Wahlrecht für schuldunfähige Straftäter

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Ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Verfassungsgericht beschlossen, dass auch Menschen, die nach §1896 BGB von Amts wegen einen Betreuer verordnet bekommen haben, weil sie „auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung“ ihre Angelegenheiten „ganz oder teilweise nicht besorgen“ können, an der Europawahl in wenigen Wochen teilnehmen können sollen. Das Verfassungsgericht, das bereits im Februar geurteilt hatte, dass es grundgesetzwidrig sei, entmündigte und schuldunfähige Menschen von den Wahlen auszuschließen, gab nun einem Antrag der Linken, Grünen und der FDP Recht. Im Februar war der Gesetzgeber aufgefordert worden, das Urteil des Verfassungsgerichts umzusetzen. Das ist aber sehr schwierig, weil er an die 80 000, so groß ist die Zahl der betroffenen Personen, Einzelentscheidungen treffen muss, ob die Person fähig ist, zu wählen, oder nicht.

Das Verfassungsgericht hat, so kann man den Presseberichten entnehmen, dabei nicht berücksichtigt, dass der Vertreter der Bundesregierung, Ansgar Heveling, Justitiar der CDU-Bundestagsfraktion, geltend gemacht hat, diese Vorgabe wäre bis zur Europawahl nicht umzusetzen. Die Wählerlisten seien bereits erstellt, eine Öffnung der Wahl sei praktisch nicht mehr hinzubekommen. „Es muss in Zukunft händisch nachkontrolliert werden, welcher Wahlrechtsausschluss besteht und welcher gegebenenfalls dann eben nicht mehr besteht. Das praktisch umzusetzen, wird schwierig sein”, sagte er.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Britta Haßelmann war dagegen der Meinung, „dass es eine große Arbeitsleistung für viele, viele Kommunalbeschäftigte ist in den Verwaltungen, in den Landesverwaltungen“. Aber dieser Verwaltungsaufwand dürfe „kein Argument dafür sein, Menschen dieses Bürgerrecht zu verweigern.“

Das ist die neueste Variante von „Wir schaffen das!“, wobei die damit verbundene Arbeit und die Verantwortung dafür, wenn das, was höchstwahrscheinlich ist, schief gehen sollte, auf diejenigen abgewälzt wird, die für die Durchführung der Wahl sorgen müssen.
Allerdings waren die Vertreter der Wahlhelfer nicht ganz unbeteiligt am Votum der Bundesrichter. Auf wiederholte Nachfrage beteuerten sie, es sei machbar. „Pro Wähler zirka vier Minuten Arbeitseinsatz“ seien nötig, behauptete der Wahlleiter aus Nordrhein-Westfalen. Ob diese Zahl stimmt, mag bezweifelt werden. Man hat eher den Eindruck, dass hier der offenbar unausrottbare deutsche Untertanengeist zu Diensten war. Was ist, wenn die Umsetzung für die einzelne Gemeinden wegen der Osterfeiertage und Brückentage und wegen des Personalmangels teilweise schwierig oder gar unmöglich wird? Werden die dann sanktioniert?

Nach der unangreifbaren Eilentscheidung unserer Verfassungshüter bleiben viele Fragen offen.

Was ist, wenn an der Europawahl Personen via Betreuer teilnehmen, von denen der Gesetzgeber hinterher feststellt, dass sie nicht wahlfähig sind? Wie wird verhindert, dass nicht die betreute Person selbst, sondern ihr Betreuer die Wahlentscheidung trifft? Da ein amtlich bestellter Betreuer oft mehrere Personen betreut, ist nicht auszuschließen, dass er das Stimmrecht mehrfach ausüben könnte.

Die einzige Voraussetzung, die von den Verfassungsrichtern bisher formuliert wurde, ist, dass der Behinderte einen Antrag stellt oder gegen das Wählerverzeichnis Einspruch erhebt. Allerdings sind Willenserklärungen von geschäftsunfähigen Personen nicht gültig. Wie dieser Widerspruch gelöst werden soll, haben uns die Richter bisher nicht verraten. Man darf auf die Begründung ihres Urteils gespannt sein.

Alles in allem vermittelt die Eilentscheidung des Verfassungsgerichts einen Eindruck, wie groß die Angst vor der Europawahl ist. Statt mit vernünftiger Politik Wähler zu überzeugen, ziehen es Linke, Grüne und FDP vor, in die Trickkiste zu greifen, um neue Wählerschichten zu erschließen. Wobei die Motivation der FDP unklar ist. Die Sozialbetreuer sind überwiegend Linke und Grüne, Wähler der FDP findet man in diesen Kreisen eher wenig. Deshalb bekommen die gar nicht mehr freien Demokraten am ehesten den Fluch ihrer bösen Tat zu spüren. Verdient haben sie es allemal.

 



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