Mein Leser G.H. hat am 8. November einen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschickt, in dem er sie aufforderte, gegen den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf mit dem Titel: „Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” zu stimmen. Kaum ein Abgeordneter hat reagiert. So haben die Fraktionen geabtwortet: Grüne: 0
CDU/CSU: 1, parteilos: 1, FDP: 2, SPD: 4, Die Linke: 3, AfD: 24. Das Gesetz wird ohne öffentliche Diskussion durch den Bundestag gewinkt. Die Älteren unter uns werden sich noch an die heftige Debatte erinnern, die um die so genannten Notstandsgesetze stattfand. Damals beteiligte der Bundestag die Öffentlichkeit noch und stellte sich seinen Kritikern. In Merkel-Deutschland gibt es weder Debatten noch Bürgerbeteiligung. Ja, die Abgeordneten scheinen sich durch Meinungsäußerungen ihrer Wähler gestört zu fühlen. Nur ein Abgeordneter der Unionsfraktion hat geantwortet. ich dokumentiere hier seine Antwort und die Erwiderung meines Lesers:
Die Antwort eines CDU Abgeordneten:
Sehr geehrte …,
ich nehme Bezug auf Ihre Mail, in der Sie mich bitten, mich gegen den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auszusprechen, welches nächste Woche im Deutschen Bundestag beraten wird.
Sie schreiben, die „Demokratie sei faktisch abgeschafft“, wenn dieses Gesetz im Bundestag beschlossen werde. Nach meiner Auffassung ist es aber gerade ein Beweis für das Funktionieren der Demokratie in Deutschland, wenn ein Gesetz, welches grundrechtsbeschränkende Maßnahmen beinhaltet, erst im Parlament beschlossen werden muss, bevor diese Maßnahmen eine gerichtsfeste Wirkung entfalten können.
Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind gewählt, um die Interessen des Volkes zu vertreten. Dazu gehört auch das Interesse an einem möglichst umfassenden Schutz der Gesundheit in einer Pandemie.
Insoweit liegt es aktuell im Interesse des Volkes, die Folgen dieser Pandemie so gering wie möglich zu halten. In der repräsentativen Demokratie manifestiert sich der Willen des Volkes in den Entscheidungen des Parlaments, das aus gewählten Vertretern zusammengesetzt ist. Wenn dieses eine „epidemische Lage von besonderer Tragweite“ mehrheitlich erkennt, dann ergibt sich daraus zwingend eine Anerkennung der Maßnahmen, die aus der Erkenntnis dieser Sachlage folgen.
Ich habe Verständnis dafür, wenn Bürgerinnen und Bürger die Befürchtung äußern, im Rahmen der Corona-Bekämpfung seien die Befugnisse der Exekutive zu unklar oder zu weit gefasst. Genau um dem entgegenzuwirken, wird das Parlament nun durch einen Beschluss über das genannte Gesetz eingebunden, und die Regierung bleibt handlungsfähig.
Insoweit entspricht meine Unterstützung für das Gesetz dem von Ihnen zitierten Amtseid: der Pflicht, die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren und das Grundgesetz zu wahren.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Abgeordnete bzw. den Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis.
Mit freundlichen Grüßen
Die Erwiderungt:
Sehr geehrter Herr
ich bedanke mich für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 8.11.2020. Da Sie mir so schnell und auch im Rahmen der Möglichkeiten recht persönlich geantwortet haben, möchte ich Ihnen gerne eine Rückmeldung geben zu Ihrer Antwort, jedoch auch einen Überblick über die insgesamt erhaltenen Antworten (Stand 12.11.2020):
Grüne: 0
CDU/CSU: 1
parteilos: 1
FDP: 2
SPD: 4
Die Linke: 3
AfD: 24
Ausgerechnet von den Fraktionen (CDU/CSU, SPD), die dieses Gesetz befürworten, kommen die wenigsten Antworten, obwohl es die größten Fraktionen sind. Sie sind es, die diese Änderung betreiben und halten es dennoch augenscheinlich am wenigsten für nötig, dieses Gesetz einem Kritiker zu erklären. – Interessant.
