Heute morgen schickte mir ein Freund einen Artikel aus der Thüringer Allgemeinen, über ein Vergewaltigungsopfer, das die Tat fast ein Jahr lang verschwiegen hat, aus Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung. Sein Kommentar: „Wie weit soll die Gesinnungskontrolle noch gehen, wenn ein Opfer über lange Zeit schweigt, weil es befürchtet als Nazi beschimpft zu werden, es reicht!“
Ja, noch bedenklicher als die Tatsache, dass im Zuge der Willkommenspolitik unserer Kanzlerin und ihrer Claqueure hunderttausende junge Männer aus frauenfeindlichen Kulturen ins Land gelassen wurden und nach wie vor werden, ist der verordnete Umgang mit ihnen.
Wir sollen keinesfalls ihr Benehmen oder ihre Taten kritisieren oder verurteilen. Wer es dennoch tut, ist ein Fremdenfeind oder gleich ein Nazi. Damit wird diesen Männern eine Art Freibrief ausgestellt, sich so zu verhalten, wie es ihnen beliebt. Selbst Straftäter müssen nicht befürchten, dass ihrem Asylverfahren Gefahr droht. Wer sich gegen eine Abschiebung wehrt, bleibt hier. Wer Geld für seine Ausreise nahm und zurückkehrt, darf wieder einen neuen Asylantrag stellen. Landet ein Straftäter vor Gericht, kann er auf eine Art kulturellen Rabatt hoffen, weil er nach Ansicht mancher Richter ja nicht wissen konnte, dass Frauen bei uns kein Freiwild sind.
Es gab auf der berüchtigten Kölner Domplatte an Silvester 2015 über 600 Opfer, aber nur drei Verurteilungen (davon zwei zur Bewährung ausgesetzt). Das ist die so genannte ganze Härte des Rechtsstaates!
Wenn eine junge Frau, wie die Jenaer Studentin, die von drei Männern vergewaltigt wurde, lange Zeit schweigt, aus Angst, öffentlich als Fremdenfeind oder Nazi abgestempelt zu werden, dann sagt das etwas darüber aus, wie weit unsere Gesellschaft schon in Richtung Gesinnungsdiktatur abgedriftet ist.
Vor wenigen Tagen wurde in Worms wieder ein junges Mädchen mit mehreren Messerstichen getötet. Der Verdächtige ist seit Oktober 2017 in Deutschland und hat zuletzt keinen festen Wohnsitz gehabt. Er hatte einen Asylantrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Der Täter hatte keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, er war zur Fahndung ausgeschrieben, weil er abgeschoben werden sollte.
Wieder einmal war der Täter polizeilich bekannt. 2018 hatte er eine dreiwöchige Haftstrafe wegen Diebstahls abgesessen. Außerdem wurde gegen ihn wegen Körperverletzung und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Das ist ein eher übliches Täterprofil, aber Konsequenzen werden offensichtlich nicht daraus gezogen.
In dieser Situation wie der Wormser Oberbürgermeister (SPD) darum zu bitten, respektvoll mit der “schrecklichen Situation” umzugehen und darauf zu vertrauen, dass die Justiz für Gerechtigkeit sorgen wird, ist gut gemeint, klingt aber fast wie Hohn.
Der Täter war mit dem Opfer befreundet. Warum werden junge Frauen nicht gewarnt, dass die jungen Männer aus den frauenfeindlichen Kulturen ein anderes Frauenbild haben, als wir? Dass sie als Eigentum betrachtet werden und sich von ihrem Besitzer nicht mehr trennen dürfen?
Als ein verantwortungsvoller Pädagoge, der Schulleiter Dr. Mannke aus Sachsen-Anhalt, dieses versuchte, wurde er öffentlich angeprangert und geschasst. Nach dem maoistischen Motto „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“, wurde an Mannke ein erfolgreiches Exempel statuiert. Es traut sich offenbar kein Pädagoge mehr, vor dem importierten Frauenhass zu warnen. Auch viele Opfer und ihre Angehörigen schweigen, aus Angst vor Stigmatisierung.
Die Frage ist, wie lange eine Gesellschaft solche Zustände aushält, ohne daran endgültig zu zerbrechen.