Gedanken zum Widerstandsrecht

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Von Gastautor Hans Jürgen Wünschel

,,Was wolltest Du mit dem Dolche, sprich?“ – ,,Die Stadt vom Tyrannen befreien!“ So ist es im Gedicht „Die Bürgschaft“ von Friedrich Schiller zu lesen. Er schreibt im Schauspiel „Wilhelm Tell“:,,Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht … Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden, wenn unerträglich wird die Last, greift er hinauf getrosten Mutes in den Himmel und holt herunter seine ewgen Rechte, die droben hangen unveräußerlich und unzerbrechlich wie die Sterne selbst.“ Beide Zitate beleuchten die Problematik des Widerstandes: Darf ich den Tyrannen töten?

Ein Blick in die Geschichte des Widerstandsrechtes bringt uns bei der Diskussion auch des in Art.20, Abs.4 gewährten Rechtes auf Widerstand in Deutschland näher.

Es ist bekannt, dass die Grundlagen unseres heutigen Rechts ihren Ursprung im römischen Staat und Staatsgedanken haben. Der Grundsatz des römischen Verwaltungsdenkens lautete: Das Recht ist vom Staat gegeben, der, wollte er sich nicht selbst in Frage stellen, kein Recht auf Widerstand dulden konnte. Der Glaube aber, oder die Hoffnung wie Wilhelm Tell es ausdrückt, dass außerhalb oder oberhalb des Staates auch ein Recht vorhanden sein konnte, ist germanischen – deutschen – Ursprungs. In der Rechtssammlung der Römer ist vergebens zu finden, was wir in den Volkssammlungen unserer germanischen Vorfahren entdecken. So wurden z. B. im Zeichen des Widerstandsrechtes bei den Westgoten von 35 Königen l7 getötet. Wir lesen in einer Chronik: ,,Als der König gegen den Wunsch seines Volkes keinen Frieden schließen wollte, redete der greise Gesetzessprecher von Tiundaland: ‚Dieser König lässt keinen mit sich sprechen und mag nichts hören. Deshalb wollen wir Bauern, dass Du, König, Frieden schließt. Willst Du aber nicht, so werden wir Dich töten und nicht länger Unfrieden und Ungesetzlichkeit dulden.‘“

In der Geschichte des Mittelalters fand die bedeutendste Formulierung des Widerstandsrechtes ihren Niederschlag im Sachsenspiegel, in der zu Beginn des 13. Jahrhunderts gefertigten Rechtssammlung des Eike von Repkow. Darin heißt es: ,,Der Mann muss auch seinem König, wenn dieser Unrecht tut, widerstehen und helfen, ihm zu wehren in jeder Weise . . . Damit verletzt er seine Treuepflicht nicht.“ Eike von Repkow hat damit dem Selbstbewusstsein und der Selbstverantwortung der Deutschen ein eindrucksvolles Denkmal gesetzt.

Heute würden wir sagen, dass der Staatsauffassung des germanischen Widerstandsrechtes die Idee eines Rechtes zugrunde lag, das wir Naturrecht, Menschenrecht nennen würden. Diesem Recht waren Herrscher und Untertanen gleicherweise unterworfen. Es gründete auf der Annahme, dass schon vor der Entstehung staatlicher Organisation ein gutes ,,altes“ Recht vorhanden war, das nicht erst vom Volk geschaffen werden musste.

Die mittelalterliche christliche Kirche in Mitteleuropa wurde mit dem germanischen Recht konfrontiert. Damit prallten zwei Welten zusammen: Die Vorstellung, dass die Staatsgewalt vom Volke ausginge, lag außerhalb der Phantasie der römischen Christen. Die germanischen Staatsgründungen bauten aber auf dieser vom Volke ausgehenden Gewalt auf, sie verkündeten die Verantwortung der Freien für die Organisation des Staates. Theorie und Praxis der Demokratie, der Volkssouveränität, des Widerstandsrechts, standen zunächst in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu der römisch-christlichen Vorstellung eines göttlichen König- und Kaisertums.

