Aus der Arbeit eines „Faktencheckers“

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Faktencheck ist der neueste journalistische Trend. Die wahrheitsliebenden Qualitätsmedien, die ab und zu das produzieren, was man früher Zeitungsenten nannte, wollen im von der Bundesregierung ausgerufenen Kampf gegen Fake News ihren eigenständigen wertvollen Beitrag leisten. Jedes Lokalblatt das etwas auf sich hält, kreiert so etwas wie eine Kolumne „Faktencheck“ und beauftragt einen renommierten Lokalreporter damit, investigativ zu recherchieren.

Was bei einem solchen Unternehmen herauskommt, konnte man kürzlich auf der bedeutenden Plattform rosenheim24.de bewundern.

Da hat sich ein Herr Martin Both meinen Text „Die Demontage des Rechtsstaates in der Flüchtlingspolitik“ vorgenommen mit der offensichtlichen Absicht, meinen Ruf nachhaltig zu schädigen.

Auf meine Aufforderung, meine Erwiderung darauf auf rosenheim24 zu veröffentlichen, reagierte Both nicht. Bei mir meldete sich Herr Martin Vodermair, der Chefredakteur der von dem Rosenheimer Lokalblatt „Oberbayrisches Volksblatt“ betriebenen Plattform rosenheim24. (Siehe unten, Mail von Herrn Vodermair)Herr Vodermair teilte mir mit, dass man meine Gegendarstellung nicht veröffentlichen würde, weil sie die Kriterien einer solchen nicht erfülle. Was die juristische Seite anbelangt, hatte der Chefredakteur Recht Allerdings hatte er in seiner Mail bereits zugegeben:

„Nichts desto trotz muss ich Ihnen in einem Punkt Recht geben: Der Artikel von Herrn Both beinhaltet handwerkliche Fehler. Herr Both hätte zum einen seine Quellen beim Namen nennen sollen und zum anderen seine Schlussfolgerung noch stärker herausstellen müssen. Denn es ging hier nicht darum, zu beweisen, dass die Aussagen des Arztes falsch sind, sondern darum, aufzuzeigen, dass ein solcher Vorfall nicht gleich den kompletten Rechtsstaat demontiert, so wie in ihrer Überschrift propagiert.

Sie sehen, ich bin durchaus offen für Kritik und setze mich mit ihr auch sehr gerne auseinander – auch öffentlich auf unseren Nachrichten-Portalen. Das Ganze muss aber auf einer fairen, wahrheitsgetreuen Ebene stattfinden…”

Da ich weiß, dass mein Blog auch in Rosenheim gelesen wird, dokumentiere ich hiermit meine Erwiderung. Jeder Leser kann sich ein Bild davon machen, dass es um mehr geht, als nur um die vom Chefredakteur zugegebenen handwerklichen Fehler. Jeder kann selbst urteilen, ob die Fairness und die Wahrheitstreue, die Herr Vodermair einfordert,bei seinem Mitarbeiter Both zu finden ist.Inzwischen steht meine Gegendarstellung auch auf Rosenheim 24.

Betrifft: Martin Both, Faktencheck zu „Die Demontage des Rechtsstaates durch die Flüchtlingspolitik“

In meinem Bericht geht es um einen Arzt, dem auffiel, dass einer seiner Patienten sich ganz offensichtlich mit zwei verschiedenen Identitäten angemeldet hatte. Er ging der Sache nach und entdeckte viele weitere Ungereimtheiten zu dieser Person, den Umständen ihrer Einreise und ihrer Inanspruchnahme des deutschen Gesundheitssystems. Vor allem aber, dass Behörden und Institutionen diesen Missbrauch offenbar auch noch decken beziehungsweise billigend in Kauf nehmen.

