Wichtige Mitteilung vom Petitionsauschuss des Bundestages!

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Sehr geehrte Frau Lengsfeld,

zu Ihrer E-Mail, in der Sie das Problem schildern, dass Ehepaare sich nicht über eine E-Mail-Adresse anmelden können, möchte ich Sie auf Folgendes
hinweisen:

Jedes Nutzerkonto im System E-Petitionen ist genau einem einzelnen Kontoinhaber zugeordnet. Dieser muss für die Einrichtung des Kontos über eine gültige E-Mail Adresse verfügen. Diese E-Mail Adresse steht dann für weitere Kontenregistrierungen nicht mehr zur Verfügung. Dies ist u. A. schon allein deshalb notwendig, um eine missbräuchliche automatisierte Kontenregistrierung zu erschweren und die Nachvollziehbarkeit von Mitzeichnungen zu gewährleisten.

Ehepaare oder andere Lebensgemeinschaften können daher nicht als Gemeinschaft eine Petition mitzeichnen, sondern müssen dies als Individualpersonen tun. Hierfür sind individuelle E-Mail Adressen notwendig.

Neben Möglichkeit der elektronischen Mitzeichnung einer Petition kann diese jedoch auch per Brief oder Fax unterstützt werden.

Hierbei sind nur geringe formelle Anforderungen wie

– Name,
– Anschrift
– handschriftliche Namensunterschrift
– und die genaue Bezeichnung der zu unterstützenden Petition

zu beachten.

Postanschrift:
Deutscher Bundestag
– Petitionsausausschuss –
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fax:
030 / 227-36027 oder -36053

Bitte beachten Sie, dass jede Unterstützerin, jeder Unterstützer eine Petition nur einmal entweder elektronisch über das System E-Petitionen oder per Post oder per Fax mitzeichnen kann.

Petitionsausschuss
– Sekretariat –



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