Ihre Antwort hat mich leider regelrecht geschockt. Sie schreiben: „Nach meiner Auffassung ist es aber gerade ein Beweis für das Funktionieren der Demokratie in Deutschland, wenn ein Gesetz, welches grundrechtsbeschränkende Maßnahmen beinhaltet, erst im Parlament beschlossen werden muss, bevor diese Maßnahmen eine gerichtsfeste Wirkung entfalten können.“
Das bedeutet, nach zwei Selbstermächtigungen werden nun in der dritten und schärfsten Ermächtigungsrunde Nägel mit Köpfen gemacht: Die vorhergegangenen Ermächtigungen werden nachträglich legitimiert und das Ganze so eingestielt, dass man sich als Bürger nicht mehr wehren kann und Widerspruchsmöglichkeiten gegen Strafen minimiert werden, die „gerichtsfeste Wirkung“ entfaltet sich. Die vorgesehene Beratungszeit ist so kurz, dass es praktisch keine Debatte geben kann. All das sind keine Merkmale Demokratie, sondern von Machtmissbrauch.
Grundrechte heißen deshalb Grundrechte, weil keine staatliche Institution darüber verfügen darf, sie sind einfach so da! Davon hat auch das Parlament die Finger zu lassen. Das ist so vom Grundgesetz vorgesehen, weil genau das, was jetzt passiert, nicht passieren soll, nämlich, dass ein Parlament, das sich mehrheitlich durch einseitige Informationen in einen Panikmodus versetzen lässt, sich an den Grundrechten der Bürger vergreift.
Dass man die geplanten Maßnahmen nur unter Ausschaltung von Grundrechten durchsetzen kann, zeigt, dass die Maßnahmen falsch sind. Das Gemeinwesen einer freiheitlichen Gesellschaft beruht auf Freiwilligkeit und Einsicht. Beide kann man nicht erzwingen. Dem Teil der Bevölkerung, der anderer Meinung ist, pauschal die Vernunft abzusprechen und damit Zwangsmaßnahmen zu begründen, ist ein zutiefst totalitärer Ansatz. Mit derselben Begründung könnte man das Wahlrecht abschaffen oder dem missliebigen Teil des Volkes entziehen.
Des weiteren: „Insoweit liegt es aktuell im Interesse des Volkes, die Folgen dieser Pandemie so gering wie möglich zu halten.“ – Auch das ist grundsätzlich falsch: Die Zerstörungen, die durch die ergriffenen Maßnahmen eintreten, lassen sich schon einigermaßen absehen, auch wenn sie unsere gegenwärtige Vorstellungskraft wohl gewaltig übersteigen werden. Die Folgen der sogenannten Pandemie sind dagegen nebulös und hypothetisch. Man könnte es so illustrieren: Das Parlament schaut gemeinsam eine dramatische Folge von Raumschiff Enterprise, fragt bei der NASA nach, ob es UFOs oder Meteoriten gibt, die NASA antwortet, es sei nicht völlig auszuschließen, zumindest Meteoriten hätte man schon gesehen, und das Parlament beschließt daraufhin, das Volk für drei Generationen über Kopf und Kragen zu verschulden, legt das gesellschaftliche Leben still, zerstört Existenzen und Familien, um ein Abwehrsystem gegen UFOs und Meteoriten zu entwickeln und zu installieren.
Warum hören Sie ausgerechnet auf den Chefideologen der Charité, der bei vergangenen Grippewellen jeweils granatenmäßig falsche Einschätzungen abgab, mit damals schon gravierenden finanziellen Folgen für die Allgemeinheit?
Wenn Sie das Gesetz für legitim halten, dann werden Sie und Ihre gesamte Fraktion sicher die Normenkontrollklage der AfD unterstützen, damit jeder Zweifel ausgeräumt wird!?
…
Mit freundlichen Grüßen