In unserer Gesellschaft, in der Pferde nicht mehr Alltag, sondern Luxus sind, muss man den Begriff Rosstäuscher vielleicht erklären. So wurden Händler genannt, die ein betrügerisches Verhalten an den Tag legten, bei dem Kunden mit verschiedenen Tricks über Gesundheitszustand, Alter und Wert des Pferdes getäuscht wurden.
Unser Innenminister, der sich vor wenigen Jahren noch als Kämpfer gegen die „Herrschaft des Unrechts“ inszenierte, hat sich längst als Hüter des Unrechts entlarvt, indem er die unkontrollierte Masseneinwanderung, die von seinem Amtsvorgänger de Maizière mit der Anweisung, auch Menschen ohne oder mit sichtbar gefälschten Papieren ins Land zu lassen, nicht widerrief. Nach wie vor werden Menschen unkontrolliert ins Land gelassen, obwohl wir immer noch nicht genau wissen, wer seit 2015 zu uns gekommen ist. Erst jüngst wurde das wieder einmal schlaglichtartig klar, als sich herausstellte, dass der Schwertmörder von Stuttgart, der als Syrer eingewandert war, wahrscheinlich Palästinenser oder Jordanier ist. Auch Mehrfach-Identitäten gibt es nach wie vor, wie man en passant erfährt, wenn wieder einmal ein Intensivtäter so straffällig wurde, dass seine Tat in den Medien nicht verschwiegen werden konnte.
Nun hat Innenminister Seehofer vor wenigen Tagen verlautbart, über Abschiebungen für solche Asylbewerber aus Syrien nachzudenken, die nach ihrer Flucht regelmäßig aus privaten Gründen dorthin zurückkehren.
„Wer als syrischer Flüchtling regelmäßig in Syrien Urlaub macht, der kann sich ja nicht ernsthaft darauf berufen, in Syrien verfolgt zu werden. Dem müssen wir seinen Flüchtlingsstatus entziehen“.
Abgesehen davon, dass die Syrer sicher sein können, dass diesem Theaterdonner keine Taten folgen werden, davon zeugt schon das Wort „regelmäßig“, das schwammig genug ist, um die Erfassung zu verhindern, ist noch etwas anderes interessant.
Das Phänomen des Heimaturlaubs von angeblich verfolgten Flüchtlingen ist ja alles andere als neu. Inzwischen sind solche Reisen Routine geworden. Das steht sogar in der Bild.
Wie das Blatt ausführlich berichtete, gibt es in Deutschland vielfältige Möglichkeiten der komfortablen Einreise nach Syrien, z.B. über den Libanon, den Iran oder die Türkei:
„Anruf bei der libanesischen Fluggesellschaft Nakhal, die auf ihrer Website eine Nummer in Berlin angibt, und beim Reisebüro „Al-Outom“ (heißt auf deutsch übrigens: Nach Hause) in Berlin-Neukölln. Der Reporter erklärt, dass er in seine Heimat reisen will, obwohl er das nach dem Asylgesetz nicht darf. Antwort eines Mitarbeiters: ‚Kein Problem. Sie brauchen nur einen syrischen Reisepass oder müssen ein ‚Übergangsticket’ in der syrischen Botschaft beantragen. Um den Rest kümmern wir uns’.“
Kosten für den Heimat-Urlaub der geflüchteten Schutzsuchenden laut Bild: rund 800 Euro – inklusive Flug, Busfahrt, Dokumenten und Bestechungsgeldern.
In sozialen Medien berichten viele Syrer begeistert von den schönen Heimatreisen. So schrieb der wegen sexueller Belästigung verurteilte „ZEIT und Freitag“-Blogger und „Vorzeigeflüchtling“ Aras Bacho, 20, auf Twitter:
„Vor zwei Wochen haben sechs Syrer, die ich kenne, Urlaub in Syrien gemacht, um ihre Familienmitglieder zu besuchen und bisschen Ruhe zu haben, vor allem von Deutschland. Man vermisst sein Heimatland und es ist mittlerweile Alltag, dass Syrer das machen!“
Wenn die Politik diesem Treiben bisher tatenlos zugeschaut hat, warum macht Seehofer ausgerechnet jetzt eine solche Ankündigung?
Das Rätsel löste sich auf, als der Innenminister ein kompliziertes Gesetz zur Überwachung und Durchsuchung der Computer von Bürgern und Journalisten ankündigte.
Unser Rosstäuscher hatte vorher etwas Kritik auf sich gezogen, als er offenherzig erläuterte, wie man brisante Verschärfungen der Sicherheitsgesetze am effektivsten auf den Weg bringe, ohne viel Widerstand auszulösen. Man müsse die Gesetze kompliziert machen. “Dann fällt es nicht so auf.”
Diesmal wollte er wohl doppelt auf Nummer sicher gehen und mit der Scheinattacke auf syrische Heimaturlauber von dem realen Angriff auf Andersdenkende ablenken.
Dabei ist Seehofers riesiges, 41 Seiten umfassendes Gesetzespaket zur Stärkung des Verfassungsschutzes ein Musterbeispiel dafür, wie man in komplizierten Sätzen seine Absichten versteckt.
Das liest sich dann so: “Auf Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 2 und §§ 9d, 9e Absatz 1 (…) ist § 3a Absatz 1 Satz 4 bis 6 und Absatz 2 des Artikel-10-Gesetzes entsprechend anzuwenden”, steht im dritten, dem zentralen Paragrafen dieses Geheimdienst-Gesetzespakets. Einer der heiklen Sätze kurz darauf verströmt ebenso stickige, schläfrig machende Behördenluft: “Erfolgen Maßnahmen bei einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 3b oder Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person …”
Da fällt einem sofort Seehofers Bruder im Geiste Jean-Claude Juncker ein:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Wollen wir sie wirklich weiter machen lassen, bis es kein Zurück mehr gibt?