Das Ende freier Wahlen: Brandenburgs rot-rot-grüner Angriff auf das Grundgesetz

Veröffentlicht am

Von Ramin Peymani auf Liberale Warte

Dass Grüne und Linke ein ziemlich flexibles Verständnis der Grundrechte haben, ist wahrlich nichts Neues. Vor allem verweigern sie diese gerne all jenen, die anderer Meinung sind als sie selbst. Für besonders gefährlich hält die links-grüne Front dabei den „alten weißen Mann“, den sie bis heute in der Rolle des Unterdrückers sieht, der sich an jeglicher Minderheit zu schaffen macht. Seit Jahren ist er Zielscheibe ihrer Angriffe: Er hat angeblich nicht nur den „Brexit“ verursacht, sondern auch Donald Trump zum Präsidenten gemacht und die Willkommensparty für muslimische Zuwanderer verdorben.

Dass all das durch Fakten widerlegt ist, stört das links-grüne Lager nicht. Ein Feindbild wird benötigt, wie immer, wenn faschistische Ideologien die Massen hinter sich bringen wollen. In Brandenburg geht rot-grün nun noch einen Schritt weiter: Ab 2020 dürfen Parteien nur noch die Hälfte aller Listenplätze für Wahlen an Männer vergeben. So will es das nun von der Koalition aus SPD und Linkspartei mit den Stimmen der Grünen im Landtag verabschiedete Gesetz. Es war nur ein kleiner Schritt vom Kampf gegen den „alten weißen Mann“ hin zum Kampf gegen den Mann an sich. Natürlich rühmt man sich in Brandenburg einer Großtat im Ringen um die Gleichberechtigung. Ob ein Gesetz dafür die Lösung ist, das selbst nach Auffassung des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Brandenburger Landtags gegen das Grundgesetz verstößt, darf aber sicher bezweifelt werden. Mit Sorge fragt sich der neutrale Beobachter, welche Quoten wohl als nächstes festgeschrieben werden. Etwa welche für Migranten? Für Religionsgruppen? Oder für die Abbildung unterschiedlicher sexueller Orientierungen?

Wer behauptet, das vermeintliche schwache Geschlecht werde in Parteien am Fortkommen gehindert, entwirft schlicht und ergreifend ein Zerrbild

Es wäre in der Tat wunderbar, wenn in jeder Partei genauso viele Frauen mitwirkten wie Männer. Es ist aber nun einmal eine Tatsache, dass dies nicht so ist. Die Gründe sind vielfältig und keineswegs nur darin zu suchen, dass Männer sich rabiater durchsetzen, wenn es um Posten und Mandate geht. Das mag für das letzte Jahrhundert gegolten haben, doch zeigt ein Blick auf die heutige Parteienszene, dass Frauen im Verhältnis zu ihrem Anteil eben gerade nicht mehr heillos unterrepräsentiert sind, wenn es um die Besetzung von Positionen geht. Parteivorsitzende gehören inzwischen zum Standard nahezu aller Bundestagsparteien, wir haben seit mehr als 13 Jahren eine Bundeskanzlerin, ja selbst die Verteidigungsministerin ist heute eine Frau. Wer da noch behauptet, das vermeintliche schwache Geschlecht werde in Parteien am Fortkommen gehindert, entwirft schlicht und ergreifend ein Zerrbild. Vielmehr ist die aktive Politik eben für viele Frauen einfach nicht das Feld, in dem sie sich wohlfühlen. Wer in Parteien etwas werden will, muss zuvor mitunter jahrelang bereit sein, seine kostbare Freizeit in zähen, unproduktiven Parteisitzungen zu verbringen. Da fällt so mancher Frau verständlicherweise Besseres ein. Männer sind da oft anders, wobei sich viele (Ehe-)Frauen fragen, ob es von besonderer Klugheit zeugt, einem Hobby nachzugehen, das vor allem Ärger und Mühe macht. Umgekehrt will es Männern nicht recht einleuchten, dass Frauen sich zum Tennisspielen verabreden, um dann fast die gesamte „Spielzeit“ über am Netz stehend den neuesten Klatsch auszutauschen. So ist das eben mit den Geschlechtern – man wird sie niemals gleich machen können. Und das ist gut so!

Unser Grundgesetz legt eindeutig fest, dass keinerlei Vorgaben darüber gemacht werden dürfen, welches Geschlecht bei Wahlen zum Zug kommt

Das religionsgleich betriebene Gender-Mainstreaming hat schon viele absurde Blüten getrieben. Dass sich dessen Verfechter offen gegen das Grundgesetz wenden, ist allerdings ein neuer Tiefpunkt. Zu Ende gedacht, müssen sich die Brandenburger Verfassungsfeinde die Frage gefallen lassen, welche Regelungen sie dafür vorsehen, dass sich Transsexuelle auf Listenplätze bewerben. Nehmen diese einem Mann oder einer Frau den Platz weg? Was, wenn ein Kandidat sich nach der Listenaufstellung für ein neues Geschlecht entscheidet? Muss dann eine neue Liste her? Und warum beschränken sich die Gleichmacher nur auf eine paritätische Regelung für zwei Geschlechter, wo es nach links-grüner Lesart doch viele weitere gibt? Man könnte schmunzeln über so viel Irrsinn, ginge es nicht um die Grundfeste unserer Demokratie. Denn unser Grundgesetz legt eindeutig fest, dass keinerlei Vorgaben darüber gemacht werden dürfen, welches Geschlecht bei Wahlen zum Zug kommt. Allen Fraktionen lag das Gutachten der Parlamentsjuristen vor, aus dem dies hervorgeht. Mit seinem Beschluss hat der rot-rot-grüne Block also vorsätzlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Offenkundiger kann man sich nicht außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stellen. Wäre dies nicht Anlass genug, die Regierungsparteien Brandenburgs und ihre grünen Helfer zum Prüffall für den Verfassungsschutz zu erklären? Wie weit muss der neue deutsche Faschismus gehen, bis eine Mehrheit endlich bereit ist, sich ihm in den Weg zu stellen? Vermutlich noch sehr viel weiter. Kommende Generationen werden so fassungslos auf uns zurückblicken wie wir auf unsere Großeltern.


Das neue Buch von Ramin Peymani: Chronik des Untergangs: Ist es für uns wirklich erst 5 vor 12?



Unabhängiger Journalismus ist zeitaufwendig

Dieser Blog ist ein Ein-Frau-Unternehmen. Wenn Sie meine Arbeit unterstützen wollen, nutzen Sie dazu meine Kontoverbindung oder PayPal:
Vera Lengsfeld
IBAN: DE55 3101 0833 3114 0722 20
Bic: SCFBDE33XXX

oder per PayPal:
Vera Lengsfeld unterstützen