Von Gastautor Rainer Wolski
Der Sage nach wollte vor über 250 Jahren Fürst Potemkin seiner Zarin Katharina gefallen und prahlte bei der Durchfahrt durch seine Dörfer mit prunkvollen großen Häusern. Es waren Theater-Fassaden, hinter denen – von der Straße aus unsichtbar – man die Tundra überblicken konnte.
Schaut man die Ergebnisse bei der Bayernwahl und die Prognosen zur Hessenwahl an, dann kommt die Vermutung auf, dass Potemkinsche Dörfer ihren Anteil an den 17,5 % der Grünen hatten. Was stützt meine Vermutung?
Am 05.10.2018 schrieb ein Hofberichterstatter der WELT:
Sozialkassen profitieren massiv von Zuwanderung
„Die innereuropäische Arbeitsmigration, aber auch die Zuwanderung aus dem nicht europäischen Ausland tragen zu der aktuellen guten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung bei“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Und weiter sagte Frau Pfeiffer: „die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen aus nicht europäischen Ländern wie Syrien oder dem Irak sei im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 84.000 Personen auf nunmehr 226.000 angestiegen.“
So reißen sich die Arbeitgeber um die Menschen aus dem Orient!
Wir wollten es nicht glauben und schauten nach: Arbeitsagentur Hintergrundinformation/Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt, Nürnberg, Juli 2016 und Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt (Seiten 11, 18, 19)
Dabei bedeuten:
RLB: Regelleistungsberechtigte, darunter fallen erwerbsfähige und nicht-erwerbsfähige Bezieher von Grundsicherung
ELB: Erwerbsfähige Leistungsbezieher
Geringfügig Beschäftigte: Personen, die nicht mehr als 450 € im Monat beziehen (Mini-Job) SV-pflichtig Beschäftigte: Personen, die monatlich mehr als 450 € beziehen.
Tatsächlich finden wir konkrete Angaben zu Personen aus Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Syrien, Eritrea, Somalia und Nigeria – zusammengefasst unter dem Begriff „islamische Herkunftsländer“.
Zeitraum | RLB | Geringfügig Beschäftigte | SV-Pflichtige |
1/2011 | 136.000 | 21.000 | 54.000 |
1/2013 | 149.000 | 22.000 | 59.000 +5.000 in 24 Monaten (208/Monat) |
1/2015 | 204.000 | 27.000 | 70.000 +11.000 in 24 Monaten (458/Monat) |
1/2016 | 322.000 | 32.000 | 89.000 +19.000 in 12 Monaten (1.583/Monat) |
1/2017 | 699.000 | 47.000 +15.000 in 12 Monaten | 131.000 +42.000 in 12 Monaten (3.500/Monat) |
7/2018 | 992.000 | 72.000 +25.000 in 18 Monaten | 254.000 +123.000 in 18 Monaten (6.833/Monat) |
Eine unglaublich dynamische Entwicklung, die Integration schreitet mit großen Schritten voran. Wir schaffen das!
Allein im Juli 2018 fanden 10.222 ELB aus diesen Ländern einen SV-pflichtigen Job (Basis: Juni 2018). Und das während der Urlaubsperiode, wo die Anzahl der Beschäftigten zwischen Juni und Juli 2018 bei den Türken von 539.188 Personen auf 537.808 zurückging, ebenso bei den Deutschen: 29.011.024 SV-pflichtige Jobs im Juni und 28.947.969 im Juli.
Die BA erklärte das bisher bei den schon länger hier Lebenden mit einem „jahreszeitlich bedingten Rückgang“ – wir können ergänzen: Nicht so bei den Orientalen! Sie sind Hitze gewohnt und klotzen auch bei 35 Grad ran.
In der Tabelle sehen Sie 4 Spalten. Die geringfügig Beschäftigten sind immer in den RLB enthalten, ihr Lohn wird mit der Grundsicherung unter Abzug eines Freibetrages verrechnet.
Bei den SV-pflichtigen ist das ebenso, wenn sie nicht mehr als 1.200 Euro monatlich netto (als Lediger) verdienen. Dann sind sie raus aus der Statistik. SV-Pflichtige im Teilzeitjob sind also auch immer Teil der RLB. Die Arbeitsagentur unterteilt aber die SV-pflichtigen Jobs nicht in Teil- und Vollzeit, sodass dann Aussagen wie von Frau Pfeiffer möglich sind.
