Meine Leserin M. W. hatte sich an Ralph Brinkhaus, den neu gewählten Bundestagsfraktionsvorsitzendnen der Union gewandt, wohl in der Hoffnung, dass mit einem neuen Vorsitzenden auch eine neuer Geist in die Fraktion einzieht: Welch ein Irrtum! Die Mail an Brinkhaus wurde aus dem Konrad-Adenauer-Haus beantwortet!
Wir dokumentieren die Antwort, damit der Öffentlichkeit klar wird, wer ihr wie Sand in die Augen zu streuen versucht!
Sehr geehrte Frau W. ,
für Ihre E-Mail zum UN-Migrationspakt danke ich Ihnen.
Beim UN-Gipfel am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko, wird der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ unterzeichnet. Es handelt sich dabei um ein politisches Dokument, das sich mit der Frage befasst, wie man illegale Migration verhindern und legale Migration besser steuern und ordnen kann. Der Pakt ist rechtlich unverbindlich. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland grundsätzlich bereits.
Der UN-Migrationspakt ist ein Beitrag zu einer gerechteren Lastenverteilung. Er bindet möglichst viele Herkunfts-, Transit- und Zielländer politisch ein, damit sie einen größeren Beitrag bei der Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen leisten. Der UN-Migrationspakt bekräftigt dabei das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen. Der Pakt enthält zudem keine Aufnahmezusagen. Vielmehr fordert er, dass die Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen.
Richtig ist, dass der UN-Migrationspakt sichere, geordnete und reguläre Migration stärken soll – also z. B. legale Einreisen für Arbeitszwecke. Dies soll jedoch nur im Einklang mit den nationalen Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem Qualifikationsangebot möglich sein. Das entspricht dem, was die CDU-geführte Bundesregierung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes plant.
Es ist zudem richtig, dass der UN-Migrationspakt vorsieht, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus Zugang zu Grundleistungen erhalten sollen. Es ist im deutschen Interesse, dass mögliche Transitländer Migranten menschenwürdig behandeln. In Deutschland gilt diese Verpflichtung bereits aufgrund unseres Grundgesetzes. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 18. Juli 2012 fest und verwies auf die Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip.
Falsch sind Behauptungen, dass der UN-Migrationspakt ohne Wissen des Deutschen Bundestages zustande gekommen sei. Die Bundesregierung hat im Laufe des Jahres u. a. in ihren Antworten auf mehrere Kleine Anfragen ausführlich die Fragen aus dem Parlament beantwortet. Sie hat über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits am 19. April 2018 im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem UN-Migrationspakt befasst. Am 8. November 2018 findet eine weitere Befassung des Deutschen Bundestages statt.
Schließlich ist auch die Behauptung falsch, dass der UN-Migrationspakt Kritik an Einwanderung und am Pakt selbst unterbinden würde. Ganz im Gegenteil. Die Unterzeichnerstaaten sollen im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung schützen. Sie sollen allerdings einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der bereits bestehenden deutschen Rechtslage gegen Hetze, Gewalt, Beleidigungen oder Schmähkritik.
Abschließend möchte ich auf die Informationen des Auswärtigen Amts verweisen, das ausführlich auf seiner Internetseite über den UN-Migrationspakt berichtet: 157180
Seien Sie versichert, dass die CDU auch in Zukunft alles dafür tun wird, die Zahl der Migranten nach Deutschland mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Konrad-Adenauer-Haus
M K
CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle
Beim UN-Gipfel am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko, wird der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ unterzeichnet. Es handelt sich dabei um ein politisches Dokument, das sich mit der Frage befasst, wie man illegale Migration verhindern und legale Migration besser steuern und ordnen kann. Der Pakt ist rechtlich unverbindlich. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland grundsätzlich bereits.
Der UN-Migrationspakt ist ein Beitrag zu einer gerechteren Lastenverteilung. Er bindet möglichst viele Herkunfts-, Transit- und Zielländer politisch ein, damit sie einen größeren Beitrag bei der Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen leisten. Der UN-Migrationspakt bekräftigt dabei das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen. Der Pakt enthält zudem keine Aufnahmezusagen. Vielmehr fordert er, dass die Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen.
Richtig ist, dass der UN-Migrationspakt sichere, geordnete und reguläre Migration stärken soll – also z. B. legale Einreisen für Arbeitszwecke. Dies soll jedoch nur im Einklang mit den nationalen Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem Qualifikationsangebot möglich sein. Das entspricht dem, was die CDU-geführte Bundesregierung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes plant.
Es ist zudem richtig, dass der UN-Migrationspakt vorsieht, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus Zugang zu Grundleistungen erhalten sollen. Es ist im deutschen Interesse, dass mögliche Transitländer Migranten menschenwürdig behandeln. In Deutschland gilt diese Verpflichtung bereits aufgrund unseres Grundgesetzes. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 18. Juli 2012 fest und verwies auf die Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip.
Falsch sind Behauptungen, dass der UN-Migrationspakt ohne Wissen des Deutschen Bundestages zustande gekommen sei. Die Bundesregierung hat im Laufe des Jahres u. a. in ihren Antworten auf mehrere Kleine Anfragen ausführlich die Fragen aus dem Parlament beantwortet. Sie hat über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits am 19. April 2018 im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem UN-Migrationspakt befasst. Am 8. November 2018 findet eine weitere Befassung des Deutschen Bundestages statt.
Schließlich ist auch die Behauptung falsch, dass der UN-Migrationspakt Kritik an Einwanderung und am Pakt selbst unterbinden würde. Ganz im Gegenteil. Die Unterzeichnerstaaten sollen im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung schützen. Sie sollen allerdings einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der bereits bestehenden deutschen Rechtslage gegen Hetze, Gewalt, Beleidigungen oder Schmähkritik.
Abschließend möchte ich auf die Informationen des Auswärtigen Amts verweisen, das ausführlich auf seiner Internetseite über den UN-Migrationspakt berichtet: 157180
Seien Sie versichert, dass die CDU auch in Zukunft alles dafür tun wird, die Zahl der Migranten nach Deutschland mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Konrad-Adenauer-Haus
M K
CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle