Ihre Selbstgerechtigkeit erschreckt uns

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Von den Gastautoren Ines und Hans Pistner

Sehr geehrter Herr Kollege Montgomery,

Ihre Selbstgerechtigkeit im Interview mit der Zeitung „Welt“ erschreckt uns.

Sind Sie wirklich immer noch der Meinung, die mRNA-Spritze habe die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus verhindert oder auch nur reduziert?

Die „Welt“ zitiert Sie auf die Frage, ob es Ihnen leidtue, dass Sie damals von einer Tyrannei der Ungeimpften gesprochen haben:

„Nein, es tut mir gar nicht leid.“ Er glaube, dass es unheimlich viel bewirkt habe.

Es habe einfach klargemacht, dass weniger als ein Drittel der Bevölkerung dem Rest der Bevölkerung dadurch, dass sie sich der Impfung verweigerten, Masken und Kontaktbeschränkungen aufgezwungen habe.

Schämen Sie sich nicht, im Dezember 2022 Behauptungen aufzustellen, die längst klar widerlegt sind? Auch Geimpfte können sich anstecken und anderen das Virus weitergeben. Ungeimpfte waren nicht ansteckender als Geimpfte, wurden nur so behandelt.

In der Befragung der Pfizer-Managerin Janine Small im europäischen Parlament hat diese am 10. Oktober 2022 unumwunden zum Ausdruck gebracht, dass die Verhinderung von Infektiösität niemals untersucht worden ist.

Das wundert nicht. Eine i.m.-Spritze, die bestenfalls IgG und IgM auf Blut- und Gewebe-Ebene züchtet, kann niemals eine IgA-vermittelte Schleimhaut-Immunität bewirken. Das ist Wissen der fortgeschrittenen Vorklinik.

Mit dieser Erkenntnis entbehrt eine Impfpflicht, auch und gerade die Einrichtungsbezogene Impfpflicht, jeder vernünftigen Grundlage und ist nur noch das, als was sie von Anfang an gedacht war: eine Schikane. Durch das Verdrängen vieler Pflegekräfte aus ihrem geliebten Beruf verschärft sie darüber hinaus den Pflegenotstand im deutschen Gesundheitswesen.
Durch Prominente wie Sie, Herr Kollege Montgomery, wurden Ungeimpfte in einer Art und Weise diskriminiert, die einer freien Demokratie unwürdig ist. Sie scheinen dies auf das Niveau eines verhinderten Bratwurst-Einkaufs reduzieren zu wollen.

Menschen verloren ihre Arbeitsstelle, wurden nicht oder nur schlecht medizinisch versorgt, durften Schule und Universität nicht besuchen, konnten ihre kranken oder pflegebedürftigen Angehörigen nicht besuchen, ….. oder nahmen zu Tausenden nach der auch durch Ihre Äußerungen mit „einer ganzen Menge mehr Schwung“ aufgenötigten Impfung Schaden. Die sprunghafte Zunahme von gemeldeten Impfschäden und ungeklärten Todesfällen („Died suddenly“, „plötzlich und unerwartet“) lässt Böses ahnen.

Dass Menschen sich gegen ihre Überzeugung, aus Konformitätsdruck und Existenzangst, einer medizinischen Maßnahme unterziehen müssen, schreckt uns als Ärzte sehr. Wollen wir das wirklich?

Und: Kennen Sie EIN Medikament, das für jeden Menschen in Deutschland zwischen 5 und 99 Jahren indiziert ist?

Wenn Sie Ihre Prominenz gegen eine „Tyrannei der Ungeimpften“, eine Bevormundung der Mehrheit durch eine Minderheit, einsetzen wollen, empfehlen wir Ihnen als nächstes Projekt die von einer sehr kleinen Minderheit der übergroßen Mehrheit (70-80%) aufgezwungene Verwendung der Gender-Schrift und -Sprache. Hier können Sie Großes leisten, indem Sie dieser Tyrannei widersprechen. Wir werden es Ihnen danken.

