wirtschaftsminister Rudi Arndt SPD zum ersten Referenten für Energiepolitik in einem Wirtschaftsministerium in Deutschland ernannt. Damals war die SPD voll auf Kernkraftkurs. Ich war als Vertreter des Landes bei den Beratungen der SPD-Oberbürgermeister von Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Offenbach und Hanau zugegen, die in einer Energiewirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main EWAG ein gemeinsames Kernkraftwerk planten.
Im Laufe der siebziger Jahre änderte sich die Haltung der SPD zur Kernkraft. Kommunistische bis maoistische Kader drehten zuerst die linke südhessische SPD um und entmachteten dann die konservative nord-hessische SPD. Die Landesregierung schickte mich zu zahlreichen Veranstaltungen zur Kernenergie, zu denen sich die Politiker nicht selbst trauten. Die SPD schürte alle möglichen Ängste gegen die Kernenergie, die Presse schloss sich an – ich hatte einen schweren Stand und wurde in der Öffentlichkeit zum Feind der Bevölkerung und Freund der Großindustrie.
Im Wirtschaftsministerium wurde 1977 die Stelle des Leiters der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde frei. Ich sprach mit den außer mir in Betracht kommenden Kollegen. Keiner von uns wollte sich bewerben. Der Stuhl war zu heiß. Schließlich nutzte Wirtschaftsminister Heinz Herbert Karry (FDP) meinen Urlaub und ernannte mich in Abwesenheit, ohne vorher mit mir zu sprechen. Ich nahm die Herausforderung an und bearbeitete mit meinen Kollegen die Genehmigungsverfahren für die Kernkraftwerke Biblis A, B, C und Borken, für die Hanauer Brennelementefabriken Alkem, Nukem, RBU und HOBEG und für eine deutsche Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente. Alles Verwaltungsverfahren, die in Medien und Politik täglich hohe Aufmerksamkeit fanden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Erörterungstermine fanden unter starkem Polizeiaufwand statt. Glücklicherweise kam es dabei nicht zum Äußersten. Bei dem gleichzeitigen Bau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens wurden zwei Polizisten erschossen.
1981 wurde mein Minister Karry erschossen. Die Täter sind bis heute unbekannt. Die Tatwaffe fand sich in einem Auto, das auf Joschka Fischer von den Grünen zugelassen war. Er hatte mit der Tat nichts zu tun, er hatte das Auto einem Freund geliehen. Die Polizei fand auf einer Liste meinen Namen, so dass ich mit Familie für Jahre unter Polizeischutz gestellt wurde. Das Genehmigungsverfahren für eine deutsche Wiederauf-arbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente wurde nach der Ermordung des Ministers in Hessen nicht weiterverfolgt. Dieses Ziel war erreicht.
1982 wurde nach jahrelanger Bearbeitung im Genehmigungsverfahren Biblis C die Genehmigungsreife erreicht. Die unterschriftsreife Genehmigungsurkunde wurde gemäß einer Zuständigkeitsverordnung dem hessischen Innen- und dem Sozialminister zur Mitzeichnung zugesandt. Während der Innenminister mitzeichnete, lehnte Sozialminister Karl Schneider SPD ohne Begründung ab. Die nach jahrelanger Arbeit der Industrie, der Gutachter und der Behörden erreichte positive Beendigung des Verfahrens, die viele Millionen gekostet hatte, wurde ohne Begründung gegenstandslos gemacht. Der hessischen und der rheinland-pfälzischen Industrie wurde von der SPD die preiswerte Versorgung mit Grundlaststrom verweigert. Auch dieses Ziel war erreicht.
Unsere Arbeit war aber nicht umsonst. Die überregionalen Stromversorger und die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden von Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern hatten sich vor Jahren aus Rationalisierungsgründen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, in der die vier modernsten, größten und sichersten Kernkraftwerke der Welt in einem „Konvoi“ gleichzeitig und zeichnungsgleich von den einen geplant und von den anderen geprüft wurden. Das ging gegen den bisherigen Spieltrieb der Ingenieure, von denen in früheren Fällen jeder seine eigene Anlage konstruiert hatte, was die Genehmigungsverfahren natürlich verlängerte und verteuerte.
