Es gibt sie noch, die Abgeordneten, die ihren Regierungen kritische Fragen stellen und aufschlussreiche Antworten bekommen. So geschehen auf die Fragen des FDP-Abgeordneten Stefan Förster an den Berliner Senat. Förster fragte nach den wissenschaftlichen Grundlagen für die verhängte FFP2-Maskenpflicht und wollte wissen, ob diese Masken auch für Krankenhäuser oder Arztpraxen vorgeschrieben seien.
Der Antwort des Senats kann man entnehmen, dass es keinerlei wissenschaftlichen Grundlagen gibt, die eine FFP“-Maskenpflicht begründen.
Zwischen den Zeilen liest man das Bekenntnis, dass die FFP2-Masken keine medizinischen Masken sind, sondern Arbeitsschutzmasken. Deshalb hat der Senat die Wortschöpfung „arbeitsmedizinische Masken“ benutzt.
Es gibt keine Pflicht, dass diese „arbeitsmedizinischen“ Masken vom Personal in Krankenhäusern und Arztpraxen getragen werden muss.
„Aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten ist es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zumutbar, während der gesamten Arbeitszeit eine FFP2-Maske zu tragen. Jedoch ist von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein chirurgischer Mund-Nase-Schutz (OP Maske)zu tragen“.
Das heißt, diese Masken, die bei korrekter Tragweise die Atmung eines Menschen erschweren bis behindern, sind für den Dauergebrauch nicht nur nicht geeignet, sondern gefährden die Gesundheit!
Die gesamte Antwort des Senats können sie hier nachlesen.