Mit freundlichen Grüßen,
Ines und Hans Pistner

Wer auf die CDU baut, baut auf Sand

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Alle, die noch hoffen, die CDU könnte unser Land gemeinsam mit der CSU aus der prekären Lage befreien, in die es unter Angela Merkel und mit vermehrter Geschwindigkeit von der Ampel-Regierung manövriert wurde, sollten gewarnt sein. Diese Partei hat nicht begriffen, welche Aufgabe ihr zugefallen ist. Sie wird weiter ihren Beitrag zum Abstieg Deutschlands in die dritte Liga leisten.

Gestern wurde im Thüringer Landtag vorgeführt, wie leicht sich die CDU über den Tisch ziehen lässt.

Wochenlang hatte die Partei mit der Minderheits-Regierung Ramelow über den Haushaltsplan 2023 verhandelt. Aber statt die dringend notwendigen Kürzungen vorzunehmen, einigte man sich auf noch mehr Ausgaben. CDU-Fraktionsvorsitzender Mario Voigt, der anfangs den Mund sehr voll genommen und von einem Haushaltsentwurf „nach Gutsherrenart“ geredet hat, ist nun mitverantwortlich, dass die Landesregierung eine Milliarde Euro mehr ausgeben wird, als das Land aus Steuern und anderen Zuwendungen einnimmt. Der Plan ist, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben vor allem aus den Rücklagen des Landes zu decken.

Das kennt man allerdings noch von der DDR. Auch dort wurde die Staatsreserve verbraucht, so dass der Arbeiter- und Bauernstaat zum Schluss nackt dastand und komplett auf die stille Hilfe des Klassengegners angewiesen war.

Nur gibt es heute keinen mehr, der in der größten Not zu Hilfe kommen könnte. Die Ampelregierung ist bereits dabei „unserer Oma ihr klein Häuschen“ zu verscherbeln. „Wer auf die CDU baut, baut auf Sand“ weiterlesen

Out of Africa

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Von Gastautorin Annette Heinisch

“Ich hatte eine Farm in Afrika, am Fuße der Ngong hills.“ Mit diesen legendären Worten beginnt der Roman „Afrika, dunkel, lockende Welt“ der dänischen Schriftstellerin Karen Blixen, die bei uns besser bekannt ist als Tania Blixen. Sehnsuchtsvolle Worte, denn auch wenn sie nach 17 sehr wechselvollen und letztlich erfolglosen Jahren aus Kenia nach Dänemark zurückkehrte, blieb ihr Herz doch in Afrika. Berühmt wurde die Geschichte durch die mittlerweile zum Klassiker gewordene Verfilmung von 1985 mit dem Titel „Jenseits von Afrika“ (Out of Africa) mit Meryl Streep, Robert Redford und Klaus Maria Brandauer in den Hauptrollen.

War Afrika für die Europäer zunächst Verheißung und Sehnsuchtsort, mutierte es zu einem Ort, den es zu erobern galt. Nach dem Scheitern war Afrika der Kontinent, an den man huldvoll Almosen verteilen konnte. Der im Wohlstand lebende Westler kaufte sich so ein gutes Gewissen. Böse Zungen behaupteten, dass dies nichts anderes als die neue Form des Rassismus sei, denn der Gedanke, dass man Afrika ernst nehmen müsse, Afrikanern zutrauen könne, ihre Probleme selbst zu lösen, kommt kaum einem.

Aber nun leben wir in Zeiten, in denen deutlich wird, dass die Konzepte westlicher Staaten fehlerhaft waren. Oft wird übersehen, dass zwischen Handlung und Ergebnis, also dem Sichtbarwerden der Kausalität, lange Zeit verstreichen kann, „Totzeiten“ genannt. Werden die Folgen fehlerhaften Handelns erkennbar, kann dies außerordentlich schmerzhaft werden.

Einer der zahlreichen Bereiche, in denen sich die Unvernunft politischer Akteure erkennen lässt, ist fraglos der Energiesektor. Deutschland steht nicht nur in diesem Winter vor der Gefahr, nicht mit Gas heizen zu können und die Frage, ob jederzeit ausreichend Strom zur Verfügung stehen wird, ist offen.

