Debatte zur Regierungserklärung? Nein, Irreführung der Bevölkerung!

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Die heutige Regierungserklärung unserer Kanzlerin und die anschließende Debatte waren alles Andere, als eine Sternstunde des Bundestages. Im Gegenteil: Sie hat gezeigt, wie weit die Realitätsverweigerung oder -vergessenheit bereits gediehen ist. Wer die Debatte verfolgt hat, muss zu dem Schluss kommen, dass unsere Volksvertreter zu bewusster Irreführung der Öffentlichkeit übergegangen sind.

Den Anfang machte unsere Bundeskanzlerin. Sie verkündete als Erstes die Tagungsordnung des bevorstehenden EU-Gipfels. Laut ihr steht das brennendste Thema, die Einwanderungsfrage, als letztes auf der Tagesordnung. Vorher wird über eine deutsch-französische Agenda gesprochen, die offenbar der Preis für Macrons Unterstützung in der Migrationskrise ist: Es soll einen europäischen Währungsfonds geben, um Programme, die von der EU finanziert werden, selbst überwachen zu können. Angeblich soll dennoch das Mitspracherecht der nationalen Parlamente gewahrt bleiben. Um Walter Ulbricht zu persiflieren: Niemand hat die Absicht, die Parlamente auszuschalten. Das trifft selbstverständlich auch auf den geplanten „Investitionshaushalt“ zu. Beide Projekte werden allerdings von 2/3 der europäischen Finanzminister abgelehnt, wie FDP-Chef Christian Lindner in seiner Erwiderung mitteilte. Das deutsch-französische Projekt wird Europa nicht einen, sondern tiefer spalten. Damit setzt Merkel ihre verhängnisvolle Politik, die Befindlichkeiten ihrer Partner in der EU zu missachten, fort.

Die Kanzlerin, die sich mit viel Medien-Tamtam zwei Wochen Zeit für eine „europäische Lösung“ in der Einwanderungsfrage erbeten hat, weiß genau, dass es eine Solche nicht geben wird. Das hat ihr von Anfang an klar sein müssen, denn was sie erreichen zu wollen vorgab, wird seit drei Jahren von vielen EU-Ländern beharrlich abgelehnt: Die „solidarische Verteilung“ von „Flüchtlingen“ aus so genannten „Ankerzentren“, vor drei Jahren noch „HotSpots“ genannt, eine gemeinsame Asylpolitik. Nicht einmal eine „Asylverfahrensrichtlinie“ ist in Sicht. Die meisten Mitgliedsstaaten wollen nicht für Merkels gescheiterte Flüchtlingspolitik in Haftung genommen werden.

Die ehemals als „mächtigste Frau der Welt“ titulierte Kanzlerin ist praktisch machtlos. Zugeständnisse, auch minimale, kann sie nur für viel Geld erkaufen. Das Geld der Steuerzahler bedenkenlos mit vollen Händen zu verteilen, ist der einzige „Erfolg“ ihrer Kanzlerschaft, den man ihr nicht streitig machen kann.

Statt einer zum Scheitern verurteilten „europäischen Lösung“ will sie nun eine Reihe von (teuren) bilateralen Verträgen. Dazu brauchte es keine EU! Die konnte jeder absolutistische Herrscher schon immer selbst machen.

Vor dem Bundestag gibt sich Merkel „kämpferisch“, wie der ARD-Kommentator beflissen behauptete. Dabei wiederholt sie nur, was sie im Wahlkampf bereits versprochen, im CDU-Wahlprogramm verbreitet und zum Teil im Koalitionsvertrag bekräftigt hat: Den Schleppern soll das Handwerk gelegt, die Außengrenzen geschützt, Frontex ausgebaut, Ankerzentren errichtet, nicht Asylberechtigte abgeschoben werden.

Es sei nicht hinzunehmen, dass NGOs der libyschen Küstenwache die Seenotrettung streitig machten. Asylsuchende könnten sich das Land nicht aussuchen, es soll keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiäre Flüchtlinge geben.

Das alles erzählt sie seit drei Jahren, ohne das sich etwas getan hätte. Warum sollten den markigen Ankündigungen diesmal Taten folgen?

Merkel kam noch einmal auf den September 2015 zu sprechen. Es wird die reine Geschichtsklitterung. Victor Orbán hätte darum gebeten, Flüchtlinge aus Ungarn zu übernehmen.
Tatsächlich haben Merkel und der damalige österreichische Bundeskanzler Faymann, ihr Partner bei der Grenzöffnung, in den entscheidenden Tagen kaum mit Orbán geredet.

Erinnern wir uns: Im August eskalierte die Lage in der ungarischen Hauptstadt, als sich am Keleti-Bahnhof tausende Asylsuchende stauten, die nicht in Ungarn belieben, sondern weiter nach Deutschland wollten. Angefeuert von den Medien, stellten sie unverblümt ihre Forderungen: Keine Registrierung in Ungarn, sondern freie Fahrt nach Deutschland. Als diese Forderungen nicht gleich erfüllt wurden, denn vorerst dachte kein Politiker, auch die Kanzlerin nicht, daran, Ungarn bei der Entschärfung des Konflikts zu helfen. Statt dessen regnete es Schelte für die Ungarn, besonders ihren Staatschef, weil sie die „Flüchtlinge“, die überwiegend aus UN-Flüchtlingslagern oder Ländern kamen, wo sie nicht mit Leib und Leben bedroht waren, nicht gut genug behandelten. Dabei löste sich der Stau am Keleti nicht auf, weil sich die Mehrheit weigerte, in ungarische Behelfslager zu gehen. Am Vorabend des historischen 4. September beherrschten Betroffenheitsfloskeln, Schuldzuweisungen, Gesten moralischer Überlegenheit und Ignoranz den politischen Raum.
Erst als sich am 4. September gegen 13.00 Uhr ein Trupp von etwa 1200 Flüchtlingen in Richtung österreichische Grenze in Bewegung setzt, wird es im politischen Berlin und Wien hektisch. Denn jede Menge Medien begleiten diesen Marsch.

