Ich habe in meinen Texten schon häufig darauf hingewiesen, dass die Praxis, Menschen ohne oder mit gefälschten Pässen ins Land zu lassen, nach wie vor besteht. Hier ein Bericht, der illustriert, dass nicht nur die Bundespolizei, sondern auch die Betreuer der „Flüchtlinge“ an der Demontage des Rechtsstaates mitwirken.
Sehr geehrte Frau Lengsfeld,
ich bin ein interessierter Leser Ihrer Artikel auf der Internetseite „Achse des Guten“.
Gestern habe ich in meiner Praxis in Darmstadt, ich bin Frauenarzt, erfahren, dass es immer noch eine Steigerung des Staatsversagens in Sachen Asylpolitik gibt.
Ich möchte Ihnen die Sachlage kurz schildern und mit Dokumenten belegen.
Gestern wurde in meiner Arztpraxis durch eine Betreuerin des Mutter-Kind-Hauses … eine Patientin zur Terminvergabe angemeldet.
Es wurden vorgelegt:
- eine Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber (ausgestellt von BPOLD Flughafen Frankfurt am Main) auf den Namen… ; geboren am …1997 …Angola, weiblich, ledig, nebst Kind (…, geb…)
- ein Krankenschein des Magistrats der Stadt Frankfurt, Jugend und Sozialamt, auf den Namen …, geboren am …2000, gemäß SGB XII SGB VIII § 40, ausgestellt am …2016 AZ …, Kassen Nr…
Wir sind als Kassenärzte verpflichtet, die Richtigkeit der vorgelegten Papiere zu überprüfen, um Schaden für die Gemeinschaft der Versicherten zu verhindern. Dies wurde mir seitens der KV Hessen bestätigt.
Meiner Helferin fiel auf, dass es sich bei der Anzumeldenden um zwei unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Namen handelt. Eine Person ist 20 Jahre alt und die die zweite ist minderjährig und knapp 17 Jahre alt.
Die Anmelderin des Mutter-Kind-Hauses bestand darauf, dass es ein und dieselbe Person sei und dass alles richtig sei…
Diesen Widerspruch teilte ich sofort dem Amt für Jugend und Soziales durch Zusenden beider Dokumente per Fax mit. Von dort kam die Mitteilung, ich solle den Abrechnungsschein so behandeln, wie er ausgestellt ist.
Da auf der ersten Bescheinigung der Bundespolizei Flughafen Frankfurt die Vorgangsnummer … enthalten ist, konnte ich bei der Bundespolizei konkret nachfragen, um den Widerspruch zu verstehen.
Dort erfuhr ich, dass besagte Person am Frankfurter Flughafen mit dem Flugzeug angekommen ist und, obwohl kein Mensch ohne Reisepässe ein Flugzeug betreten kann, bei der Bundespolizei angab, keine Reisedokumente zu haben. Der von der Bundespolizei in der Bescheinigung eingetragene Name der Frau wurde von den Daten der Airline, die diese bei jedem Passagier übermitteln muss, übernommen. Gleichzeitig habe ich von der Bundespolizei erfahren, dass die Frau unter selbem Namen einen Antrag auf Visum in ihrem Heimatland bei deutschen Behörden gestellt hatte. Das Wort „Asyl “ berechtigt jeden Ein- und Durchreisenden am Frankfurter Flughafen, wenn er nur seinen Pass zwischen Flugzeug und Grenzkontrolle verschwinden lässt, seine Identität und Alter beliebig zu wechseln. Auch Transitreisende ohne Ziel Deutschland könnten dies tun.
Den Aussagen der Antragsteller wird seitens der nachfolgend zuständigen Behörden (Amt für Asylbewerber, Sozialamt, Jugendamt) primär geglaubt, was in diesem klaren Fall unfassbar ist. Der Polizeibeamte sagte mir, dass 99% seiner Kollegen diesen Widerspruch im Rechtsverständnis nicht verstehen und polizeiliches rechtsstaatliches Handeln zur Farce wird.
Der Bundespolizist bestätigte mir, dass dies sehr häufig am Frankfurter Flughafen vorkomme. Wenn sich das herumspricht, kann jeder Transitreisende mit dem Verlust seines Passes am Frankfurter Flughafen eine neue Identität bekommen und Asyl mit Integrationskurs dazu. Nur Europäern ist dies versagt, es sei denn, sie verleugnen ihre Herkunft.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein Arzt-Patienten-Kontakt. Das Arztgeheimnis habe ich nicht verletzt.
Der betreffende Arzt ist bereit, seinen Bericht eidesstattlich zu bezeugen.