Regieren durch Indoktrination

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Die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch, dem 14.10. mit Kanzlerin Merkel hat zweierlei gezeigt: Die Hardlinerin im Kanzleramt ist fest entschlossen, die Wirtschaft des Landes sturmreif für die „Große Transformation“ zu schießen und die Ministerpräsidenten apportieren am Ende brav die Kanzler-Richtlinien. Mache sind, wie Berlins Regierender Müller im Vorfeld als Tiger gesprungen und in der Konferenz als Bettvorleger gelandet. Nicht einmal das unsinnige Beherberungsverbot wurde gekippt. Statt dessen wurden die von Merkel gewünschten Verschärfungen beschlossen, wenn auch zum Verdruss der Kanzlerin nicht ohne Widerspruch.

Seit sechs Monaten leben wir mit der Pandemie, die außerhalb der Dauerpropaganda keine ist. Die Infiziertenzahlen, die tagtäglich von den Medien in die Köpfe der Bevölkerung gehämmert werden, haben dort bereits dafür gesorgt, dass viele nicht mehr denken, sondern nur noch gehorchen wollen. Ramin Peymani hat das treffend mit „Stockholm-Syndrom“ beschrieben. Man versucht, den Geiselnehmer durch bedingungsloses Wohlverhalten gnädig zu stimmen, am Ende entwickelt man sogar Sympathien für ihn. Wer sich auf Twitter die Eintragungen unter #maskenpflicht, #2. lockdown oder #streek anschaut, bekommt man eine Ahnung davon, wie weit die Indokrtinierung schon fortgeschritten ist.

Ja, es gibt auch Hoffnungsschimmer, sonst würde man komplett schwarz sehen.
Das unsinnige Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte.  Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
 Danach wurde es auch in anderen Ländern gekippt.
Damit hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Die Richter sahen den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien. Tatsächlich ist kein einziges Hotel bekannt, das zu einem Corona-Hotspot mutiert wäre, jedenfalls nicht, seit die Häuser skrupulös die auferlegten Hygienemaßnahmen befolgen, auch die unsinnigen. Deshalb seien drastische Maßnahmen nicht nötig. Es sei den Reisenden nicht zuzumuten, bis zu 48 Stunden alte negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne auch nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test bekommen. Tatsächlich haben sich sogar das RKI und der Hausärzteverband negativ zum Beherbergungsverbot geäußert. Es könnte die Testlabore überlasten, wenn alle Reisenden sich testen lassen wollten.

Es gibt Stimmen der Vernunft, die sich noch öffentlich äußern dürfen. So der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Gassen. Der Mann, der es wissen muss, hält Warnungen, die Corona-Pandemie gerate außer Kontrolle, für irreführend.
Es müsse endlich damit aufgehört werden, auf die Zahl der Neuinfektionen zu starren wie das Kaninchen auf die Schlange, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Das wäre falscher Alarmismus. Selbst 10.000 Infektionen täglich wären kein Drama, wenn nur einer von 1.000 schwer erkrankt, wie es im Moment zu beobachten sei. Wenn diese Angabe stimmt, ist es kein Wunder, dass die Veröffentlichung der Krankenzahlen gescheut wird.
Wenn der notorische Karl Lauterbach, ein verbiesterter Alarmist gegen Gassen twittert:“Ich bin ehrlich erstaunt, dies vom KBV Chef zu lesen. Jeder Ältere, Asthmatiker, Lungenkranke, Herzkranke, Diabetiker, Nierenkranke, Chemopatient, Rheumakranke oder Demente muss bei 10.000 Infizierten/Tag um sein Leben fürchten, falls er infiziert wird“. Dies trifft allerdings auf jede Krankheit zu, auch auf einen einfachen Schnupfen, der für die von Lauterbach genannte Personengruppe tödlich sein kann.
Auch die Tatsache, dass nur 2% der Intersivbetten mit Corona-Covid-19-Virus Erkrankten belegt sind, stützt die „Besorgnis“, die unsere Kanzlerin vor sich herträgt, in keiner Weise.
Es ist daher aus Sicht einer angemessenen und verhältnismäßigen Gefahrenabwehr grundlegend falsch, gestiegene Testzahlen als Anlass für grundrechtseinschränkende Maßnahmen zu nehmen, anstatt die Zahl der mit entsprechenden Symptomen erkrankten und die Zahl der stationär behandelten Patienten.

Als Anfang 2020 das neue, für viele Risikogruppen, insbesondere mit Atemwegsbeschwerden, sehr gefährliche neue Corona-Virus auftrat, waren einige Maßnahmen sicher erforderlich, auch wenn sie durch die Versäumnisse der Bundesregierung viel zu spät ergriffen wurden. Damals befürchtete man, dass in einer ersten Welle weitaus mehr Menschen lebensbedrohlich erkranken und dadurch die stationäre Versorgung überlasten. Aber selbst auf dem Höhepunkt der Erkrankungen im März 2020 war dies in Deutschland nicht der Fall. Heute, im Oktober 2020 ist Covid-19 nicht mehr neu, so dass ein beachtlicher Prozentsatz der Bevölkerung zwischenzeitlich auch immun gegen das nicht mehr so neue Virus ist.

Warum also die permanente Verschärfung der Corona-Maßnahmen? Die Sorge um die Volksgesundheit kann angesichts der realen Lage nicht der Grund sein. Warum wird es dennoch getan?

Diese Frage sollte der Politik endlich mit Nachdruck gestellt werden.

 



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