Wer einen Ausweg sucht, dem bietet ein Staat in Afrika jetzt eine Zuflucht: Namibia. Das wunderschöne Land bietet Deutschen Zuflucht, wie in folgendem Artikel dargestellt wird: „Out of Africa“ weiterlesen

Der Denkfehler der identitären Linken

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Von Gastautor Ludwig Englmeier

Nun soll also im wesentlichen jeder, der sich fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten hat, die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen können, ohne seine eigene aufgeben zu müssen. Kritiker, die wie die Union darin ein Verramschen der Staatsbürgerschaft sehen, werden bestenfalls als rückständig bezeichnet („Verständnis von 1913“), oder einfach schlicht als menschenfeindlich („Sie verramschen Menschen!“).

Dabei ist Kritik an der Doppelstaatsbürgerschaft durchaus angebracht, insbesondere am damit verbundenen doppelten Wahlrecht. Denn letztendlich haben Menschen, die die Geschicke in zwei, drei oder gar mehreren Ländern mitbestimmen können, schlicht und ergreifend ein höheres demokratisches Gewicht. Die Ampel bringt es damit fertig, all die türkischstämmigen Deutschen, die Anfang der 2000er die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben und dafür ihre Türkische aufgegeben haben, schlechter zu stellen, als all diejenigen, die sich in Deutschland als Türken fühlen und die deutsche Staatsbürgerschaft erst dann angenommen haben, als sie ihre Türkische nicht dafür hergeben mußten. Konkret davon betroffen sind viele Aleviten, Kurden und säkulare Attatürk-Türken, die als türkischstämmige Deutsche jetzt nur in Deutschland wählen können, während rechtsreligiöse und rechtsnationale Türken nun mit beiden Pässen in beiden Ländern wählen. Wobei die AKP-Anhänger in Deutschland oft genug rot-grün wählen, und zwar nicht, weil ihnen deren Wertevorstellungen besonders nah am Herzen lägen, sondern weil die beiden Parteien schlicht und ergreifend Transferleistungen erhöhen und durch positive Diskriminierung, z.B. über Migrantenquoten, den Einfluss der Zuwanderer in Deutschland konsequent ausbauen.

Begründet wird das doppelte Wahlrecht damit, dass man zum einen eine bessere Identifikation der Zuwanderer mit dem Land, in dem sie nun leben, erreichen will. Aber auf der anderen Seite besondere Rücksicht auf die „Wurzeln“ der Zuwanderer nehmen will, und ihnen deshalb nicht zumuten will, die alte Staatsbürgerschaft abzugeben.

Das doppelte Wahlrecht auf nationaler Ebene ist einzigartig. Mein innerdeutscher Migrationshintergrund mit Wurzeln in Bayern, Baden-Würtemberg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist kein Grund, mich bei mehreren Landtagswahlen wählen zu lassen. Bei Kommunalwahlen kann ich auch nicht dort wählen, wo ich im Laufe meines Lebens Wurzeln geschlagen habe – Regensburg, Heidelberg – ja nicht einmal in Bad Aibling, wo ich aufgewachsen bin und wo mein Vater noch lebt. Es wäre ja auch nicht richtig, wenn ich im Vergleich zu denen, die nur in einem Ort gelebt haben, besser gestellt wäre. Dafür haben wir im Grundgesetz einen zentralen linken Grundsatz – den Gleichheitsgrundsatz nämlich – der dagegen steht. „Der Denkfehler der identitären Linken“ weiterlesen

Alle Jahre wieder

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Der 19. Dezember 2016 war der Tag, an dem die Adventszeit mit ihren vollen Weihnachtsmärkten, dicht umlagerten Glühweinständen und festlichen Dekorationen ihre Unschuld und Fröhlichkeit verlor. Seitdem gibt es Weihnachtsmärkte nur noch hinter Merkel-Pollern, denn an diesem Tag fuhr ein Islamist, dessen Namen man sich nicht merken muss, mit einem gestohlenen LKW, den ermordeten polnischen Fahrer neben sich, in den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz.

Dreizehn Tote und Dutzende Verletzte fielen ihm zum Opfer. Der Attentäter konnte noch aus Deutschland flüchten und wurde zwei Tage später in Italien von Polizisten erschossen.

