Gestern Abend habe ich kurz die heute-Sendung gesehen und war erstaunt, wie sehr, entgegen seinem Auftrag, sich das ZDF zum Sprecher der Regierung gemacht hat. Ohne eine einzige kritische Bemerkung oder auch nur Frage wurde die Verschärfung der Lockdown-Maßnahmen erläutert, damit alle Zuschauer sie brav befolgen können. Leider hält sich der Widerspruch der Gebührenzahler zu diesen Praktiken immer noch in engen Grenzen. Auch bei der teuren Silvester-Party, die sich der Sender am Brandenburger Tor samt Feuerwerk gönnte, obwohl nach dem Scheitern der Gebührenerhöhung gejammert wird, dass man das Programm zusammenstreichen müsste, gab es keinen Aufschrei.
Aber nicht immer schweigen die Zuschauer. Beim ZDF Magazin Royale, in dem das Böhmermännlein Kinder dazu angestiftet hat, die Kulisse zu bilden für den Wunsch, dass ihre Oma den Corona-Tod sterben soll, hat es offenbar einen Tsunami an Protesten gegeben. Der war von einer Stärke, dass die Beschwerden nicht mehr einzeln beantwortet werden können. Es musste das Verfahren für Mehrfachbeschwerden angewendet werden. Dabei wird eine Leitbeschwerde ausgewählt, die bearbeitet wird. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden alle Beschwerdeführer benachrichtigt. Das ZDF wurde also gezwungen, seine anfangs schnippische Haltung, über die auf diesem Blog bereits berichtet wurde, zu revidieren. Es folgt der Text der ZDF-Nachricht an die Beschwerdeführer.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Eingabe zur Sendung “ZDF Magazin Royale” vom 18.12.2020 ist bei der Geschäftsstelle des Fernsehrates eingegangen.
Da zu dieser Sendung zahlreiche Programmbeschwerden eingelegt worden sind, habe ich als Vorsitzende des Fernsehrates entsprechend den Verfahrensgrundsätzen zur Behandlung von Programmbeschwerden vom 25. Februar 2014 beschlossen, das Verfahren für Mehrfachbeschwerden anzuwenden.
- Mehrfachbeschwerden sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind. Massenbeschwerden sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.
- Bei Mehrfach- und Massenbeschwerden wird eine Beschwerde als Leitbeschwerde für die Bearbeitung geführt. Über die Anwendung dieses Verfahrens entscheidet der Vorsitzende des Fernsehrates.
- Die übrigen eingehenden einzelnen Beschwerden werden nur noch gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Der Fernsehrat erhält einen Hinweis, dass noch eine Anzahl X gleichgearteter Beschwerden eingegangen ist.
- Nach Abschluss des Verfahrens sind alle Petenten über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.
Ihre Beschwerde wurde nicht als Leitbeschwerde ausgewählt. Sie können sich jedoch auf der Homepage des Fernsehrates über das weitere Verfahren informieren: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-100.html
Auf dieser Seite wird eine Stellungnahme des Hauses zu den Beschwerdepunkten eingestellt. Sobald diese vorliegt, werden Sie per Mail informiert. Ebenso werden Sie an dieser Stelle auch die Entscheidung des Fernsehrates zur Leitbeschwerde finden, sobald dieser darüber beraten hat.
Eine darüber hinausgehende individuelle Bearbeitung Ihrer Programmbeschwerde ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Marlehn Thieme
Fernsehratsvorsitzende