Das UN-Resettlement-Programm wird ausgesetzt, aber die EU-Umverteilung nicht
Von Bodo Bost auf PAZ
Eine Pandemie kann Gesellschaften im Laufe von wenigen Tagen verändern und zum Umdenken zwingen. Auch Flüchtlingsströme können von Pandemien beeinflusst und von diesen sogar umgeleitet werden. So stellen immer mehr im Mittelmeer tätige Schlepperschiffe ihre Dienste für Migranten ein. Nicht, dass etwa plötzlich in Libyen keine Migranten mehr wären, nur wollen diese nicht mehr nach Italien.
Es hat sich selbst in den Migrantenzentren in Libyen herumgesprochen, dass Italien das Hauptrisikoland der Corona-Pandemie geworden ist. Einige der Herkunftsländer der schwarzafrikanischen Migranten sind dagegen bislang noch Corona-frei. Dies könnte zum ersten Mal seit Jahren zu einer freiwilligen Umkehrbewegung der Armutsmigration wieder Richtung Süden führen.
Asylantrag nur nach Corona-Test
Auch in Deutschland wird es technisch infolge von Corona immer schwieriger, einen Asylantrag zu stellen. Seit die Bundesrepublik ihre Grenzen wieder fast überall bewacht und grundsätzlich nur noch Deutsche einreisen dürfen, kommt es bereits in Zehntausenden von Fällen zu Zurückweisungen an der Grenze.
Das Zauberwort Asyl, das bislang wie ein „Sesam öffne dich” gewirkt hat, reicht jetzt einfach nicht mehr, um durchgelassen zu werden. Selbst ausländischen EU-Bürgern und deren Familienangehörigen sowie Briten, Isländern, Liechtensteinern, Norwegern und Schweizern werde die Einreise in die Bundesrepublik nur zum Zwecke der Durchreise in den Heimatstaat gestattet, erklärte das Bundesinnenministerium. Drittstaatsangehörige brauchen an der Grenze entweder einen Aufenthaltstitel oder ein längerfristiges Visum samt dazugehörigen Dokumenten. Außerdem müssen sie erklären, wo sie herkommen und mit wem sie Kontakt hatten. Machen sie das nicht, werden auch sie an der Grenze zurückgewiesen.
All dies benötigten Asylbewerber bislang nicht. Sie brauchten keine Dokumente oder Visa, Angaben zum Namen waren freiwillig. Eine solche Großzügigkeit kann in Zeiten von Corona, wo es darum geht, Ansteckungs- und auch Migrationswege zum Schutze der Allgemeinheit lückenlos aufzuklären, tödlich sein.
Für diejenigen Migranten, denen es gelingt, trotz Kontrollen über die grüne Grenze nach Deutschland zu gelangen, ist das Recht, einen Asylantrag zu stellen, zwar durch Corona eingeschränkt, aber nicht ausgesetzt, wie etwa in Griechenland. So dürfen laut einem Sprecher des Bundesinnenministeriums Migranten einen Asylantrag stellen, wenn sie vorher negativ auf das Virus getestet wurden oder eine 14-tägige Quarantäne nachweisen können.
Corona-Fälle auf den Inseln
Die humanitären Migranten-Aufnahmeverfahren von außerhalb der EU sind wegen verschiedener Reisebeschränkungen und operativer Einschränkungen faktisch zum Erliegen gekommen. Ausgesetzt sind nach Angaben des Ministeriums auch die Resettlement-Verfahren, über die als besonders schutzbedürftige Flüchtlinge eingestufte Personen etwa aus ausländischen Migrantenlagern direkt in die Bundesrepublik geholt werden. Das Umsiedlungsprogramm läuft in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR, United Nations High Commissioner for Refugees). Für dieses Jahr hatte die Bundesregierung 5500 Plätze zugesagt.
Dessen ungeachtet sollen weiterhin als minderjährig geltende Migranten von den griechischen Inseln, auf denen bereits Corona-Fälle nachgewiesen wurden, in andere EU-Staaten verteilt werden. Unbeantwortet bleibt dabei die Frage, was es nutzen soll, den Tourismus weltweit zu verbieten, wenn die Asyl-Ströme aus sogenannten humanitären Gründen entsprechend den Forderungen der Grünen und Linken weiter zugelassen werden. Unlängst wurde in einem Asylbewerberaufnahmezentrum in Suhl ein Afghane, der als Asyl-Tourist über Schweden eingereist war, positiv auf Corona getestet, woraufhin die Behörden das gesamte Lager inklusive Betreuungspersonal zwei Wochen lang unter Quarantäne gesetzt hat.