Die Berichterstattung über diese Tat war anfangs verheerend. Im Bemühen, vom islamistischen Hintergrund der Tat abzulenken, wurde zeitweilig sogar der polnische Fahrer als Mittäter verleumdet.

Eine Entschuldigung für diese unverzeihlichen Meldungen gab es weder von den betreffenden Medien noch von der Bundeskanzlerin.

Die Politiker hielten unter Umgehung des Anschlagsortes eine Gedenkfeier in der Gedächtniskirche ohne Öffentlichkeit ab.

Kanzlerin Merkel war jahrelang nicht zu bewegen, sich mit den Angehörigen der Opfer zu treffen. „Alle Jahre wieder“ weiterlesen

Die Natur lässt sich nicht zum Narren halten

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Eines Abends in den 80er Jahren kam ein Mann spät aus dem Büro nach Hause. Auf die Frage seiner Frau, was denn los gewesen sei, antwortete der Mann: „Nichts Besonderes, außer dass wir morgen 7 Astronauten umbringen werden.“ Das ist nicht fiktiv. Diese Unterhaltung hat tatsächlich stattgefunden. Der Mann arbeitete als Ingenieur bei der Firma Morton Thiokol, dem Lieferanten der Booster-Raketen für das US-Spaceshuttle. Er hatte gewarnt, den für den nächsten Tag festgesetzten Start der „Challenger“ zu verschieben, weil der zu erwartende Nachtfrost die Dichtungen, welche die einzelnen Segmente der Rakete nahtlos miteinander verbinden sollen, durch die Kälte ihre Elastizität verlieren und brechen werden.

Es wurde entschieden, sich durch diesen ingenieurtechnischen Einwand nicht aufhalten zu lassen. Der Start war mit großem PR-Aufwand angekündigt worden, Präsident Reagan hatte wichtige Leute zu diesem Ereignis eingeladen und eine Rede vorbereiten lassen, die den Führungsanspruch der USA in der Raumforschung zementieren sollte. Da wollte man sich nicht mit einer Verschiebung des Starts blamieren. Der Ingenieur mit seinen technischen Bedenken war nur ein kleines, namenloses Rädchen im Getriebe, in das man sich keinen Sand streuen lassen wollte.

So wurde am nächsten Morgen die „Challenger“ gestartet und explodierte vor den Augen der Weltöffentlichkeit. Reagan musste seine Rede total umschreiben lassen.

Es wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt. Eines ihrer Mitglieder, der Physiker und Nobelpreisträger Richard Feynman, fasste das Untersuchungsergebnis wie folgt zusammen: „For a successful technology, reality must take pecedence over pubilc relations, for nature cannot be fooled.“

Also: die Realität muss die Oberhand über PR haben, denn die Natur lässt sich nicht überlisten-. Sie ist am Ende immer stärker als die Propaganda.

Leider gehört dieser Satz zu jenen Wahrheiten, die besonders Politiker nicht wahrhaben wollen. Was in Deutschland seit Jahren unter der Überschrift „Energiewende“ betrieben wird, ist der Versuch, wieder einmal die Propaganda und ihren verbreiteten Illusionen über die Gesetze der Natur siegen zu lassen. Aber diese Gesetze kann man nicht kennen (was inzwischen auf die absolute Mehrheit der politischen Entscheidungsträger und ihrer willigen Helfer in den Medien zutrifft), oder zu ignorieren versuchen (was die politikbeflissenen Wissenschaftler überwiegend tun), am Ende wird die Natur siegen. Unklar ist nur, wie groß der angerichtete Schaden sein wird. Fest steht bereits, dass es um viel mehr, als 7 Astronautenleben gehen wird.

Der Physiker Hans Hofmann Reinecke hat bereits 2012 ein Buch „Grün und Dumm“ vorgelegt, das kürzlich aktualisiert zum zweiten Mal erscheinen ist, in dem er mit streng wissenschaftlichen Argumenten darlegt, warum die „Energiewende“ scheitern muss. Dass dieses Buch nicht die weite Verbreitung gefunden hat, die es verdient, liegt wohl am verunglückten Titel. Der ist zu plump provokativ, um erfolgreich zu sein. „Die Natur lässt sich nicht zum Narren halten“ weiterlesen

Weltkulturerbewächter Icomos tritt nach

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Der wunderbare Triegel-Altar hat vorfristig den Naumburger Dom verlassen müssen und ist ins Exil nach Paderborn geschickt worden. Anschließend soll er in weiteren Städte ausgestellt werden.

