Drohnen als Wirtschaftsfaktor für die Ukraine, bezahlt mit deutschem Geld?

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Weil ich im Urlaub bin und mein Hotel zum Frühstück Zeitungen anbietet, habe ich mir am 18.07. eine „Welt“ gegriffen. „Drohnen werden für Ukraine wichtiger Wirtschaftsfaktor“, steht da auf der Titelseite. Mit kaum unterdrückter Begeisterung wird dem „Welt“-Leser aufgezählt, wie sehr die Ukraine ihre Drohnenproduktion steigern will: Bis 2030 sollen für die Drohnenproduktion etwa 19,3 Milliarden Euro ausgegeben werden. Bis 2026 sollen 8 Millionen Stück fertiggestellt sein – zur Aufklärung, Überwachung, Zielerfassung und zum Angriff. Damit, freut sich die „Welt“, liegt die Ukraine weltweit an der Spitze. Vor allem die Produktion von „Deep-Strike“-Drohnen hat die Ukraine forciert, die tief ins russische Hinterland reichen. Von 2022 bis heute ist das ein Zuwachs um das 22-Fache.
Im Gegensatz zur Depression in Deutschland hat die Ukraine ein Wirtschaftswachstum von 3,8 Prozent.

Als ich das las, erinnerte ich mich an einen Artikel, den ich kürzlich im

„Anti-Spiegel“ gelesen hatte. Darin steht:

„Bundeskanzler Merz ist schon vor der Bundestagswahl als radikaler Kriegstreiber aufgefallen, als er Moskau Ende letzten Jahres gedroht hat: Wenn er Kanzler wird, werde er Putin ein Ultimatum stellen – entweder er stellte den Beschuss der Ukraine innerhalb von 24 Stunden ein, oder Merz würde Kiew Taurus-Raketen liefern, um Ziele in Russland zu beschießen.
Das Dumme an dieser Idee ist, dass Deutschland dann direkt im Krieg mit Russland wäre, weil es nun einmal allgemein bekannt ist, dass die Taurus nur von deutschen Soldaten bedient werden können. Man kann die Ukrainer dafür auch nicht ausbilden, denn das Problem ist, dass die Flugpläne für die Taurus nur mit Aufklärungsdaten der Bundeswehr erstellt werden können. Und zu denen gibt man der Ukraine natürlich keinen freien Zugang, was bedeutet, dass es in jedem Fall deutsche Soldaten wären, die die Ziele aussuchen und die Flugpläne der Taurus-Raketen erstellen. „Drohnen als Wirtschaftsfaktor für die Ukraine, bezahlt mit deutschem Geld?“ weiterlesen

Putsch von oben

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Von Annette Heinisch

“Der Bundestag ist kein Zirkuszelt”, sagte Kanzler Friedrich Merz und da hat er natürlich Recht. In einem Zirkus sind deutlich weniger Clowns anzutreffen. Das tragikomische Theater, welches dem Bürger von der Politik geboten wird, übertrifft wirklich alles. Momentan schäumt der rot – grüne Teil des politischen Spektrums, weil dessen Wunschkandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gewählt worden sind.

Da wird die Frauenkarte gezogen, der Fraktionschef Matthias Miersch kommt wieder einmal mit Alarmstufe rechts. „Wenn der rechte Mob damit durchkommt, machen wir einen Riesenfehler“, zititert ihn die Süddeutsche Zeitung. Da die Richterwahl an CDU – Abgeordneten scheiterte, drängt sich ein furchtbarer Verdacht auf: Koaliert die SPD mit dem rechten Mob? How dare you!

Miersch empört sich auch, dass sich prominente Bischöfe und Kardinäle in diese Sache eingeschaltet haben, dies sei unchristlich.

Rot – grüne Ideologien bestimmen die Politik in Deutschland direkt und indirekt seit 1998. Aufgrund dieser wurde das reiche und funktionierende Gemeinwesen langsam aber sicher ruiniert. Die Gesellschaft ist zersplittert und zerstritten, die Wirtschaft liegt am Boden, die Sozialsysteme sind unrettbar verloren und die Sicherheit nach innen wie nach außen ist zerstört worden: Macheten im Inneren und Raketen von außen bedrohen das Land, das aufgrund der Politik der letzten Jahrzehnte eine Verfasstheit aufweist, die mit “wehrlos” nur unzureichend beschrieben ist. „Putsch von oben“ weiterlesen

Brosius-Gersddorf über “allen Zweifel” erhaben? Nein!

