Wie oft werden die Vertreter der Parteien in die Polit-Sendungen der ÖR-Medien eingeladen?

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Von Gastautor

Im Netz finden sich einige Zahlen hierzu.

Zahlen vom Tag nach der BTW 2017 bis einschließlich 15.03.2018:

SendungCDU/CSUSPDAfDFDPLinkeGrüneandere
Hart aber fair (ARD)   14101   6   2       765
Maischberger (ARD)   11126   4   4       754
Maybrit Illner (ZDF)  23151   9   2      1159
Anne Will (ARD)   16132   7   4       830
Gesamt   6448 10 26 12   33208

Bei Markus Lanz sind auch oft Politiker dabei. Da sie Sendung aber keine klassische Politik-Talkshow ist, kriegt Lanz eine extra Tabelle.

GästeCDU/CSUSPDAfDFDPLinkeGrüneandere
Markus Lanz (ZDF)541515112

 

Ich habe mir für 2 der Sendungen einmal anhand der Websites von ARD und ZDF die Einladungen nach dem 15.03.2018 angeschaut – ich habe mich auf die 4 Oppositionsparteien beschränkt:

Anne Will  

Grüne 5

Linke 4

FDP 1

AfD 1

Damit ergibt sich für Anne Will für die Zeit vom 25.09.2017 bis heute:

AfDFDPLINKEGRÜNE
38813

 

Die gleiche Übung für Maybrit Illner führte zu zwei Ergebnissen. Zum einen zu den reinen Zahlen (Einladungen nach dem 15.03.2018 bis heute). Und zum andern zum Vorschlag die Sendung in „GRÜNBRIT Illner“ umzubenennen.

Maybrit Illner

Grüne 7  (3mal Bärbock, 2mal Habeck, 1mal Roth und 1mal Özdemir)

Linke 2

FDP 2

AfD   0

Damit ergibt sich für Grünbrit Illner für die Zeit vom 25.09.2018 bis heute

AfDFDPLINKEGRÜNE
111418

Grünbrit Illner hat es tatsächlich geschafft, die kleinste der Kleinen Oppositionsparteien häufiger einzuladen als die Vertreter der 3 größeren Oppositionsparteien zusammen !

Die Links- und vor allem Grünlastigkeit der ÖR-Medien sind eigentlich hinreichend bekannt – außer dass man sehr selten konkrete Zahlen serviert bekommt.

Dabei rede ich noch gar nicht vom „Moderations“ Stil, zu welchen Themen welche Personen eingeladen werden, nichts über die zahlreichen sonstigen Gäste etc. etc.

Es gibt einen ganz anderen Grund, weshalb ich das Thema aufgreife:

(1) Es gibt im Deutschen Bundestag feste Regeln für Redezeiten der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten dieser Fraktionen

Die Verteilung der Redezeit auf die einzelnen Fraktionen erfolgt regelmäßig nach einem festen Schlüssel, der jeweils zu Beginn der Wahlperiode vereinbart wird. Ausgehend vom Stärkeverhältnis der Fraktionen berücksichtigt dieser auch zusätzliche Gesichtspunkte, wie z. B. einen Bonus für die Opposition. Es handelt sich bzgl. der Oppositions-Parteien damit nicht um einen mathematischen, sondern politischen Verteilungsschlüssel. Dieser wird zudem für unterschiedliche Gesamtredezeiten (Debattenformate) festgelegt.

Innerhalb dieses Rahmens bestimmen die Fraktionen selbst, welches ihrer Mitglieder wie lange zu einem bestimmten Gegenstand reden soll. Die Parlamentarischen Geschäftsführer teilen die Redner ihrer Fraktion und deren Redezeiten dem amtierenden Präsidenten mit, der sich parlamentarischer Praxis entsprechend an diese Vorgaben hält.

Eine wichtige Aufgabe des amtierenden Präsidenten bzw. seiner Stellvertreter ist es, die Einhaltung der dem einzelnen Redner zur Verfügung stehenden Redezeit zu überwachen. Überschreiten Abgeordnete ihre Redezeit, so soll ihnen der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen.

Wenn man bedenkt, welch hoch- und höchstrangige Stellvertreter den Präsidenten bei dieser Aufgabe unterstützen, wird die Wichtigkeit solcher Regeln doch recht deutlich …

(2) Aber auch die ÖR-Medien (und auch die privaten Medien) kennen feste Regeln für Parteiauftritte – für Wahlwerbesendungen der Parteien.

Rechtsgrundlage für Wahlwerbung im bundesweiten p r i v a t e n Sendern ist der Rundfunkstaatsvertrag, der aber lediglich allgemein eine „angemessene Sendezeit“ für die Parteien vorsieht. Vor der letzten BTW wurde u. a. beschlossen, dass die AfD im privaten Rundfunk genauso viel Sendezeit für Wahlwerbespots beanspruchen kann wie die FDP. Obwohl beide Parteien nicht im (vorherigen) Deutschen Bundestag vertreten waren, bekamen sie mehr Wahlwerbezeit eingeräumt als andere kleine Parteien, die zur Wahl zugelassen wurden.

Die Landesmedienanstalten begründen dies damit, dass nicht nur das letzte Wahlergebnis auf Bundesebene in die Berechnung einfließe. Es seien auch Faktoren wie die Dauer des Bestehens einer Partei, ihre Mitgliederzahl, ihre Verbreitung anderen Parlamenten oder ihre „sonstige politisch wirksame Tätigkeit“ einzubeziehen.

Man höre und staune …

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind nach den für sie geltenden Gesetzen oder Staatsverträgen ebenfalls zur Einräumung von Wahlwerbezeit verpflichtet.

Aus Wikipedia:

“Wegen der rundfunkrechtlichen Länderzuständigkeit und des dualen Rundfunksystems sind die Wahlwerbespots in Deutschland durch eine Vielzahl von Rechtsnormen geregelt. Für die Anstalten der ARD sind die Landesrundfunkgesetze maßgeblich. Hier sehen zum Beispiel Artikel 4 (2) 2 des Bayerischen Rundfunkgesetzes bereits seit August 1948 und Paragraph 3 Pkt. 6 Hessisches Rundfunkgesetz seit Oktober 1948 eine Gewährung von Sendezeit vor. Die übrigen Bundesländer bis auf Bremen verankerten später ähnliche Regelungen, Berlin allerdings erst bei Gründung des RBB im Jahr 2002 durch § 8 (2) des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg und lediglich als „Kann“-Bestimmung. In der Vorläuferanstalt SFB war die Ausstrahlung umstritten gewesen. Einzig für Radio Bremen gilt bis heute keine entsprechende Vorgabe.”

Für das ZDF regelt Paragraph 11 des ZDF-Staatsvertrags den grundsätzlichen Sendezeitanspruch:

„Parteien ist während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag angemessene Sendezeit einzuräumen, wenn mindestens eine Landesliste für sie zugelassen wurde. Ferner haben Parteien und sonstige politische Vereinigungen während ihrer Beteiligung an den Wahlen der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament Anspruch auf angemessene Sendezeit, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie zugelassen wurde.“

Dass die mehreren wöchentlichen Polit-Sendungen in ARD und ZDF heute völlig unkontrolliert den verschiedenen Parteien Gelegenheit für „Werbung“ geben … auf den Aspekt ist offenbar noch niemand in den „Kontrollgremien” gekommen …

Ob das wohl an der Besetzung dieser Gremien liegt?

Solange hier nichts geschieht, können die Anne „Will-Grün“ und Grünbrit Illners dieser Republik weiter ungehindert agitieren …



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