Elektronische Patientenakten nur mit Einverständnis der Betroffenen!

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Das Vorhaben der Politik, elektronische Patientenakten anzulegen, ist kritisch zu betrachten. Wenn dies ohne Wissen und Einverständnis der Betroffenen geschieht, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wie Ex-Kanzlerin Merkel richtig bemerkt hat, sind Daten der Rohstoff des 21.Jahrhunderts. Wir müssen über diesen Rohstoff selbst bestimmen!

Heute ist der letzte Zeichnungstag einer entsprechenden Petition . Das Quorum ist fast erreicht, aber noch nicht erfüllt. Unterstützt diese Petition noch heute!

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_05/Petition_150309.$$$.a.u.html

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).

Begründung

Das für dieses Jahr geplante DIGITALGESETZ sieht vor, daß die elektronische Patientenakte für alle BürgerInnen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen (OPT OUT). Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? — Das ist nicht akzeptabel !

Laut dem geplanten GESUNDHEITSDATENNUTZUNGSGESETZ soll Forschern, wie auch anderen Nutzern, Zugang zu diesen Daten gegeben werden.

Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen – damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher. Ein Dienstleister für Krankenkassen wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht.

Zentrale Datenspeicher sind niemals sicher – deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!

 



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