Der Bericht des Arztes liegt mir und weiteren journalistischen Zeugen schriftlich vor. Der Arzt ist bereit, seine Schilderung auch eidesstattlich zu versichern. Auch die Angaben zur Identität der Person aus Angola liegen mir schriftlich vor. Der Name des Arztes wurde von mir nicht veröffentlicht, ein im Journalismus absolut übliches Vorgehen, um Zeugen vor Schaden zu bewahren. Dafür gibt es sogar eigens das sogenannte Zeugnis-Verweigerungsrecht. Dem Arzt geht es schlicht darum, Missstände aufzuzeigen, die auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Eine andere Agenda hat der Mediziner definitiv nicht.

All dies bestreitet der Faktenchecker Martin Both auch nicht. Er zündet statt dessen reihenweise Nebelkerzen – von Trumps Pressesprecherin „alternative Fakten“ genannt – und „widerlegt“ Behauptungen, die weder ich noch der Arzt gemacht haben. Das ist eine bewährte Methode, um einer Person am Zeug zu flicken, gegen die man sachlich nichts vorbringen kann.

Erster Anklagepunkt: Es sei dubios, dass ich nicht den Namen des Arztes genannt habe. Nein, das ist es nicht, siehe oben. Martin Both weiß das genau, schließlich anonymisiert er in seinem Artikel selbst die Aussagen, beispielsweise der Bundespolizei. Aber auch die der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das wäre in diesen Fällen aber überhaupt nicht notwendig, handelt es sich doch angeblich um offizielle Stellungnahmen. Solche Institutionen haben einen Pressesprecher. Und den darf man ruhig mit seinem Namen nennen.

Angeblich wolle die „von der Frage offensichtlich schwer irritierte“ KV Hessen nichts davon wissen, dass ein Arzt, wenn er mit einer Mehrfachidentität in seiner Praxis konfrontiert ist, feststellen muss, wer seine Patientin wirklich ist. Wer diese merkwürdige Aussage getroffen haben soll, bleibt Martin Boths Geheimnis. Der von ihm angeführte Link zur „Behandlung von Flüchtlingen der KV Hessen“ sagt nichts über den Umgang mit Mehrfachidentitäten. Dazu noch ein Hinweis: Einzelne Länder haben begonnen, anonyme Krankenscheine für Flüchtlinge einzuführen (in Niedersachsen) beziehungsweise beabsichtigen noch dies zu tun (Rot-Rot-Grün in Thüringen). Dies spricht dafür, dass die Identität der Patienten offenbar doch eine Rolle spielt.

In seiner kreativen „Beweisführung“ verfährt Both weiter nach seinem Muster, angebliche „Fakten“ gegen etwas aufzubieten, was nicht gesagt wurde. Wieder sind es anonyme „irritierte“ Polizeibeamte, die von Both ins Feld geführt werden: „Die Bundespolizei gebe generell keine Bewertungen der geltenden Rechtslage ab“. Das hat der von mir zitierte Arzt auch nie behauptet. Er hat berichtet, was ihm ein Bundespolizist in einem Telefongespräch über die Stimmung bei der Bundespolizei gesagt hat. Und das halte ich für glaubwürdig, da mir nach der Veröffentlichung weitere ähnliche Einschätzungen zugegangen sind.

Zum Schluss versteigt sich der Faktenchecker dann noch zu dem Vorwurf, ich hätte den Fall als „Einzelfall“ einordnen müssen. Als „Beweis“ führt er eine umfangreiche Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken über die „Fallzahlen am Frankfurter Flughafen“ an. Es hätten in den ersten beiden Quartalen 2016 nur zwei Angolaner am Frankfurter Flughafen Asyl beantragt.

Allerdings steht nirgends im Brief des Arztes, dass der aus Angola stammende Patient in diesem Zeitraum eingereist sei. Wieder wird ein falscher Eindruck erweckt, der dann „widerlegt“ wird. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass solche Missbrauchsfälle nicht auf Menschen mit angolanischer Nationalität und den Frankfurter Flughafen beschränkt sind. Inzwischen ist der Missbrauch mit Mehrfachidentitäten in vielen Medien, zum Teil auf der Titelseite, thematisiert worden.