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Von Ulrich Sauer

Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause geschah im Bundestag Unerhörtes. Abgeordnete machten von ihrem Recht auf weisungsfreie Entscheidung Gebrauch und verweigerten ihrer Fraktionsführung und dem Kanzler die Gefolgschaft. Die anschließende Debatte verlief dann wieder wie gewohnt. Außer Phrasen und zum Teil hysterischem Gekreische nichts gewesen. Eine Feststellung verdient allerdings Beachtung: Die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sei eine hervorragende Juristin, über jeden fachlichen Zweifel erhaben.

Ist das wirklich so?

Für die Suche nach einer Antwort sind die Verlautbarungen aus gerufenem Mund wie der Offene Brief der 300 oder die Kommentare in den meinungsmachenden Medien wenig hilfreich. Hier muss schon etwas tiefer geschürft werden. Man muss sich vor Augen halten, dass in Karlsruhe kein  akademischer Gedankenaustausch stattfindet, sondern Urteile gefällt werden. Es geht also um Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Was muss ein guter Richter können? U.a. muss er einen Sachverhalt unter gesetzliche Regeln subsumieren können. Bei dieser Tätigkeit sei einer Rechtsgelehrten durchaus ein gewisser Kompetenzvorsprung zugestanden. Leider nützt dies alles dann nichts, wenn von einem falschen Sachverhalt ausgegangen wird, was zwangsläufig eine falsche Entscheidung, ein Fehlurteil also, wenn man so will, zur Folge hat. Besonders deutlich wird dies im Strafverfahren. Die Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen ist anspruchsvoll, verlangt Eigenständiges. Hilfe durch Fachkommentare mit Hinweisen auf herrschende Meinungen und gefestigte Rechtsprechung stehen nicht zur Verfügung, selbstständiges Denken, das nicht alles für bare Münze nimmt, was z.B. staatliche Stellen behaupten, und Gründlichkeit sind unabdingbar. Über dieses so skizzierte Anforderungsprofil für richterliche Tätigkeit dürfte doch über alle weltanschauliche Gräben hinweg Konsens bestehen. „Brosius-Gersddorf über “allen Zweifel” erhaben? Nein!“ weiterlesen

Die Wahl wird wiederholt, bis das Ergebnis passt!

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Unsere Retter der Demokratie haben nicht lange gebraucht, um sich von ihrem Schock zu erholen, dass eine Wahl nicht so ausging, wie sie es vorgesehen hatten. Nach einem Tag Gift und Galle spucken und Spahn und Merz zu bezichtigen, ihre „Fraktion nicht im Griff“ zu haben, sprang schon am nächsten Tag die Propagandamaschine an. Der Öffentlichkeit sollte sehr schnell weisgemacht werden, dass Frau Brosius-Gersdorf wirtschaftspolitisch eigentlich Ludwig Erhard nahe stünde und somit eine willkommene Kandidatin für die Union sein müsste. Allerdings verplapperte sich die „Zeit“, die mit der Kampagne begann, indem sie Brosius-Gersdorf eine „progressive Aktivistin“ nannte. Aktivismus verträgt sich allerdings nicht mit einer Institution, die dem Neutralitätsgebot verpflichtet ist. Zum Glück wurde die Personalie, die unter dem Radar der Öffentlichkeit im Bundesverfassungsgericht installiert werden sollte, Gegenstand einer öffentlichen Diskussion. Die grüne Linke, die dabei ist, den Staat von einem Rechts- in einen Gesinnungsstaat umzuwandeln und die gewohnt war, dass seit Merkels Zeiten die Union über jedes Stöckchen gesprungen ist, das links-grün ihr hingehalten hat, will nun die sofortige Neuwahl der Verfassungsrichter.

Die beiden Fraktionsvorsitzenden Haßelmann und Dröge verkündeten heute vor der Presse, dass sie in einem Brief an die Fraktionschefs des Bundestages gefordert haben, in einer Sondersitzung, die noch diese Woche stattfinden soll, die Wahl der Bundesverfassungsrichter mit allen drei Kandidaten zu wiederholen. Damit wollen sie offensichtlich verhindern, dass auch über die zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold kritisch diskutiert wird. „Die Wahl wird wiederholt, bis das Ergebnis passt!“ weiterlesen

Eine Nicht-Wahl: Wo ist das Problem?