Die Bibel lässt die Antwort nach einem Widerstandsrecht offen. Nach einem Paulus-Wort sei jedermann der Obrigkeit untertan, denn ,,es ist keine Obrigkeit ohne Gott“. Allerdings lesen wir auch: ,,Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Während nun der Katholizismus schließlich Widerstand und Gehorsam durch seine Tyrannenlehre versöhnte, wurde die Protestantische Kirche in Deutschland durch die Verbindung von Thron und Altar während der letzten Jahrhunderte in dem Sinne beeinflusst, dass der Gehorsam gegenüber dem Staat an erster Stelle stand. Martin Luther lehnte den Tyrannenmord ab.

Der Philosoph, der neben Friedrich Hegel, das Denken der Deutschen am stärksten beeinflusste, war Immanuel Kant. Er bestritt ausdrücklich das Recht auf Widerstand, weil es in keiner Verfassung stünde und dort auch keinen Platz habe, denn durch die Einräumung eines Widerstandsrechts hebe sie sich selber auf. Hegel meinte, ,,Jedem Juristen sollte jede jetzt vorhandene Verfassung die beste sein“. Fassungslos musste Deutschland in den 60er Jahren bei der Beobachtung des Eichmann-Prozesses in Jerusalem feststellen, dass der Angeklagte sich nicht ohne Grund auf Hegels und Kants Rechtspositivismus bei seinen Entscheidungen in der Zeit des Nationalen Sozialismus berufen konnte. Wer sich diesen Auffassungen verschrieben hat, kann logischerweise nicht gegen Verletzungen von Naturrechten protestieren, wie leider zu spät der Justizminister der Weimarer Republik Gustav Radbruch (SPD) in seiner Abschiedsvorlesung an der Universität Heidelberg 1946 verkündet hat.

Die Opposition im Hitlerstaat hat sich nun eines Rechtes erinnert, das sich nicht auf Kant und Hegel berufen konnte. Professor Huber, 1943 zusammen mit den Geschwistern Scholl angeklagt, hat zum Schluss seines Prozesses die Rechte und Pflichten zum Widerstand angesprochen und die Grenzen der Staatsgewalt umrissen: ,,Legales Verhalten des Bürgers wird unsittlich, wenn es zum Deckmantel einer Feigheit wird, die sich nicht getraut, gegen offenkundige Rechtsverletzungen aufzutreten.“ Jahrzehnte nach diesem Prozess wäre seine Meinung interessant, die er zum Verhalten mancher unserer Politiker gegenüber den Rechtsverletzungen der derzeitigen Bundesregierung hätte.

Im deutschen Widerstand während der Zeit des Nationalen Sozialismus trafen Persönlichkeiten von ungewöhnlichem Format zusammen, die aus den verschiedensten Schichten und Ständen des deutschen Volkes hervorgegangen waren.

Wie konnten nun Konservative, Sozialisten, Gutsbesitzer und Arbeiter, Katholiken und Protestanten den Kampf gegen den Tyrannen führen und gewinnen, ohne selbst zur Gewalt zu greifen? Schwere Gewissenskonflikte wurden offenbar: Kann man, darf man Gewalt einsetzen, wenn man Gewalt beseitigen will? Viele Widerstandskämpfer standen vor dieser Frage hilflos und ohne Entscheidung. Die Aufforderung zum Handeln hätte man beim Tyrannen selbst finden können. Adolf Hitler schreibt in seinem Buch ,,Mein Kampf“ auf S. 104: ,,Wenn durch die Hilfsmittel der Regierungsgewalt ein Volkstum dem Untergang entgegen geführt wird, dann ist die Rebellion eines jeden Angehörigen eines solchen Volkes nicht nur Recht, sondern Pflicht.“



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