Zuerst erschienen auf ScienceFiles
Als Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, war dies der Startschuss für viele Möchtegern-Große, die sich in der SA organisiert hatten, um über jüdische Mitbürger, jüdische Geschäfte und jüdischen Besitz herzufallen. Ausgestattet mit akribisch zusammengestellten Namenslisten, haben sich die freiwilligen Helfer des totalitären Staates in den nächsten Tagen und Wochen aufgemacht, eine Herrschaft der Willkür zu etablieren, jüdischen Besitz zu zerstören und Juden zu ermorden. Robert Gellately berichtet davon in seinem Buch „Backing Hitler: Consent and Coercion in Nazi Germany“. Ab dem 1. April 1933 wurde aus den dezentralen Aktionen gegen Juden, ein landesweiter Boykott jüdischer Geschäfte und Einrichtungen.
Was sich wie ein roter Faden durch das Buch von Gellately zieht, ist die Irritation des Autors darüber, dass eine Kulturnation wie Deutschland innerhalb weniger Monate in absoluter Willkür versinken konnte und dass vor allem die Institutionen, deren Auftrag die Wahrung und Durchsetzung des Rechts war, dafür instrumentell gewesen sind.
Tote tauchten am Rand von Ortschaften auf. Es gab keine Ermittlungen und keine rechtlichen Konsequenzen. Juristen waren dabei hilfreich Gesetze wie das zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ zu fabrizieren, das am 7. April 1933 in Kraft getreten ist und die Grundlage dafür bot, Juden, Kommunisten und alle anderen, die ideologisch nicht zu den Nationalsozialisten gepasst haben, aus öffentlichen Positionen, aus Polizei, Justiz, Universitäten und Ämtern zu entfernen. Auch der Boykott jüdischer Geschäfte und die Entfernung jüdischer Ärzte, Richter oder Beamter hat keinen Aufschrei in der Bevölkerung hervorgerufen. Tatsächlich hatten die Nazis in allen Bereichen Zulauf. Vor allem Frauen sind in großer Menge in nationalsozialistische Organisationen eingetreten. Am besten ist dies im Anschwellen des Deutschen Frauenwerks, einer freiwilligen Vereinigung dokumentiert: Von wenigen 100.000 Mitgliedern vor der Machtergreifung Hitlers wuchs das Frauenwerk bis 1938 auf vier Millionen Mitglieder und wurde zum größten Freiwilligen-Verband der Nazis.
Das bringt uns zu unserer Extremismus-Spirale, die mit der Verfolgung von Juden im Dritten Reich sehr viele formale Gemeinsamkeiten aufweist.
Die Extremismus-Spirale in Schritten:
1. Bürger werden aufgrund eines Merkmals zu einer Gruppe zusammengefasst (Rechte oder Juden)
2. Das Merkmal wird negativ bewertet (Rechte: Faschisten, Rassisten, Zerstörer des Pluralismus oder Juden: Volksschädlinge, Schmarotzer, Verschwörer, Zerstörer des deutschen Volkes)
3. Niemand opponiert gegen derartige platte Stereotypisierungen. Im Gegenteil: Die Stereotypisierungen werden von immer mehr Mitläufern für den Versuch benutzt, Personen, die sie nicht mögen, zu diskreditieren.
4. Es bilden sich Gruppen von Personen, die es nicht geschafft haben, durch eine eigene Leistung einen Selbstwert zu bilden, weshalb sie versuchen, Selbstwert durch Anbiederung zu erreichen. Die Möglichkeit, Personen auszusondern, als Rechte zu diskreditieren, zum Gruppengegenstand zu machen, sich damit einen Lebenssinn zu geben und durch Aktionen der Gruppe zu beweisen, was für ein toller Mitläufer man doch ist, Prozesse, die aus der Forschung zu Jugendbanden, wie sie Short & Strodtbeck (1965), Cohen (1961, 1957, 1955), Trasher (1936) oder Whyte (1943) durchgeführt haben oder aus der Hexenverfolgung (Briggs 1996), bestens bekannt sind, führen zu Aktionen wie der, die sich gegen Vera Lengsfeld richtet.
5. Die Vertreter offizieller Institutionen, deren Aufgabe darin besteht, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten, frönen der Gesinnungsjustiz, die Straftaten gegen den ideologischen Feind als legitim erscheinen lässt und damit rechtfertigt, dass das Opfer durch die falsche Gesinnung, am eigenen Opferstatus selbst die Schuld trägt.
6. Was kommt als nächstes, wenn die Meldung an Gesocks (sorry, aber ab und zu muss man die Dinge einfach beim Namen nennen) wie die verantwortlichen Antifazis darin besteht, dass die Aktion ohne Folgen für sie bleibt. Abermals muss man nicht lange suchen, um in der oben bereits zitierten Literatur zu Jugendbanden und bei George C. Homans fündig zu werden: Handlungen, mit denen man sich heute noch profilieren konnte, haben morgen bereits nicht mehr denselben Befriedigungswert. Sie müssen deshalb eskaliert werden, eine Stufe weitergetrieben werden. Das Dritte Reich gibt genügend Anschauung für diejenigen, die die weiteren Stufen der Eskalation voraussehen können oder wollen. Die Erforschung der Radikalisierungsprozesse von Islamisten, wie sie z.B. von Douglas Pratt (2010) durchgeführt wurde, gibt moderneres Anschauungsmaterial.
Weil man vorhersehen kann, was dann, wenn Antifazis wie es sie in Berlin wohl in Menge gibt, nicht rechtzeitig abgeschreckt werden, ist die Einstellung des Verfahrens durch die Berliner Staatsanwaltschaft eine der kleinen Katastrophen, die große Katastrophen erst möglich machen. Hannah Arendt spricht hier von der Banalität des Bösen.
Staatsanwaltschaften haben nicht nur Spezialprävention zu betreiben, sie müssen auch Generalprävention betreiben, weshalb es gerade wichtig gewesen wäre, Aktionen wie diejenige, die sich gegen Vera Lengsfeld richtet, im Keim zu ersticken. Dass dies nicht geschehen ist, lässt Schlimmes vermuten, die Art der Begründung, soweit sie von Vera Lengsfeld veröffentlicht wurde, verweist zudem auf Gesinnungsjustiz, nichtzuletzt ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden, von Weisungen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung abhängig. Senator für Justiz ist Dirk Behrendt (Bündnis90/Die Grünen)…
Es ist hoffentlich noch zu früh von einem extremistischen Shithole zu sprechen, aber Berlin ist mit Sicherheit auf dem Weg dahin.
Briggs, Robin (1996). Witches & Neigbors. The Social and Cultural Context of European Witchcraft. London: Penguin.
Cohen, Albert (1961). Kriminelle Jugend. Zur Soziologie jugendlichen Bandenwesens. Reinbek b. Hamburg: Rowohlt.
Cohen, Albert K. (1957). Kriminelle Subkulturen. In: Heinz, Peter & König, René (Hrsg.): Soziologie der Jugendkriminalität. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 103-117.
Cohen, Albert (1955). Delinquent Boys. Glencoe: Free Press.
Pratt, Douglas (2010). Religion and Terrorism: Christian Fundamentalism and Extremism. Terrorism and Political Violence 22(3): 438-456.
Short, James F. & Strodtbeck, Fred L. (1965). Group Process and Gang Delinquency. Chicago: University of Chicago Press.
Trasher, Frederic M. (1936). The Gang. Chicago: University of Chicago Press.
Whyte, William F. (1943). Street Corner Society. Chicago: University of Chicago Press.