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Lothar W. Pawliczak

Es hyperventiliert von allen Seiten. Der Kanzler hat „Ja“ gesagt. Plagiat oder Nicht-Plagiat? Geplanter Staatsstreich. Moralischer Fanatismus. Schmähkampagne. Eskalationsspirale. Versagen des Fraktionsvorsitzenden. Armutszeugnis. Dilettantismus. Schlamassel. Debakel. Koalition in der Krise. Fatale Folgen. Entsetzt. Blamiert. Skandal. Bundesverfassungsgericht beschädigt. Staatskrise. Schwarzer Tag. Widerliche Lebensschützer. Rechter Kulturkampf. Politische Zumutung. „Das kann man sich als Frau nicht bieten lassen!“, nicht gewählt zu werden. Man brauche Staatstragenheit. Die SPDler, Grünen, Linken, können sich vor Empörung kaum wieder einkriegen. ARD-Restle sieht sogar einen Trump wirken. Unerhört, daß nicht alle CDUler zwei von der SPD zur Wahl als Bundesverfassungsrichter Vorgeschlagene wählen wollen. Die Empörten, die glauben, kein Sachargument vortragen zu müssen, wissen offensichtlich nicht, was eine Wahl ist.

Dem kann abgeholfen werden: Eine Wahl ist eine  Auswahl von Individuen, so daß sie für eine Gemeinschaft oder Gesellschaft deren Willen ausdrücken, Entscheidungen treffen und für die handeln sollen. Formell oder durch Tradition ist geregelt, wer prinzipiell wählbar ist, wer Wahlvorschläge machen darf und wer wahlberechtigt ist. Bei jeder Wahl gibt es also Nicht-Gewählte, nämlich zum einen alle, die nicht zur Wahl vorgeschlagen worden sind. Und zum anderen möglicherweise Vorgeschlagene, die nicht gewählt werden. Wenn es keine Nicht-Gewählten beiderlei Art geben kann, ist es keine Wahl.

Es muß bei einer Wahl immer die Möglichkeit geben, daß die Wahlberechtigten die zur Wahl Vorgeschlagenen nicht wählen. Wenn die Vorschläge nur zu bestätigen sind, handelt es sich nicht um eine Wahl, sondern um eine Kür. Aus der Geschichte kennen wir verschiedene Formen der Kür und wir haben in voller Länge mit der Krönung von King Charles III. – His Majesty Charles the Third, by the Grace of God, of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of His other Realms and Territories King, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith – eine Kür im Fernsehen verfolgt. Akklamation, Weihe, Salbung, Ritterschlag, Ummantelung, Thronsetzung. Das Volk hat dann noch zu huldigen. „Eine Nicht-Wahl: Wo ist das Problem?“ weiterlesen

Ein Etappensieg auf dem Weg zur Rückeroberung der Demokratie

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Bekanntlich haben wir im besten Deutschland aller Zeiten (Walter Steinmeier) „unsere Demokratie“, die von allen linken Parteien, einschließlich der Union, „wehrhaft verteidigt“ werden muss. Bei dieser „Verteidigung“ geraten immer mehr demokratische Regeln unter die Räder. Zum Beispiel gehört der im Grundgesetz verankerte freie Abgeordnete, der keinen Weisungen unterworfen und nur seinem Gewissen verpflichtet ist, schon so lange der Vergangenheit an, dass er schon fast vergessen ist. Das Grundgesetz kennt keine Fraktionsdisziplin.

Am Freitag, dem 11. Juli, hat sich im politischen Berlin etwas ereignet, das schon lange nicht mehr vorgekommen ist: Der Bundestag musste sich dem Druck der Öffentlichkeit beugen und die Tagesordnung ändern. Gewählt werden sollten drei neue Verfassungsrichter, zwei von der SPD und einer von der Union. Die SPD hatte sich darauf versteift, zwei linksradikale Kandidatinnen ins Rennen zu schicken: Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold. Beide haben noch nie als Richter gearbeitet, sondern waren vor allem damit beschäftigt, Papiere für die Regierung zu verfassen. Brosius-Gersdorf saß einer Kommission vor, die für die Ampel einen Vorschlag für die Reform des Abtreibungsparagrafen erarbeiten sollte. Zwar kam es wegen des vorzeitigen Endes der Ampel nicht mehr dazu, aber das Ergebnis hat die Verfassungsrichterin-Kandidatin noch der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin hat sie sich juristisch verklausuliert indirekt für eine Abtreibung eines Babys bis kurz vor der Geburt ausgesprochen. In einer anderen Schrift hat sie dem ungeborenen Kind zwar bestätigt, ein Mensch zu sein, ihm aber die Menschenwürde abgesprochen, sodass es nicht mehr unter den Schutz des Grundgesetzes fallen würde. Ein Mensch mit und ohne Würde – in der Eugenik wurde zwischen lebenswertem und unlebenswertem Leben unterschieden – diese Zweiteilung sollte es in Deutschland nie wieder geben. Laut Grundgesetz ist das ungeborene Leben in Deutschland durch eine Vielzahl an Schutzvorschriften geschützt. „In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt“, stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest.

„Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des ‚Menschen‘ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das menschliche ‚Leben‘. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752).“

Die SPD hat also eine Frau als Verfassungsrichterin aufgestellt, die in entscheidenden Punkten der Verfassung widerspricht. Ihre Kandidatin hat sich auch für ein Verbot der AfD ausgesprochen, aber hinzugefügt, dass mit dem Verbot die AfD-Wähler noch nicht „beseitigt“ wären. In der Corona-Krise war sie der Meinung, dass die Grundrechte entzogen werden könnten, wenn jemand sich gegen die Impfungen entscheidet.

Die Empörung der Öffentlichkeit richtete sich vor allem gegen Brosius-Gersdorf, deshalb blieb Kaufhold eher weniger beachtet. Aber auch diese Kandidatin ist skandalös. Sie hält Enteignungen im Rahmen der Klimaschutzpolitik für geboten und vertritt die Meinung, dass in Zukunft demokratische Wahlen nicht mehr nötig seien, weil die Politik durch die Experten wissen würde, was die Bevölkerung will. Dieser Vorschlag, zukünftig auf Wahlen zu verzichten, steht übrigens auch in der Smart-City-Agenda.

Die Unionsspitze, die bis Freitagmorgen bereit war, diese Damen wählen zu lassen, musste dann dem Druck der Proteste nachgeben. Sie teilte der SPD mit, dass sich die Union bei der Wahl der Stimme enthalten würde, die Wahl also besser abgesagt wäre. So kam es dann auch.

Da Friedrich Merz zwei Tage vorher bei der Regierungsbefragung bereits verkündet hatte, dass er es mit seinem Gewissen vereinbaren könnte, Brosius-Gersdorf zu wählen, musste ein anderer Grund für die Meinungsänderung herhalten. Da kamen angebliche Plagiatsvorwürfe gerade recht.

In der Debatte, in der die Absetzung der Wahl beschlossen werden musste, spuckte die Linke Gift und Galle. Damit, dass es noch Unionsabgeordnete geben würde, die ihr Gewissen wiederentdecken könnten – damit hatten die Politfunktionäre nicht gerechnet. Merz und Spahn hätten ihre Fraktion nicht im Griff und hätten das Hohe Haus beschädigt. In dieser Denke hat es den freien Abgeordneten nie gegeben. Bei den Grünen war das schon immer so. Sie sind die Verfechter des „imperativen Mandats“, seit sie in den Bundestag eingezogen sind. Abgeordnete seien an Weisungen und Aufträge der Partei gebunden. Wie viele der demokratiefeindlichen Ideen der Grünen hat sich auch diese in allen Altparteien durchgesetzt. In der AfD sieht es kaum anders aus.

Nun hat der freie Abgeordnete sein Haupt erhoben. Es wird alles getan werden, damit er es wieder demütig senkt. Deshalb müssen alle, die es für unbedingt nötig halten, dass sich der korrupte, verkrustete Politikapparat in Deutschland ändert, die Debatte der letzten Tage weiterführen.
Von den staatsnahen Medien wurde verschwiegen, warum Brosius-Gersdorf für die Öffentlichkeit untragbar ist. Verschämt war nur von einer „liberaleren Abtreibungsauffassung“ die Rede, nicht ihre Befürwortung der Abtreibung bis zur Geburt und nicht von ihren verfassungsfeindlichen Auffassungen. Die SPD will vorerst an Brosius-Gersdorf festhalten. Das wahrscheinlichere Szenario ist aber, dass sie für die nächste Wahl eine ähnlich radikale Kandidatin aufstellen wird. Das muss verhindert werden. Die Mehrheit der Bevölkerung will nicht mehr von linken Dogmen schikaniert werden. Die Union muss das endlich begreifen und die Signale ernst nehmen.

CDU adé, tut Scheiden weh?

