Bundesagentur für Arbeit – Jubelstatistik mit kleinen sarkastischen Anmerkungen

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Die BA teilte letzte Woche mit, dass aktuell über 300.000 Personen aus den acht Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia und Nigeria beschäftigt sind, davon 238.000 sv-pflichtig. Alle MSM griffen dieses Thema auf und freuten sich.

Im WELT-Artikel gibt es sehr interessante Leserkommentare.

Die FAZ etwas ausführlicher, aber wie immer ohne Leserkommentare.

Als Ossi gewohnt, neues Deutschland und aktuelle Kamera zu interpretieren, fand ich dann auch sehr interessante Aspekte, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Doch zuvor eine kurze Abklärung von Inhalten:

  1. Was unterscheidet 450 von 460 € Jobs?

Na klar das sind 10 €, werden Sie jetzt denken. Also etwa 2,2 % mehr von 450. Das ist rechnerisch richtig, aber mir geht es um den PR-Effekt und dieser liegt meilenweit vom 450 € Job entfernt.

Was ist ein 450 €-Job? Es soll Arbeitslosen, Hausfrauen, Studenten, Rentnern ermöglichen, zu arbeiten und ohne Abzüge für sie, brutto gleich netto zu verdienen.

Auch sv-pflichtig Beschäftigte machen davon Gebrauch, denn versteuert der Arbeitgeber diesen Job pauschal mit 2 %, entfällt jegliche weitere Besteuerung für den Mini-Jobber. Hintergedanke war, dass dieser Personenkreis keine Krankenkasse benötigt, da er schon woanders versichert ist. Und die Unternehmen – aber auch Privatleute – können relativ geringe Arbeitsaufgaben erledigen lassen. Allerdings gibt es dieses Konstrukt nur bis zu einer Höhe von max. 450 € (früher 400 €). Nur der Arbeitgeber zahlt Abgaben für SV, Steuern etc. – etwa 30 % auf das Minijob-Entgelt.

In der Statistik wird er als „geringfügige Beschäftigung“ geführt.

Was ist ein 460 €-Job?

Diesen Begriff habe ich kürzlich in einem Gespräch mit einer Jobcenter-Angestellten gehört. Sie sagte, dass sv-pflichtige Jobs mit einer geringen Stundenzahl bei der Beschäftigung von Flüchtlingen auf dem Vormarsch seien. Der Begriff hat mir gut gefallen, weshalb ich ihn symbolisch für die Jobs bei der sv-pflichtigen Beschäftigung der Geflüchteten verwende.

Warum liegt dieser Job nun meilenweit vom 450 € Job entfernt? Bei Lohn oder Gehalt über 450 Euro monatlich müssen durch den Arbeitnehmer Zahlungen an die SV und auch das Finanzamt (sofern Steuerpflicht besteht) erfolgen. Diese Jobs werden in der Statistik als sv-pflichtige Beschäftigung geführt. Sie sind ein Indikator der Beschäftigung und letztlich des Wohlstandes eines Landes. Die Daten zur Arbeitslosigkeit beziehen sich auf diese Arbeitsverhältnisse.

Kosten für den Arbeitgeber im Vergleich:

Sie können diese Kosten mit jedem Lohn- und Gehaltsrechner nachvollziehen: Minijob 450 €: Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 585 €.

Sv-pflichtiger 460 € Job: Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 549 € und der Arbeitnehmer 52 €. Rechenbeispiel: Beim aktuellen Mindestlohn darf ein AN nur max. 50,9 Stunden monatlich arbeiten, um netto 450 € zu erhalten (450 ./. 8,84 €). Hat er einen sv-pflichtigen Job mit 460 € erhält er nur 408 € netto (Gleitzone, ohne Kirchensteuerpflicht) und muss 52h arbeiten.

Meine Vermutung, warum Arbeitgeber (Unternehmen, NGO) bei Flüchtlingen zunehmend die 460 € Variante wählen ist, dass sie die sv-pflichtige Beschäftigung von einem oder mehreren Migranten öffentlichkeitswirksam verkünden können und so im Mainstream mitschwimmen, ohne sich jene Probleme aufzuladen, wie bei religiösen Muslimen weiter unten geschildert. Und sie sind dann nicht mehr das Ziel der ständigen Werbeaktionen der Arbeitsagentur – denn sie haben ja schon einen oder mehrere sv-pflichtig Beschäftigte aus dieser Gruppe.

Schafft die Wirtschaft sv-pflichtige Arbeitsverhältnisse, geht es dem Land gut und die Politiker sehen sich in ihrer Arbeit bestätigt. Baut man die Arbeitslosigkeit bei einer definierten Problemgruppe ab, noch besser. Das ist vor Wahlen (auch Landtags- und Europawahlen) besonders wichtig, damit der deutsche Michel sein Kreuz an der richtigen Stelle macht. Halleluja!

