Wahlrecht ab 16: Die Bundesjustizministerin auf der Suche nach links-grünen Stimmen

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Von Ramin Peymani auf Liberale Warte

In schöner Regelmäßigkeit wird aus linken Kreisen die Forderung laut, Heranwachsenden im Alter von 16 Jahren auf allen Ebenen das aktive Wahlrecht einzuräumen. Dahinter steckt eine ebenso simple wie durchschaubare Überlegung: Teenies sind leicht beeinflussbar und für sozialistische Ideologien besonders empfänglich, da sie in der Regel weder über selbst erwirtschaftetes Eigentum noch über ein Einkommen verfügen, aber jede Menge unausgegorener Ideen und naiver Flausen im Kopf haben.

Sie sind deswegen auch ein leichtes Opfer für grüne Extremisten. Nun hat Katarina Barley den links-grünen Dauerbrenner neu aufgelegt. Was in einigen Bundesländern bei Landtagswahlen gilt, soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin bald auch auf Bundesebene möglich sein. Es war der damalige Ministerpräsident Gerhard Schröder, der 1996 als Erster der süßen Verlockung erlag, seiner SPD in Niedersachsen mehr Stimmen zu verschaffen, indem er das aktive Wahlalter zumindest kommunal auf 16 Jahre senkte. Ein halbes Dutzend Bundesländer haben nachgezogen. Im linkssozialistischen Brandenburg sowie im tiefroten Bremen dürfen 16-Jährige sogar bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben, ebenso in Hamburg und in Schleswig-Holstein, wo die SPD-Regierungschefs Olaf Scholz und Torsten Albig 2013 ihre jeweiligen Mehrheiten für den Coup nutzten, die eigene Wählerbasis zu verbreitern, ohne einen einzigen Partei-Euro in teure Wahlwerbung investieren zu müssen. In Hessen machte der damalige Ministerpräsident Roland Koch dem von der links-grünen Vorgängerregierung veranstalteten Spuk kurz nach der Amtsübernahme ein Ende und hob das Wahlalter wieder an.

Die Fähigkeit zum Googeln ist kein Ersatz für ein solides Basiswissen über gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge

Die Parteien des linken und grünen Spektrums haben ein großes Interesse daran, den ganz Jungen das Wahlrecht zu verschaffen. Am liebsten auch Ausländern. Und ebenso Unzurechnungsfähigen, für die dann die betreuenden Pflegekräfte die Wahlzettel ausfüllen würden – schon heute gängige Praxis in Altenwohnheimen. Man muss nicht groß darüber spekulieren, wer davon besonders profitiert. Mit sechzehn sei man „so erwachsen, dass man weitreichende politische Entscheidungen fällen kann“, behauptet Barley, die sich auf der anderen Seite vehement dafür stark macht, dass selbst 21-Jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil sie angeblich die Folgen ihres Handelns unmöglich abschätzen könnten. Überhaupt scheint es für die Bundesjustizministerin kein Widerspruch zu sein, dass junge Menschen aus gutem Grund erst mit der Erlangung der Volljährigkeit einen Mietvertrag für eine Wohnung abschließen, hochprozentigen Alkohol und Zigaretten kaufen oder Lotto spielen dürfen, aber schon mit 16 Jahren über die geistige Reife für eine Wahlentscheidung verfügen sollen. Heutige Jugendliche sind sicher entwickelter als ihre Altersgenossen früherer Generationen. Doch sind sie auch gebildeter? Angesichts der Pisa-Ergebnisse sind Zweifel erlaubt. Die Fähigkeit zum Googeln ist beileibe kein Ersatz für ein solides Basiswissen über gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge. Noch in ihrer vorherigen Funktion als Bundesfamilienministerin hatte sich Barley übrigens dagegen verwahrt, Kinder und Jugendliche als „kleine Erwachsene“ zu behandeln.

Glaubwürdig wäre Barley nur, wenn mit ihrem Vorschlag die gleichzeitige Forderung einherginge, 16-Jährige für voll strafmündig zu erklären

Weiter als die Justizministerin gehen die Grünen, die Kindern ab der Geburt das Wahlrecht geben wollen. Dieses würde dann bis zur Erlangung der eigenen Wahlfähigkeit von deren Eltern ausgeübt. Ein perfider Plan, der über den absoluten Stimmenzuwachs mehr Geld aus der Parteienfinanzierung in die eigenen Kassen spülen würde. Es liegt im Wesen des Systems, dass die Parteien nur Forderungen anmelden, die dem eigenen Apparat nutzen. Doch statt irgendwelcher ideologischer Planspiele sollte die Berufspolitik endlich das Wahlrecht an sich unter die Lupe nehmen. Die deutliche Verkleinerung des aufgeblähten Bundestages, die Stärkung des Wählereinflusses darauf, welche Personen in die Parlamente entsandt werden, sowie die Frage, ob das aktive Wahlrecht nicht vielleicht auch an einen Mindestnachweis demokratiepolitischer Kenntnisse zu knüpfen wäre, erscheinen weitaus dringender als rot-grüne Winkelzüge, die Männer bei Listenaufstellungen diskriminieren oder Teenager für den entscheidenden Stimmenzugewinn aktivieren sollen. Glaubwürdig wäre Katarina Barley nur, wenn mit ihrem Vorschlag die gleichzeitige Forderung einherginge, 16-Jährige für voll strafmündig zu erklären und sie ohne Wenn und Aber den persönlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen auszusetzen. Das linke Narrativ der „Teilhabe“ blendet bewusst aus, dass Rechte immer auch mit Pflichten einhergehen. Barley und ihre Mitstreiter ignorieren diese demokratische Selbstverständlichkeit im sicheren Gefühl des Feuerschutzes der Klimahysteriker. Zum Glück seht ihnen derzeit noch das Grundgesetz im Weg.

 


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