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Gestern hat Bundeskanzler Friedrich Merz der Union den Todesstoß versetzt. Mit einem schlichten „Ja“ auf die Frage der Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Frau als Verfassungsrichterin zu wählen, die einem 9 Monate alten Kind bis zur Geburt die Menschenwürde abspricht, hat er den Boden des Grundgesetzes verlassen und der menschenfeindlichen linken Ideologie, dass es Menschen mit schützenswerter Würde und solche ohne gebe, Tür und Tor geöffnet. Wenn die Abgeordneten der Union ihm folgen und morgen Brosius-Gersdorf wählen, hat die Union ihr letztes Kapital verspielt. Nicht „links ist vorbei“, wie Merz kurz nach der Bundestagswahl noch formulierte, sondern die bürgerliche Vernunft und Unantastbarkeit der Menschenwürde gehören dann der Vergangenheit an. Es geht mit Föten und Babys los, könnte aber bald auf Menschen mit schwersten Behinderungen ausgedehnt werden. Der eugenische Ungeist erhebt in „unserer Demokratie“ wieder sein Haupt. „Wehret den Anfängen“ und „Nie wieder ist jetzt“ entlarven sich als bloße Leerformeln.


Merz ist kein Versager, wie manche immer noch glauben. Er hat sich immer wieder zur „Agenda 2030“ bekannt, die vom WEF propagiert und vorangetrieben wird. Im Jahr 2030 sollen wir nichts mehr besitzen, aber glücklich sein. Yuval Harari, einer der Berater von Klaus Schwab, dem kürzlich geschassten Chef des WEF, hat schon die Frage aufgeworfen, was mit den vielen überflüssigen Menschen geschehen soll, nachdem die KI alle notwendigen Produktions- und Entscheidungsprozesse übernommen hat. Allein diese Fragestellung sollte in der Öffentlichkeit alle Alarmglocken angehen lassen. „CDU adé, tut Scheiden weh?“ weiterlesen

Keine Stimme für Brosius-Gersdorf!

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Liebe Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion,

am kommenden Freitag, dem 11. Juli, haben Sie eine Entscheidung zu treffen, die richtungsweisend für die weitere Entwicklung unseres Landes ist. Es geht darum, ob die demokratische Verfasstheit unseres Landes, wie sie von den Schöpfern unseres Grundgesetzes entwickelt wurde und Nachkriegsdeutschland – erst der BRD, dann dem vereinten Deutschland – über 70 Jahre zu seinem Vorteil gedient hat, geschützt oder beendet wird.

Es geht um die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern. Auf Vorschlag der SPD sollen das Frau Frauke Brosius-Gersdorf und Frau Ann-Katrin Kaufhold sein. Besonders heikel ist die Ernennung von Brosius-Gersdorf – nicht nur, weil sie mit ihrer Befürwortung eines AfD-Verbots die notwendige Neutralität vermissen lässt. Schlimmer noch ist ihr Bedauern, dass damit die AfD-Anhängerschaft nicht „beseitigt“ wäre.

Aber was sie zur direkten Gefahr für das Grundgesetz macht, ist ihre Befürwortung von Abtreibungen bis zur Geburt. Als Vorsitzende einer Expertenkommission, die für die abgewählte Ampel-Regierung Vorschläge für eine „Liberalisierung“ des Abtreibungsparagrafen entwickeln sollte, hat sie sich indirekt, aber gut erkennbar, für eine Abtreibung bis zum 9. Monat ausgesprochen. Dies ist eine Forderung von Linksradikalen seit über dreißig Jahren. Auf einer Pressekonferenz formuliert Frau Brosius-Gersdorf es so: Ab der 22. Schwangerschaftswoche wäre eine Abtreibung rechtswidrig, der Gesetzgeber dürfe das Verbot strafrechtlich absichern, müsse es aber nicht. Brosius-Gersdorf sollte wissen, dass ein Verbot, das nicht strafbewehrt ist, unwirksam bleibt. „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gilt“, sagt sie. Wobei offen bleibt, ob sie den Geburtsvorgang meint oder die abgeschlossene Geburt. Das ist eine entscheidende Frage. „Keine Stimme für Brosius-Gersdorf!“ weiterlesen

Queere Sicherheit?

