Bekommen Kinder Halal-Fleisch untergejubelt?

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Liebe Frau Lengsfeld,

als Elternteil dreht man bald durch in diesem Land. Einem Bericht der Bildzeitung zufolge wird seit 2015 in drei Hamburger Schulkantinen Halal-Fleisch zum Mittagessen verkauft. Beliefert werden die Schulen offenbar von ein und demselben Caterer, der bestätigt, dass die Tiere per Kehlschnitt getötet werden. Bezüglich dieser in Deutschland verbotenen Tötungsweise redet sich der Caterer damit heraus, die Tiere würden kurz vorher betäubt werden.

Der Tierschutz ist jedoch nicht der einzige Aspekt, der hier zu beachten ist. Bei der Halal-Schlachtung wird jedes einzelne Tier als Opfertier für den islamischen Gott Allah betrachtet. Entsprechend ist ein islamischer Geistlicher anwesend, der mit entsprechender Beschwörungsformel jedes Tier an Allah weiht. Solange dieses Götzenopferfleisch beim Verkauf an der Fleischtheke und oder als Mahlzeit entsprechend gekennzeichnet wird, kann der Kunde/ Gast selbst entscheiden, ob er solches essen möchte oder nicht.

Eine Kennzeichnungspflicht für religiös manipuliertes Fleisch existiert allerdings nicht. Daher stellt sich die Frage, ob die Halal-Speisen ohne entsprechende Information auf den Tellern der Kinder landeten. Wurden Kinder ohne ihr Wissen und ohne Wissen der Eltern mit islamischen Opfertieren gespeist?

Das wäre ein Skandal erster Güte, wo doch in Deutschland die Religionsfreiheit – und damit auch die Freiheit von einer Religion – im Grundgesetz verankert ist. Andere Eltern würden es sich umgekehrt sicherlich auch verbitten, dass man ihren Kindern geweihte Hostien unterjubelt. Jede Schule hat daher Sorge zu tragen, dass Kindern nicht ohne deren Einwilligung und Einwilligung der Eltern islamisches Opferfleisch auf den Teller gelegt wird.

Ich denke das ist ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Und für die AfD. Sie sollte meiner Meinung nach auf eine Kennzeichnungspflicht drängen, damit man sich und seine Kinder vor religiöser Übergriffigkeit schützen kann.

Ich hoffe, Ihre Leser sehen das genauso.

N. N.



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