Aber das Unverständnis über diese Entscheidung, die hauptsächlich auf Grund eines Gerüchts, der Welterbetitel könnte dem Naumburger Dom aberkannt werden, getroffen wurde, ebbt nicht ab.

Deshalb sah sich Icomos gezwungen, eine Erklärung abzugeben. Darin wird den Meldungen widersprochen, das Gremium hätte mit der Aberkennung gedroht, gleichzeitig aber nachgetreten. Nun, da das Kind im Brunnen ist, will man nicht derjenige sein, der es hineingestoßen hat, aber gleichzeitig Recht behalten.

Das liest sich dann so: „Weltkulturerbewächter Icomos tritt nach“ weiterlesen

Die Rückkehr der Hexenverfolgung

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Während meiner kurzen Zeit als Lektorin beim Jugendbuchverlag „Neues Leben“ hatte ich eine Biografie über Friedrich Spee zu bearbeiten, der als Jesuit ein Buch gegen die Hexenverfolgungen schrieb, die ganz Deutschland verheerten. Damals genügte eine Denunziation, um als Hexe inhaftiert und angeklagt zu werden. Eine Unschuldsvermutung galt nicht. Die Frau hatte ihre Unschuld zu beweisen. Das war so gut wie unmöglich, denn das erwünschte Geständnis wurde unter Folter erpresst. Hielt eine Angeklagte wider Erwarten den Tortouren stand, wurde sie in den seltensten Fällen entlassen, sondern einer „Hexenprobe“ unterworfen. Man setzte sie in einen Korb, band sie fest und warf sie ins Wasser. Kam sie frei und schwamm, war sie eine Hexe, wurde eingefangen und verbrannt. Ertrank sie, war ihre Unschuld erwiesen und sie kam zur Belohnung in den Himmel.

Auf dem Höhepunkt des Hexenwahns leerten sich ganze Dörfer.

Grundlage für die Verfolgung war der „Hexenhammer“, das Machwerk zweier Mönche, die detaillierte Anweisungen schieben, wie mit Hexen zu verfahren sei.

Friedrich Spee war der Erste, der die Prozesse in Frage stellte. Er verurteilte vor allem, dass eine Denunziation ausreichte, das Verfahren in Gang zu setzen. Am Ende siegte Friedrich Spee, indem es ihm gelang, das Prinzip der Unschuldsvermutung durchzusetzen.

Die Unschuldsvermutung geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250–1313) zurück. Im Jahr 1631 wurde sie im deutschsprachigen Raum mit der Formulierung in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) von Friedrich Spee in seiner umfangreichen Schrift  Cautio Criminalis, aufgegriffen und vertieft.

Eines unserer wichtigsten und grundlegendsten Rechtsgüter war also die konsequente Antwort auf ein tödliches Unrecht, begangen an hunderttausenden Frauen.

Nun legt eine Frau, Innenministerin Faeser, die Axt an dieses Rechtsgut. Sie will im Beamtenrecht die Beweislastumkehr einführen. Künftig soll der Hinweis genügen, um einen missliebigen Beamten feuern zu lassen, wenn es ihm nicht gelingt, seine Unschuld zu beweisen.

Damit ist der Denunziation, die sowieso in unserer Gesellschaft schon grassiert, Tür und Tor geöffnet.

Die FDP als Mitglied der Ampelregierung schweigt nicht nur zu diesem Generalangriff auf die Meinungsfreiheit, sondern Justizminister Buschmann soll an einem Hinweisgeberschutzgesetz arbeiten, das den gesellschaftlich wertvollen Hinweisgebern Schutz gewährt. Sollte das so kommen, werden Denunziationen vollkommen gefahrlos sein. Der Denunziant muss nichts beweisen und ist vor Klagen geschützt.