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Berlin macht sichtbare Fortschritte bei der Islamisierung. Jetzt soll es auch im Britzer Garten Asylunterkünfte geben, weil die Hauptstadt angeblich Platz hat für immer neue Einwanderer aus Ländern, wo Verhüllungszwang für Frauen, offener Judenhass herrscht und in denen Homosexuelle an Baukränen aufgeknüpft werden. Das sorgt auch für frischen Zulauf bei den Pro-Palästinenser-Demos, die inzwischen fast täglich in Berlin stattfinden. Die bunten Unterstützerinnen dieser Palästinenser-Demos haben noch nicht mitgekriegt, was in diesen Ländern, besonders im Einflussgebiet der Hamas, los ist. Da tanzen aufreizend westlich gekleidete Frauen und quietschbunte Queere vor Männern mit Hamas-Symbolen. Man fragt sich unwillkürlich, was geschehen würde, wenn sie diese Show in Gaza abziehen würden.

Hier hält sich die Hamas noch zurück, obwohl sie schon sichtbar vor dem Bundestag demonstriert hat. Sie nutzt diese Leute gern als „nützliche Idioten“. Man kennt das von den Bolschewiki. Die haben gern das Geld ihrer adeligen Unterstützer entgegengenommen, die dann nach der Machtübernahme vor den Erschießungskommandos landeten.
Dass Juden in Berlin nicht sicher sind, daran hat sich die Politik längst gewöhnt. Außer Schaufensterreden, wie die der Generalsekretärin der CDU, Ottilie Klein, dass Antisemitismus nicht geduldet wird, gibt es nichts, was öffentlichkeitswirksam wäre. Da Antisemitismus sich inzwischen immer ungenierter auf Berliner Straßen austobt, fragt man sich, wo bitte er von Ottilie Klein und ihrer CDU nicht geduldet wird. „Queere Sicherheit?“ weiterlesen

Last Liberal standing?

Veröffentlicht am Kategorien Allgemein

Von Lothar W. Pawliczak

Rezension zu Wolfgang Kubicki: Aufwind im freien Fall. Eine Kampfansage. Westend Verlag Neu Isenburg 2025. 159 Seiten, 22 Euro

Nein, Herr Kubicki ist nicht der letzte Liberale. Da wären ganz andere zu nennen. Es ist ja auch fraglich, ob es in der FDP überhaupt noch Liberale gibt. Aber wenn, dann gehört Herr Kubicki zu denen – the voice crying in the wilderness of the FDP. Um standing Liberals – in den USA nennen die sich Libertarians, weil im Englischen Liberals Sozis sind – zu finden, muß man aber ganz woanders hingehen, hinschauen, nachlesen, etwa beim Ludwig von Mises Institut, bei der Hayek Gesellschaft oder in Argentinien.

In der Einleitung schreibt Herr Kubicki: „Wer glaubt, die FDP sei jetzt im freien Fall, unterschätzt, wie groß das Freiheitsbedürfnis in Deutschland sein kann.“ (S. 8) Dazu wäre zu fragen: Ist nicht eher die FDP im freien Fall, WEIL sie das Freiheitsbedürfnis in Deutschland unterschätzt hat? Nicht nur, daß die FDP den staatsdirigistischen Attitüden der Grünen und SPD-Linken in der Scholz-Regierung nicht entgegengetreten ist – nein: Sie hat irren antiliberalen Gesetzen zugestimmt und damit überhaupt ermöglicht. Da kommt dann immer die klägliche Bemäntelung, die FDP habe in der Scholz-Regierung Schlimmeres verhindert. Das ist so, als wenn sich ein Brandstifter damit herausredet, er habe doch die Feuerwehr selbst gerufen als die Flammen loderten und so Schlimmeres verhindert. Wie konnte man sich noch an einen Kabinettstisch mit einem Wirtschaftsminister setzen, der mehrfach öffentlich – etwa mit „Unternehmen sind nicht insolvent, sie hören nur auf, zu verkaufen“ – demonstriert, daß er nicht die geringste Ahnung von Wirtschaft hat?

Herr Kubicki will in seinem Buch „abklopfen, ob die Politik in den vergangenen Jahren das Beste aus unserem Land gemacht hat.“ (S. 9) Meint er das ernst? Dazu muß man doch kein Buch schreiben oder lesen, um zu wissen: Die SPD-Grün-FDP-Politik hat in den vergangenen Jahren NICHT das Beste aus unserem Land gemacht! Dafür sind SPD, Grüne und die FDP vom Wähler abgestraft worden, die FDP leider so sehr, daß sie aus dem Bundestag geflogen ist.

Hat Herr Kubicki abklopfend wenigstens ein paar Körnchen neuer Erkenntnis aufgewirbelt? „Last Liberal standing?“ weiterlesen