Hans-Joachim Papier und die Vielfalt

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Von Gastautor Matthias Popp

In seinem Nachrichten-Blog empfahl Gabor Steingart kürzlich ein Buch des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier unter dem Titel „Die Warnung“.

Darin bezeichnet Steingart den Autor als „Jurist(en) der Kategorie fünf Sterne plus“. Er nennt ihn „tolerant, aber nicht naiv“. Und zusammenfassend beurteilt er das Buch als „eine versteckte Liebeserklärung an die gewaltfreie, weltoffene und auch religionsoffene Gesellschaft, die unser Grundgesetz begründet.“

In seinem Blog führt Steingart (nur) ein, doch wohl zentrales, Zitat Papiers zur Diskussion über eine deutsche Leitkultur an:

Unsere Gesellschaft wird nach unserer verfassungsrechtlichen Werteordnung nicht durch eine gemeinsame Religion oder eine kulturelle Vorstellung zusammengehalten, sondern die Leitkultur, wie vom Grundgesetz vorgezeichnet, ist auf Vielfalt ausgerichtet. Sie muss aber eben zusammengehalten werden durch die Akzeptanz einer Unterwerfung unter die Verfassung und das geltende Recht.“

Meines Erachtens zeigt dieses Zitat, dass die Auffassung Papiers den Fortbestand der deutschen Gesellschaft existentiell bedroht.

Meine Einschätzung begründe ich wie folgt:

Unsere Gesellschaft wird keineswegs durch “unsere verfassungsrechtliche Werteordnung” zusammengehalten, sondern tatsächlich durch eine “kulturelle Vorstellung”, die unserer Verfassung zugrunde liegt bzw. vorhergeht.

Genauso wenig ist „die Leitkultur“ „vom Grundgesetz vorgezeichnet“.

Dass die Verfassungsordnung nicht als Teil der realen gesellschaftlichen Verfasstheit begriffen wird, die selbstverständlich unübersehbar viel mehr ist als nur eine (Verfassungs-)Rechtsordnung, sondern ihr sogar die Aufgabe angemaßt wird, die der Gesellschaft zugrunde liegende kulturelle Prägung „vorzuzeichnen“, also zu definieren, ja sogar deren „Akzeptanz einer Unterwerfung“ zu fordern, ist. m. E. nur mit dem professionell deformierten Scheuklappen-Blick des (Verfassungs-) Juristen zu erklären, der die gesellschaftlichen, kulturellen Bedingtheiten seines eigenen Arbeitsgebiets nicht mehr wahrnehmen kann.

Die (Verfassungs-)Rechtsordnung genannt Grundgesetz könnte das Zusammenleben vieler Völker/Gesellschaften der Erde regeln, sie macht diese Völker jedoch nicht aus.

Insofern ist die Behauptung, „die Leitkultur, wie vom Grundgesetz vorgezeichnet, (sei) auf Vielfalt ausgerichtet“ in zweifacher Hinsicht falsch und gefährlich:

Erstens, weil das Grundgesetz keine Leitkultur vorzeichnet, und das vor allem auch gar nicht seine Aufgabe ist; vielmehr die Leitkultur zu den Fundamenten unserer freiheitlichen Gesellschaft zählt, die der Staat gar nicht garantieren kann.

Und zweitens, weil dann auf dieser falschen Annahme völlig im Sinne des gerade herrschenden Zeitgeistes die vermeintliche Ausrichtung des GG „auf Vielfalt“ postuliert wird.

Bemerkenswert auch, dass Papier offenbar glaubt, die schon weiter zurückliegenden Erkenntnisse seines ehemaligen Kollegen Böckenförde einfach ignorieren zu können.

Hatte dieser doch („Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“ In: Recht, Staat, Freiheit. 2006, S. 112 f.) erkannt (Hervorhebung von mir, M.P.):

Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter

Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“

Und 2010 bekräftigte Böckenförde in der Antwort auf Kritik (Hervorhebung erneut von mir, M.P.):

Vom Staat her gedacht, braucht die freiheitliche Ordnung ein verbindendes Ethos, eine Art ‚Gemeinsinn‘ bei denen, die in diesem Staat leben. Die Frage ist dann: Woraus speist sich dieses Ethos, das vom Staat weder erzwungen noch hoheitlich durchgesetzt werden kann? Man kann sagen: zunächst von der gelebten Kultur. Aber was sind die Faktoren und Elemente dieser Kultur? Da sind wir dann in der Tat bei Quellen wie Christentum, Aufklärung und Humanismus. Aber nicht automatisch bei jeder Religion.

(„Freiheit ist ansteckend“, Frankfurter Rundschau, 2. November 2010, S. 32f)

Wenn wir jedoch die “kulturelle Vorstellung”, die unsere Gesellschaft tatsächlich zusammenhält, leichtfertig preisgeben (oder, schlimmer, wie Papier, als Konstituens gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen), ist der Bestand dieser unserer Gesellschaft tatsächlich akut vom Untergang bedroht.



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