Werden nun diese 460 €-Jobs (sv-pflichtiger Arbeitsvertrag PLUS Grundsicherung) extra von der BA ausgewiesen? Ehrlich gesagt, ich habe nichts gefunden. Mich würde dabei auch nur die Statistik der Beschäftigten aus den acht Hauptasylherkunftsländern interessieren.

Zum besseren Verständnis der Begrifflichkeiten schauen Sie bitte hier in das Glossar der BA

  1. Statistiken

Einen guten Überblick über die rasante Entwicklung der sv-pflichtigen Arbeitsverhältnisse in den letzten zwei Jahren finden Sie hier in der Statistik „Auswirkung der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt“.

Sie finden darin mehrere Tabellen, auch zu den Personen aus den acht muslimischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia und Nigeria. Wie sie sehen, wächst der Anteil sv-pflichtiger Beschäftigung bei den Flüchtlingen viel stärker als der der Minijobs (geringfügig Beschäftigte). Für die Politik aller Grund zur Freude.

Beschäftigte in Zeiträumen, Auszug aus der Tabelle Seite 11

StaatsangehörigkeitMai 2018Veränderung zum VorjahrVeränderung zum
und BeschäftigungsartabsolutabsolutVorjahr %
Nichteuropäische306.574102.83850,5
Asylherkunftsländer
davon:237.53787.99158,8
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
ausschließlich geringfügig69.03714.84727,4
Beschäftigte

Eine Differenzierung nach vollwertiger sv-pflichtiger Beschäftigung (also mit etwa 1.560 € Monatsbrutto bei Mindestlohn und 40 h Woche) und den 460 € Jobs finde ich in dieser Statistik nicht.

Diese sv-pflichtigen Jobs müssen Sie in die Relation zu den Regelleistungsbeziehern (knapp 1 Million Personen) setzen. Davon sind 660.000 Personen erwerbsfähig, warten auf eine Vermittlung und erhalten Grundsicherung.

Eine win-win Situation für alle, außer dem schon länger hier lebenden Steuerzahler, auf dessen Kosten das passiert. Der Flüchtling wird nicht mehr regelmäßig beim Jobcenter vorgeladen (Dolmetscherkosten!), die Bearbeiterin hat einen Fall erledigt und die Politik verkündet, dass immer mehr Flüchtlinge sv-pflichtig arbeiten.

Zum besseren Verständnis für meine Vermutung, hier die Historie der sv-pflichtig Beschäftigten aus diesen 8 islamischen Ländern. (Quelle Arbeitsagentur, Veröffentlichungen 10/2016 und 2/2017)

1/20111/20131/20151/20168/2016
Personen54.00060.00071.00089.000110.000

Es wird ersichtlich, dass trotz „Willkommenskultur“ und umfangreicher PR in den Medien, IHK und HWK die sv-pflichtige Beschäftigung bis Januar 2016 (18 Monate vor der Bundestagswahl) nur schleppend verlief.

So erhöhte sich die sv-pflichtige Beschäftigung zwischen Januar 2011 und Januar 2016 in 60 Monaten nur um 35.000 Personen von 54.000 auf 89.000.

Da offenbar die hier schon länger lebenden Unternehmer durch die zahllosen Initiativen und bewegenden Beispiele leistungsbereiter und pfiffiger Flüchtlinge in den Medien begeistert waren, erhöhte sich dann sehr schnell zwischen Januar und Dezember 2016 die Anzahl der sv- pflichtig Beschäftigten auf 131.000 – also ein Zuwachs von 42.000 innerhalb eines Jahres!

Merke: 35.000 neue sv-pflichtige Jobs in 5 Jahren – 42.000 allein im Jahr 2016!

Wie ersichtlich, waren es 2016 in den Monaten September-Dezember 21.000 neue Jobs, wo doch im November und Dezember, saisonbedingt üblich, eine Stagnation am Arbeitsmarkt eintritt. Diese betrifft nach neuerer Erkenntnis nur die länger hier Lebenden, nicht aber die Flüchtlinge, um die sich die Unternehmer offenbar reißen!

Zwischen Juni 2017 und Mai 2018 konnte die Begeisterung der Unternehmer um mehr als 100 % gesteigert werden und es wurde dann ein Zuwachs von 88.000 sv-pflichtig Beschäftigten in nur 12 Monaten gemessen! Die Statistik eilt von Rekord zu Rekord!

Wird es – bei jährlichen Zuwachsraten sv-pflichtiger Jobs von über 100 % – zur Bundestagswahl 2021 kaum noch arbeitslose Flüchtlinge geben?

Bei 100 % jährlicher Steigerung (wie 2017 zu 2016) würde das bedeuten:

2018: etwa 175.000 neue, sv-pflichtige Stellen

2019: etwa 350.000 neue, sv-pflichtige Stellen usw.

