Ausschluss rechtswidrig – Amadeu Antonio Stiftung unterliegt vor Gericht

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Gestern hat der Richter am Dresdener Landgericht entschieden, dass ein mit Steuergeldern bezahlter Veranstalter einen angemeldeten Teilnehmer nicht ausschließen darf, weil er nicht die Meinung des Veranstalters vertritt. Ein solches Verhalten sei rechtswidrig.

Geklagt hatte die Dresdener Buchhändlerin Susanne Dagen, die im September vergangenen Jahres von einer Arbeitsgruppe der Tagung „Die neue Mitte? Rechte Ideologien und Bewegungen in Europa“ ausgeschlossen worden ist, die von der Amadeu Antonio Stiftung und der Bundeszentrale für Politische Bildung veranstaltet wurde. Es sollte in dieser Arbeitsgruppe um „Echokammern und Filterblasen. Rechte Vernetzung über Social Media“ gehen. Dagen wurde von einer Mitarbeiterin der AAS mit der Begründung abgewiesen, sie sei Pegida-nahe und würde deshalb das vertrauensvolle Miteinander der Diskutanten stören.

Am 5. April ist ein neuer Termin angesetzt, an dem festgelegt wird, wie hoch das Schmerzensgeld ist, das Dagen zusteht.

Jetzt ist eine Stellungnahme der Bundeszentrale für Politische Bildung fällig, die dieses rechtswidrige Verhalten geduldet hat. Auch die Landeszentrale für Politische Bildung Berlin sollte sich das Urteil genau anschauen. Sie hat kürzlich in Berlin trotz zahlreicher Proteste nichts dagegen unternommen, dass die AAS zu einer von ihr geförderten Fachtagung über den angeblichen „rechten Rand der DDR-Aufarbeitung“ alle ausgeschlossen hat, die dank ihrer Expertise die schrägen Thesen der AAS-Referenten hätten widerlegen können.

Für knapp 5000 € Fördergeld, hätte die Landeszentrale anweisen können, einen größeren Raum zu mieten, der für alle Interessenten ausreichend ist. Stattdessen hat sie das Verhalten der AAS unterstützt. Die Frage ist, ob das mit den Richtlinien der Politischen Bildung, die für alle Interessenten zugänglich sein soll, übereinstimmt.

Auch die Politik muss endlich handeln. Der reiche Zufluss von über 100.000 € aus dem Steuersäckel für die AAS und ähnliche Organisationen und Vereine durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ soll nicht wie vorgesehen Ende 2019 beendet, sondern laut Bundesministerin Franziska Giffey „verstetigt“ werden. Es sei wichtig für das friedliche Zusammenleben. Erfahrungen zeigten, dass die praktische Arbeit vor Ort das Fundament der Demokratieförderung und Extremismusprävention ist. Bewährte Konzepte und funktionierende Strukturen müssten gefestigt, unterstützt und bedarfsorientiert ausgebaut werden, so Giffey.

Wichtiger, als die Strukturen, die sich entwickelt haben, um die reichlich fließenden Steuergelder abzuschöpfen, unbesehen zu übernehmen, wäre, sie zu evaluieren.

Eine Überprüfung, ob sich diejenigen, die sich staatlich subventioniert der Demokratieförderung widmen, selbst demokratisch verhalten, ist überfällig.

Hier können Sie die Petition, die sich für einen Stopp der Förderung der AAS einsetzt, unterstützen



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