Zum Leiter des Konvoi-Genehmigungsverbundes wurde ich bestimmt, weil mein Projekt Biblis C am weitesten fortgeschritten war und die anderen drei Bundesländer die bereits erreichten Ergebnisse übernehmen konnten. Diese drei Anlagen wurden dann auch gebaut und waren vier Jahrzehnte lang das Rückgrat der deutschen Industriestromversorgung – bis sie 2023 von SPD, Grünen und FDP mutwillig abgeschaltet wurden, obwohl sie extrem preisgünstig und unabhängig von Umweltbedingungen Grundlaststrom produzierten. Ich bin stolz darauf, dass ich mit meinen Kollegen damit vor vierzig Jahren die Industriestromversorgung in Deutschland noch weit über meine Pensionierung hinaus sichern konnte. 2023 wurde dann allerdings von SPD, Grünen und FDP das letzte Ziel auf dem jahrzehntelangen Weg zur Vernichtung einer sicheren und preiswerten Stromversorgung erreicht.
Die SPD war hoch verärgert, dass ich mit meinen Kollegen die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren auch nach der Ermordung von Karry pflichtgemäß weiterführte. Das musste verhindert werden. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen ASJ im hessischen Justizministerium fand die Lösung: man lege die atomrechtliche Genehmigungsbehörde still – und damit Biblis A und B und die vier Brennelementefabriken in Hanau. Als Instrument hierfür wählten sie das Strafrecht. Es galt etwas zu finden, dass ein Strafgericht überzeugen konnte. Ende 1984 ging eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau ein. Sie bezog sich auf eine Rechtsfrage des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Ich will hier nicht in die Einzelheiten gehen. Wichtig war, daß die Zustellung der von der Staatsanwaltschaft Hanau verfertigten Anklageschrift gegen mich und vier weitere an das Gericht nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens durch die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Hanau führte. Die Anklage war nicht schlüssig.
Die Landesregierung von SPD und Grünen unter Holger Börner und Joschka Fischer wusste sich Rat – es wurde einfach gegen das Grundgesetz eine Zweite Große Strafkammer in Hanau als Sondergericht speziell für diesen Prozess eingerichtet. Auch diese Kammer zögerte.
Zwischenzeitlich hatte ich entdeckt, dass die hunderte Seiten Behördenakten, die den weit überwiegenden Inhalt der Anklageschrift ausmachten, durchweg von den beiden Staatsanwälten zu Lasten der Angeklagten textlich gefälscht wiedergegeben wurden. Urkundenfälschung und Prozeßbetrug im höchsten Maße durch Justizbeamte! Ich stellte mit einer ebenfalls angeklagten Kollegin die zahlreichen Nachweise in einer Dokumentation zusammen und gab sie kurz vor der Landtagswahl 1987 beim Justizministerium ab. Am Tage nach der Landtagswahl eröffnete die neue Zweite Große Strafkammer das Hauptverfahren. Es sollte wohl vermieden werden, dass die CDU, die die Wahl gewonnen hatte, die Staatsanwaltschaft anwies, die Anklage schnell noch zurückzuziehen. Ende 1987 endete unser Strafverfahren, das über zahlreiche Monate die Öffentlichkeit beschäftigte und uns angeklagten Beamten unzählige Verunglimpfungen einbrachte, mit den zu erwartenden Freisprüchen. Einer der beiden fälschenden Staatsanwälte wurde anschließend befördert. Die durch den Prozess herbeigesehnte Stilllegung der Nuklearanlagen in Hessen nach einer Verurteilung der Beamten fand nicht statt. Die Hanauer Nuklearbetriebe allerdings haben dann einige Jahre später durch eigenes Verhalten im Zusammenhang mit dem Umgang mit nuklearen Reststoffen ihren Niedergang selbst bewirkt.
Zwei Jahrzehnte später übernahm die CDU die Führung der wohlstands- und damit kernenergiefeindlichen Parteien. Während SPD und Grüne sich noch mit indirekten (und rechtswidrigen) Methoden der Kernenergiebekämpfung zufriedengegeben hatten, war Kanzlerin Merkel aus härterem Holz. Die CDU machte bei erster Gelegenheit Nägel mit Köpfen. Der Jahrtausend-Tsunami 2011 in Japan war das Ereignis, das hohe öffentliche Erregung auslöste, während dessen ein rechtswidriger Gewaltakt nicht die verdiente Beachtung finden würde. Die Naturkatastrophe zog auch das Kernkraftwerk Fukushima in Mitleidenschaft. Während die Grüne Claudia Roth mit ihrer sofortigen Lüge („durch die Kernkraftwerkskatastrophe in Fukushima starben 15.000 Menschen“) bei Millionen Bürgern den Eindruck erweckte, der in vielen Köpfen noch heute festsitzt, trotz der Tatsache, dass durch die Reaktoren niemand starb, nutzte die CDU die Verwirrung und absichtliche Täuschung der Bevölkerung zur Stilllegung der Kernkraftwerke Biblis A und B.