Kurzum: Der „Faktenchecker“ Martin Both hat keinerlei „Fehler und Widersprüche“ im Bericht des Arztes aufgedeckt, aber er versucht durch solche Nebelkerzen schlicht den Eindruck zu erwecken, dass etwas an dem Bericht des Arztes nicht stimmen könnte. Beweise: Keine, Nullkommanull. Meine Veröffentlichung stimmt Wort für Wort.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Modellprojekt-Anonymer-Krankenschein-fuer-Menschen-ohne-Papier-in-Hannover

http://www.thueringen24.de/jena/article209600797/Anonyme-Krankenscheine-fuer-Menschen-ohne-Ausweis.html

Anmerkung :

Diese Fassung des Artikels ist eine geänderte Version. Die Änderungen beziehen sich nicht auf den Artikel von Herrn Both an sich, sondern auf die Rolle von Herrn Vodemair.

Herr Vordermair hatte sich bei mir gemeldet und hat mir am 27.2.2017, ab 10.17 telefonisch mitgeteilt, er hätte meine beiden Mails mit den Änderungsvorschlägen, von denen in einer früheren Version die Rede war nicht bekommen. Hier dokumentiere ich wie gewünscht seine Mail, die mich am Anschluss an unser Gespräch erreichte:

Sehr geehrte Frau Lengsfeld,

wie soeben telefonisch besprochen, meine (rechtlich korrekte) Gegendarstellung:

In Ihrem Blog-Beitrag “Aus der Arbeit eines ‘Faktencheckers'” (https://vera-lengsfeld.de/2017/02/23/aus-der-arbeit-eines-faktencheckers/#more-975) behaupten Sie, …:

1. …dass der Autor Martin Both offensichtlich die Absicht hat, ihren “Ruf nachhaltig zu schädigen”.

Hierzu stelle ich fest, dass es nicht unsere Absicht ist, ihren Ruf zu schädigen. In unserem Artikel geht es darum, aufzuzeigen, dass ein Einzelfall nicht gleich den Rechtsstaat demontiert, wie in ihrer Überschrift propagiert.

2. …dass Sie sich an mich, “Martin Vodermair, den Chefredakteur der von dem Rosenheimer Lokalblatt „Oberbayrisches Volksblatt“ betriebenen Plattform rosenheim24”, wandten.

Hierzu stelle ich fest, dass Sie sich niemals direkt an mich wandten. Ihre erste Gegendarstellung schickten Sie an den Autor Martin Both und über ein Kontaktformular an ovb-online.de. Hier ist festzuhalten, dass ich Chefredakteur der OVB24 GmbH bin, einem Tochterunternehmen der Oberbayerischer Volksblatt GmbH & Co. Medienhaus KG. Das Internetangebot ovb-online.de gehört nicht zur OVB24 GmbH.

3. …dass Sie mich gebeten hätten, “die kritisierten Passagen zu entfernen” und dass Sie mir “zur Sicherheit einen geänderten Text” geschickt hätten. Ich hätte darauf aber nicht reagiert.

Hierzu stelle ich fest, dass ich von Ihnen bis jetzt keine einzige E-Mail und auch keinen einzigen Anruf bekommen habe. Ich kann nur auf Dinge reagieren, die mich auch erreichen – dies war hier nicht der Fall. Nichts desto trotz haben wir durchaus selbständig reagiert und den Artikel von Herrn Both am 22. Februar um 8.42 Uhr dahingehend modifiziert, die Intention (siehe Punkt 1) deutlicher hervorzuheben. Diese Änderung haben wir auch mit einer “Anmerkung der Redaktion” hervorgehoben und dadurch für den Leser transparent gemacht.

Bitte ändern Sie ihren Blog-Beitrag dahingehend, so dass keine Unwahrheiten mehr veröffentlicht sind, oder veröffentlichen Sie diese Gegendarstellung 1:1.

Besten Dank & schöne Grüße,

Martin Vodermair



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