Dass es jetzt schon gefährlich ist, denunziert zu werden, davon können viele Nicht-Regierungskonforme ein Liedchen singen. Es genügt die bloße Behauptung, um die Staatsanwaltschaft aktiv werden zu lassen. Zwar müssen Straftäter freigelassen werden, weil es keine Kapazitäten gibt, ihre Verbrechen zu bearbeiten, aber aus Erfahrung weiß ich, dass gegen Andersdenkende die Staatsanwaltschaft sogar Wikipedia nach „Beweisen“ für die Gesinnung durchforstet, ungeachtet der Tatsache, dass sich das ehemalige Lexikon immer mehr zur Denunziationsplattform entwickelt. „Die Rückkehr der Hexenverfolgung“ weiterlesen

Der Vorhang zu und alle Fragen offen

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Von Gastautorin Annette Henisch

„Den Vorhang zu und alle Fragen offen“ mag eine häufig zitierte, bühnentaugliche Maxime sein. Dennoch scheint sie mir zum effektiven Schutz des grundrechtsgleichen Rechts auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht geeignet. Trotzdem lässt die Senatsmehrheit in ihrer Entscheidung nahezu alle relevanten unionsrechtlichen Fragen unbeantwortet, verweigert den Dialog der europäischen Verfassungsgerichte, nimmt eine Verletzung der Integrationsverantwortung in Kauf und deutet einen Rückzug des Senats aus der materiellen Ultra-vires-Kontrolle an. Daher sehe ich mich zu meinem Bedauern außerstande, diese Entscheidung mitzutragen.

Die Senatsmehrheit selbst listet zahlreiche Bedenken gegen die Kompetenz der Europäischen Union zur Schuldenaufnahme gemäß Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe a Eigenmittelbeschluss 2020 auf. Dennoch verzichtet sie auf eine eigenständige Bewertung des Vorliegens eines Kompetenzverstoßes (1.). Angesichts der von der Senatsmehrheit selbst ausgeführten, schwerwiegenden Zweifel an der Primärrechtskonformität des Eigenmittelbeschlusses 2020 hätte es vorliegend zumindest einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union bedurft (2.). Der (im Ergebnis untaugliche) Versuch, Grenzen für künftige Kreditaufnahmen der Union aufzuzeigen, ändert nichts daran, dass die Senatsmehrheit den Einstieg in eine dauerhafte und grundlegende Veränderung der europäischen Finanzarchitektur ohne die erforderliche primärrechtliche Grundlage hinnimmt (3.). Damit wird die Entscheidung den Anforderungen an eine effektive Ultra-vires-Kontrolle im Rahmen des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht gerecht (4.). Über den konkreten Einzelfall hinaus begründet die Vorgehensweise der Senatsmehrheit die Gefahr einer substantiellen Entleerung der unionsrechtlichen Kompetenzkontrolle (5.).

Mit diesen sehr klaren Worten, die er anschließend näher ausführt, kritisiert der Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller, ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes, in seinem Sondervotum die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum sogenannten Eigenmittel – Ratifizierungsgesetz . Dabei geht es um die rund 807 Milliarden Euro Schulden, welche die EU zur Bewältigung der Covid – 19 Folgen an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die größten Beträge gehen davon nach Italien und Spanien, im Rahmen des sogenannten „Next Generation EU“ sollen die Gelder für Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein digitaleres Bildungssystem eingesetzt werden. Laut Bundesrechnungshof ist Deutschland mit 65 Milliarden Euro- möglicherweise mehr – größter Nettozahler.

Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass dieses Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen hätte und eine unabsehbare Schuldenlast auf Deutschland zukäme.

Nachdem das BVerfG zunächst die Unterschrift des Bundespräsidenten unter diesem Gesetz verhindert hatte, wurden die Eilanträge gegen das Gesetz dann doch abgelehnt. Die Folgenabwägung habe ergeben, dass die Folgen des Aufhaltens des Gesetzes schwerer wögen als die Folgen des Inkrafttretens. Bereits an dieser Stelle waren die Würfel gefallen, denn zumeist wird bei einer Folgenabwägung in die Überlegung mit einbezogen, ob ein nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten wird. Dies war hier der Fall, nach der Kreditaufnahme war das Kind in den Brunnen gefallen. „Der Vorhang zu und alle Fragen offen“ weiterlesen