Sofort nach der Naturkatastrophe von Fukushima trafen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Umweltminister Norbert Röttgen mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und seiner Umweltministerin Lucia Puttrich (alle CDU). Sie beschlossen die sofortige Ausserbetriebnahme von Biblis A und B. Puttrich war nach dem Atomrecht örtlich zuständig, Röttgen war als Bundesumweltminister im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung gegenüber der hessischen Ministerin weisungsbefugt. Die beiden Regierungschefs hätten die Pflicht gehabt, ihre Minister von rechtswidrigen Handlungen abzuhalten bzw. sie zu korrigieren.
Zur Vorbereitung der Besprechung hatten die langjährig zuständigen Fachbeamten von Bund und Land auf die Sach- und Rechtslage nach Fukushima hingewiesen – besonders zu der Frage, ob hieraus Konsequenzen für Biblis A und B zu folgern wären. Sie kamen übereinstimmend zum Ergebnis, dass dies nicht der Fall war. Erdbeben und Tsunamis wie in Japan waren in Biblis als Ergebnis der gründlichen Prüfungen in den Genehmigungsverfahren nicht zu befürchten. Eine Abschaltung wäre rechtswidrig. Die Bundeskanzlerin als ausgebildete Naturwissenschaftlerin, kümmerte das nicht. Sie sorgte dafür, dass diesen zuständigen Beamten mit sofortiger Wirkung die Bearbeitung entzogen wurde. Dieser Vorgang erinnert an die disziplinarrechtliche Verfolgung des Beamten Kohn im Bundesinnenministerium, der 2020 gleich zu Beginn von Corona im Rahmen seiner Zuständigkeit eine fachliche Stellungnahme zu Corona abgegeben hatte – er wurde von Bundesinnenminister Seehofer CSU sofort des Dienstes enthoben.
Die anderen Anwesenden setzten der Bundeskanzlerin keinen wirksamen Widerstand entgegen. Die von der hessischen CDU vollzogene Entscheidung der Bundeskanzlerin war rein politisch begründet, Sach- und Rechtsfragen spielten keine Rolle. Wie alle anderen verfassungswidrigen Entscheidungen der Bundeskanzlerin war auch diese „alternativlos“, d.h. sie verweigerte sich der Amtspflicht, alles zu prüfen und unter den sich ergebenden Alternativen nach Rechtskriterien zu entscheiden. Über Rechtsfragen wurde in dieser Besprechung überhaupt nicht gesprochen. Es handelte sich um einen Fall von Rechtsbeugung. Ich empfehle die Lektüre des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.02.2013 (bestätigt vom Bundesverwaltungsgericht), das in seinen Feststellungen sehr deutlich ist, das aber in den Medien keine nennenswerte Beachtung finden sollte. Jedenfalls war ein weiteres Ziel erreicht.
Heute ist die Situation so, dass eine Vermeidung des endgültigen Abgleitens der deutschen Industrie in die Bedeutungslosigkeit nur durch eine sofortige grundsätzliche und kraftvolle Umkehr der Haltung der CDU erreicht werden könnte. Die herumeiernden Äußerungen des derzeitigen CDU-Vorsitzenden Merz lassen allerdings nicht darauf schließen, dass dieser wichtigste Schritt zur Rettung des Wohlstandes in Deutschland ein ernstgenommenes Ziel der CDU ist. Es scheint, wie unter Merkel, allein um die Macht zu gehen – egal mit wem und egal was dabei kaputtgeht. Mit den offenbar in Aussicht genommenen Koalitionspartnern ist jedenfalls eine Wiederherstellung der Kernenergie und damit des Wohlstands der Deutschen nicht machbar. Das alte Ziel der Maoisten der Zerstörung der deutschen Industrie und damit des deutschen Wohlstands wäre mit der entscheidenden Hilfe der CDU endlich erreicht.
Der Autor Ulrich Thurmann war u.a. Staatsekretär. Er hat seine Erfahrungen mit den Politikern in einem Buch „Vom Gebrauch des Staates“ niedergelegt. Ein Exemplar kann beim Autor angefordert werden: thurmann.walluf@t-online.de