Während Orbán im Fußballstadion sitzt, erklärt sich Merkel bereit, die „Flüchtlinge“ aus Ungarn aufzunehmen.
Ihre Juristen hatten auf den 29 Seiten der Dublin III-Verordnung ein Schlupfloch gefunden: Das Selbsteintrittsrecht gemäß Artikel 17. Wenn ein Mitglied wolle, könne es einen Asylfall übernehmen.
Merkel hat nur zwei Bedingungen: Faymann müsse die öffentliche Erklärung herausgeben und Orbán anrufen, bei dessen Anrufen in den vorausgehenden dramatischen Tagen der Österreicher sich verleugnen ließ.

Dass Merkel im Bundestag gesagt hat, sie wäre bei der Grenzöffnung einer Bitte Victor Orbáns gefolgt, entspricht nicht den Fakten, wie sie von österreichischen Journalisten sorgfältig recherchiert wurden.

Merkel sprach 2015 und auch heute im Bundestag wieder von einer „historischen Ausnahmesituation“. Das wirft die Frage auf, warum aus dieser Ausnahmesituation ein dauernder Ausnahmezustand gemacht wurde. Bis heute ist die mündliche Anweisung des damaligen Innenministers de Maizière nicht zurückgenommen worden. Darum geht der aktuelle Streit mit Innenminister Seehofer. Merkel weiß um die Bredouille, in der sie sich an diesem Punkt befindet, denn sie behauptete in ihrer Erklärung, die Ausnahmesituation sei vorbei, es herrsche an der Grenze wieder Recht und Ordnung. Europäisches Recht, statt Recht und Gesetz unseres Landes.

Sie kann eine derart tollkühne Behauptung nur wagen, weil sie relativ sicher sein kann, dass die Medien sie ihr nicht um die Ohren hauen werden. Nirgends im europäischen Recht ist festgelegt, dass ein Staat Migranten aufnehmen muss, die ohne Papiere Einlass begehren. Nirgends ist gesagt, dass man Einwanderer, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, nicht abweisen kann. Nirgends steht, dass auch bereits abgelehnte und abgeschobene Personen zurückkehren können müssen, selbst wenn sie mit einem Einreiseverbot belegt wurden. Es gibt kein EU-Recht das befiehlt, Gewalt – und Schwerverbrechern einen sichern Hafen zu bieten, wie es Merkel-Deutschland nach Willen der Kanzlerin tun muss. Im Gegenteil: Das ist ein deutscher Alleingang. Kein anderes EU-Land handelt wie Deutschland. In Frankreich wurden in den letzten Monaten 80.000 Asylsuchende an den Grenzen zurückgewiesen, Terroristen werden konsequent verfolgt, statt alimentiert, wie in Deutschland.

FDP-Chef Lindner, statt seiner Aufgabe als Oppositionspolitiker gerecht zu werden und die Kanzlerin bei ihren Fehlern und Irrtümern zu packen, gibt ihr kaum verdeckte Schützenhilfe. Warum sie nicht seit Jahren dafür gesorgt habe, dass der Leibwächter Bin Ladens abgeschoben werden kann, fragt er, fordert aber gleichzeitig, Merkel zu stärken. Offenbar ist ihm nicht aufgefallen, dass eine nicht geschwächte Merkel, die auf die volle Unterstützung der Altparteien rechnen konnte, noch nie etwas anderes fertig gebracht hat, als deutsches Geld zu verteilen und sich zum Schaden Deutschland über den Tisch ziehen zu lassen.

Wenn die europäische Lösung nicht käme, müsse vorübergehend das „Alte Recht“ wieder eingesetzt werden. Der Pferdefuß ist im Adjektiv alt verborgen, denn es handelt sich im doppelten Sinne um kein „altes“ Recht. Es ist nach wie vor geltendes Recht, das nie von einem „neuen“ Recht abgelöst wurde. Warum die unkontrollierte Einwanderung in Deutschland nichts mit dem EU-Recht zu tun hat, habe ich bereits ausgeführt.

Das Problem, das wir haben, ist, dass der Untertanengeist in Deutschland fern von besiegt ist. Wenn die Kanzlerin befindet, wagt kaum jemand, zu widersprechen. Den Mut, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen und vom verfassungsmäßigen Widerstandsrecht Gebrauch zu machen, wenn grobe Fehlentscheidungen das Wohl des Landes bedrohen, haben unsere Beamten immer noch nicht gelernt. Dabei ist dies die wichtigste Lehre aus der deutschen Vergangenheit: Nie wieder sollten rechtswidrige Anweisungen ausgeführt werden. Den Anfängen zu wehren, haben die deutschen Beamten bereits versäumt. Die Frage ist, ob sie bereit sind, der Kanzlerin in den Untergang zu folgen.

Wie schnell man vom Weltmeister zum Totalversager werden kann, weil der Cheftrainer alle Warnzeichen konsequent übersehen hat, konnten wir gerade mit der Nationalelf erleben.

Literatur: Ultsch, Prior, Nowak: Flucht-Wie der Staat die Kontrolle verlor



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