In den letzten Wochen und Tagen habe ich viele Mails erhalten mit der Frage, wie es mit der „Gemeinsamen Erklärung“ weitergeht, nachdem wir das Quorum erfüllt haben. Neben den 57.512 Online-Unterschriften gab es 7.702 Faxe und Briefe, insgesamt kamen 65.214 zusammen.
Allerdings habe ich am Freitag, dem 22. Juni etwa ein Dutzend Mails bekommen von Unterstützern, die sich zum Teil so früh, wie am 23. Mai in die Maske des Bundestages eingetragen hatten, die Bestätigungsmail aber erst am 22.Juni erhielten. Wenn sie dann den angezeigten Link åanklickten, bekamen Sie die Mitteilung, dass die Zeichnungsfrist abgelaufen sein. Aber nicht nur der Bundestag hatte Schwierigkeiten. Auch die Post hat offensichtlich Probleme mit der Zustellung von Unterschriften. Ein Unterstützer aus Radolfzell hatte Unterschriften gesammelt und am 14.Juni per Einschreiben dem Bundestag zugestellt. Leider ist die Sendung immer noch nicht zugestellt. Ein Verschwörungstheoretiker, der meint, dass dies seltsam ist?
Ich wollte erst die offizielle Mitteilung aus dem Bundestag abwarten, bevor ich etwas zum weiteren Procedere veröffentliche. Die habe ich inzwischen immer noch nicht erhalten, aber nachdem ich den Ausschussvorsitzenden Marian Wendt auf einem der vielen Sommerfeste, die sich das politische Berlin im Juni nach harter Parlamentsarbeit zur Erholung gönnt, getroffen habe, kann ich Folgendes sagen: Wir bekommen die öffentliche Anhörung, aber erst Anfang Oktober. Diese Anhörung wird auf dem Parlamentskanal übertragen und kann überall im Land gesehen werden. Ich darf fünf Minuten unser Anliegen vortragen und begründen, dann gibt es Fragen der Abgeordneten.
Ob er denn sicher sei, dass es diesen Bundestag im Oktober noch gäbe, wollte ich von Wendt wissen. Das wollte er nicht beantworten. Er hat mir aber verraten, dass inzwischen Petitionen, die noch nicht erledigt werden konnten, auch in eine neue Legislaturperiode übernommen würden.
Inzwischen hat es unsere „Gemeinsame Erklärung“ sogar in ein Amtsblatt geschafft. Der unkonventionelle Landrat des Weimarer Landes Hans-Helmut Münchberg hat das veranlasst. Leider kam es zu spät heraus, um noch weitere Unterzeichner gewinnen zu können, aber es ist ein symbolisches Zeichen.
Selbst Bundespräsident Steinmeier hat sich zur Erklärung geäußert, wenn auch nur, um zu begründen, warum mir dafür kein Bundesverdienstkreuz 1. Klasse zusteht, wie von Gunter Weißgerber und Roger Letsch vor nur vierzehn Tagen für mich beantragt wurde.
Die Begründung ist so interessant, dass ich sie hier wiedergebe, samt der Interpretation von Roger Letsch:
„Die bloße Wahrnehmung von Grundrechten ist kein auszeichnungswürdiges Verdienst. So legitim und erwünscht die aktive Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger an der politischen Debatte ist, so können Beiträge im politischen Meinungskampf allein nicht Grundlage einer Auszeichnung sein. Anderenfalls liefe die Ordensverleihung auf eine Parteinahme des Bundespräsidenten und eine Einmischung in die Tagespolitik hinaus.“
Das klingt zunächst enttäuschend, doch auf den zweiten Blick steckt mehr in den Formulierungen. Wenn etwa im weiteren Text zu lesen ist, dass die friedliche Vertretung einer politischen Meinung „keine auszeichnungswürdige Leistung“, sondern in einer „freiheitlichen Demokratie selbstverständlich“ sein sollte, muss ich dem Präsidenten für diese ermutigenden Worte sogar meinen aufrichtigen Dank ausdrücken. Er widerspricht hier in wenigen Sätzen all jenen Trompetern der „gelenkten Meinungsfreiheit“, die sich anmaßten, die „Erklärung 2018“, die maßgeblich von Vera Lengsfeld initiiert wurde, für illegitim und falsch zu erklären. Unser Präsident sieht das offensichtlich anders – wie sonst sollte ich seine Worte interpretieren? Widerstand ist also doch nicht zwecklos, sondern legitim und sogar selbstverständlich.
Danke für die Klarstellung, Herr Steinmeier!