In der Statistik der SV-pflichtigen Arbeitsverhältnisse bei den acht islamischen Herkunftsländern sind – leider unsichtbar – zunehmend mehr sogenannte „460 € Jobs“ enthalten. Die Bezeichnung entstammt dem Slang von Jobcenter-Mitarbeitern. „460 € Jobs“ sind sozusagen das Pendant zum Minijob, den es bis 450 € monatlichen Lohn gibt. Der Arbeitsvertrag wird statistisch erfasst als „SV-pflichtige Beschäftigung“, aber der Arbeitnehmer ist weiterhin RLB.
Dabei liegt dieser Job nur geringfügig über der Mini-Job Grenze von max. 50 Arbeitsstunden monatlich (bei Mindestlohn von 8,84 €). Nach meinen Informationen werden Arbeitgeber zielgerichtet vom Bearbeiter des Jobcenters angesprochen, 450 € Jobs (geringfügige Beschäftigung) in 460 € Jobs (SV-pflichtige Beschäftigung) umzuwandeln, um die Vorgaben der Politik zur SV-pflichtigen Beschäftigung von Migranten zu erfüllen.
Also eine Umwandlung mit einem zusätzlichen Einsatz ab 10 €/Monat für die Arbeitgeber. Mit dem Abschluss eines 460 € Vertrages – statt eines Minijobs – haben sie das Jobcenter zufrieden gestellt und das mit nur geringen zusätzlichen Kosten. Sie haben sich damit ihre Ruhe erkauft vor weiteren Anrufen und Nachfragen nach Jobs für Migranten. Sie gehören nun zu den Guten.
Gibt es mehr SV-pflichtige Arbeitsverhältnisse, sehen sich die Politiker in ihrer Arbeit bestätigt. Reduziert sich dadurch die Arbeitslosigkeit bei einer definierten Problemgruppe, noch besser. Medienberichte darüber vor Bundestags- Landtags- und Europawahlen sind dann besonders wichtig, damit der deutsche Michel sein Kreuz an der richtigen Stelle macht und den Politikern dankt. Diese „460 € Jobs“ dürften der Hauptgrund für die explosionsartige Vermehrung der SV-pflichtigen Jobs bei Personen aus den acht islamischen Asylherkunftsländern sein. Da gibt es auch kein Sommerloch – Wahlen stehen vor der Tür!
So kann sich der „460 € Job“ zukünftig zu einem „Renner“ entwickeln, da hier der Staat aus politischen Gründen Rückendeckung gibt. Das wird vermutlich das Modell für den Flüchtlingsnachzug.
Wollte also vor über 250 Jahren Fürst Potemkin die Zarin mit seinem Reichtum beeindrucken, so ist es heute das Hofamt der Zarin, welches mit Mitteilungen betreffend „Zunahme der SV-pflichtigen Arbeitsplätze bei Flüchtlingen“ die Wähler beeinflusst.
Der Tenor: Alles nicht so schlimm mit den Migranten – sie arbeiten jetzt und zahlen in die Sozialkassen ein! Die Hofberichterstatter träumen deshalb in Hessen von 20 % für die Pro-Migrationspartei mit der Farbe des Islam – grün.
Anmerkung für Realisten:
Es könnte aber durchaus sein, dass 200.000 der 254.000 SV-pflichtig tätigen Orientalen immer noch als RLB registriert sind. Dazu schreibt der Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
S.4 „Der GKV-Spitzenverband und der Bundesrat haben dennoch auf nicht kostendeckende Kassenbeiträge für Alg II-Empfänger hingewiesen, auch vor dem Hintergrund eines Anstiegs des Alg II Bezugs durch Flüchtlinge“.
S.16 Fazit:
„Die vom Bund an den Gesundheitsfonds geleisteten Beiträge für Alg II-Empfänger sind nach den Ergebnissen des IGES-Forschungsgutachtens nicht ausgabendeckend. Offenbar sind auch die Ausgaben für Alg II-Empfänger höher als im GKV-Durchschnitt. Der GKV-Spitzenverband fordert in seinem Positionspapier für die 19. Legislaturperiode 2017-2021 die Zahlung angemessener Beiträge für die gesetzlich versicherten Alg II-Empfänger durch den Bund.“
Und nun lesen Sie noch einmal die Aussage von Frau Potemkin Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
…“Die innereuropäische Arbeitsmigration, aber auch die Zuwanderung aus dem nicht europäischen Ausland tragen zu der aktuellen guten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung bei“…