Von Leser A.N.
Am 23.03.2018 hatte meine Nichte, eine seit vielen Jahren in Deutschland lebende thailändische Staatsangehörige, einen Termin im Bürgeramt Berlin I, um ihre Niederlassungserlaubnis vom abgelaufenen Pass in den neu ausgestellten Pass übertragen zu lassen. Zwei Tage später sollte sie eine lange geplante Auslandsreise antreten.
Die luchsartig aufmerksame Mitarbeiterin des Bürgeramts bemerkte sofort, dass meine Nichte sich gegenüber dem Photo im alten Pass (auf dem ist sie 15 Jahre alt, jetzt ist sie über 20) verändert hat und schloss messerscharf, dass der druckfrische neue Pass eine Fälschung sei. Die herbeigeeilte Polizei schloss sich dem an, konfiszierte den Pass und stellte ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung in Aussicht. Der Protest der Nichte und die Bitte, die Echtheit des Passes wegen der unmittelbar bevorstehenden Reise sofort abschließend zu überprüfen, wies die Polizei zurück und gab die Sache auf den Dienstweg. Dagegen half weder die Befassung der thailändischen Botschaft Berlin, die die Echtheit des Passes bestätigte, noch die Einschaltung der Deutschen Botschaft Bangkok. Der längst bezahlte Flug verfiel, der geplante Urlaub verstricht ungenutzt.
Nach genau 2 Wochen durfte die Nichte den Pass bei der Polizei wieder abholen: Alles war nachweislich in bester Ordnung, keine Fälschung, nirgends. Zum Trost sagte ihr der diensthabende Polizist, die Echtheit hätte sich sofort durch Auslesen des Chips feststellen lassen, warum sie denn nicht die thailändische Botschaft befasst habe?
Das freut den rechtsstaatlich gesinnten Bürger: Obwohl in Berlin allein 30.000 Thailänder leben und den deutschen Behörden alle Sicherheitsmerkmale thailändischer Pässe bekanntgegeben wurden, zweifeln Berliner Bürgerämter und Polizei einen druckfrischen Pass an und lassen ihn durch Fachleute in einem wochenlangen Verfahren überprüfen … gleichzeitig dürfen sich allein in Berlin zehntausende illegal eingereiste Migranten dauerhaft einrichten (O-Ton des Berliner Integrationsbeauftragten: „Da es keine legalen Zugänge in unser nationales Asylsystem gibt, können Sie Zugänge, die genutzt werden, nicht als illegal definieren.“) und niemand fragt sie nach einem Ausweis, geschweige denn nach einem gültigen, unverfälschten.
Wenigstens bei einer jungen Thailänderin wird der Verwaltungsweg von A bis Z durchbuchstabiert und die knappe Ressource „behördliche Leistungsfähigkeit“ optimal eingesetzt.