2020: etwa 700.000 neue, sv-pflichtige Stellen!

Muss die Grenze wieder geöffnet werden, da es nicht genug Flüchtlinge für die vielen freien Jobs gibt?

Schauen wir nun in die Statistik der Arbeitnehmer-Überlassung vom Juli 2018 der Bundesagentur für Arbeit

Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt | Juli 2018

Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit

Zitate:

Seite 15

Zeitarbeit bietet auch Geflüchteten eine Einstiegsmöglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt: Im Zeitraum Mai 2017 bis April 2018 gab es insgesamt 23.000 Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen aus den Hauptasylherkunftsländern in der Arbeitnehmerüberlassung. Das war ein gutes Drittel aller Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen aus diesen Ländern.

Seite 11

Dies gilt auch für geflüchtete Menschen. Nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatten im vierten Quartal 2016 rund 13 Prozent der Betriebe aus der Zeitarbeitsbranche schon einen der seit 2014 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten eingestellt. Der Durchschnittswert für die Gesamtwirtschaft lag zu diesem Zeitpunkt bei etwa 3,5 Prozent.

Im Jahresdurchschnitt 2017 waren 21.000 Personen aus den Hauptasylzugangsländern als Zeitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gegenüber 2016 hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt (+11.000 bzw. +124 Prozent). Der Anteil der Zeitarbeiter aus diesen Ländern an allen Zeitarbeitern beträgt aktuell gut zwei Prozent (zum Vergleich alle Beschäftigte: 0,5 Prozent).

  1. Zusammenfassung:

Halten wir fest. In der Zeitarbeit ist ein starkes Wachstum von Personen aus den acht Asylherkunftsländern festzustellen.

Wurden in der Statistik-Tabelle oben festgestellt, dass zwischen Mai 2017 und 2018 für diese Personen insgesamt 88.000 sv-pflichtige Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen wurden, so entfielen dabei auf die Leiharbeiter etwa 23.000. Warum wächst dieses Segment? Weil die Vollbeschäftigung alles aufsaugt und diese, nicht so gut beleumdeten Jobs nicht nachgefragt werden (siehe Statistik oben).

Wie viele 460 € Jobs bestehen, kann nur vermutet werden, da ich keine Statistik gefunden habe. Aber die rasante Entwicklung lässt schon vermuten, dass es eine wachsende Anzahl von 460 € Jobs gibt. Aufgrund der innenpolitisch angespannten Lage (Chemnitz, Cottbus, Dresden) und der im täglichen Leben von Arbeitskollegen, Bekannten, Freunden vermittelten Hinweise, ist davon auszugehen, dass sehr viele KMU von der Einstellung Geflüchteter – speziell Muslimen – absehen.

Dabei sind die Hauptgründe: Mangelnde Sprachkenntnis, andere Arbeitsethik, andere Wichtung der Sekundärtugenden und der überwiegend extrem niedrige Bildungsstand. Religiöse Aspekte – insbesondere bei Muslimen – ergänzen dieses Spektrum. Das sind:

• Kopftuch oder Vollverschleierung am Arbeitsplatz
• Geschlechtertrennung (muslimische Kosmetikerinnen, Friseurinnen, Pflegerinnen lehnen die Behandlung von Männern ab und berufen sich auf den Islam) bzw.

• Verweigerung des Handgebens dem anderen Geschlecht
• Gebet während der Arbeitszeit (ist in der EU nur in DE vom Arbeitgeber in der bezahlten Arbeitszeit zu dulden)

• Minderleistung im Ramadan (siehe Gebet)
• Die Ablehnung bis hin zur Todesdrohung gegenüber Ungläubigen, Christen, Homosexueller etc. spalten die Teams und verursachen zusätzliche Kosten

• Forderung nach getrennter Speisenzubereitung (getrennt von den Ungläubigen, die unrein sind) spalten die Belegschaft und sind kostenintensiv

Abschließend noch ein, wieder aktuelles Bonmot aus finstersten DDR-Zeiten:

Wenn man einen politischen Witz erzählen wollte in unsicherer Runde, dann stellt man diesen Satz voran und der Witz wurde zum Zitat, von dem man sich entrüstet distanzierte: „Gegenwärtig bekämpfen die Genossen der Stasi folgenden Witz, von dem ich mich ausdrücklich distanziere“. Lassen Sie uns das jetzt üben, damit wir nicht als „Rassisten“ gebrandmarkt werden: In einer Leserzuschrift las ich neulich folgendes zur Charakterisierung einiger Flüchtlinge, wovon ich mich ausdrücklich distanziere:

“Habitus und Selbstbild eines CEO, Bildung eines Hilfsarbeiters, Arbeitsethik eines Faultiers, Konfliktlösungsstrategien eines Neandertalers.“

MW 27.08.2018

 

 



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