Stellen Sie sich den Medienorkan vor, den es gegeben hätte, wenn bei den sogenannten Reichsbürgern oder bei einer rechten Gruppe in großen Mengen Chemikalien und geringere Mengen bereits in eigener Laborarbeit angefertigten Sprengstoffs gefunden worden wären!
Unvorstellbar, dass in diesem Fall ein Tatverdächtiger, gegen den die Polizei wegen der Vorbereitung eines Explosions- und Strahlungsverbrechens ermittelt, nach nur einer Nacht in polizeilichem Gewahrsam wieder auf freien Fuß gesetzt worden wäre!
Aber wenn die Tatverdächtigen Linksradikale sind, gelten offenbar andere Maßstäbe.
In Thüringen wurden Anfang dieser Woche von Kriminalbeamten vier Objekte im Landkreis Saalfeld – zwei Immobilien in Rudolstadt sowie zwei in der Ortschaft Uhlstädt-Kirchhasel – durchsucht.
Einem Nachbarn war aufgefallen, dass ein Mann eine größere Lieferung von Düngemitteln erhielt. Er alarmierte die Polizei, wenig später rückten die Ermittler an und wurden fündig.
Einer der beiden 25 und 31 Jahre alten Tatverdächtigen ist Mitglied des Bündnisses „Zivilcourage und Menschenrechte“ im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Angeblich war er zeitweilig dessen Sprecher. Jedenfalls soll er öffentliche Proteste gegen Neonazi-Veranstaltungen in der Region organisiert haben und immer wieder öffentlich für die Initiative aufgetreten sein.
Das wirft ein beunruhigendes Schlaglicht auf die enge Verzahnung von Bürgerbündnissen „gegen Rechts“ mit gewaltbereiten Linksradikalen. Interessant wäre, zu erfahren, ob und wieviel Geld das Bündnis für Zivilcourage und Menschenrechte aus welchen öffentlichen Töpfen erhielt. Wie wurde dieses Geld benutzt? Ist ausgeschlossen, dass ein führendes Mitglied dieser Initiative Geld aus den staatlichen Zuwendungen zum Ankauf von Chemikalien benutzte? Wie wurde die Laboreinrichtung finanziert?
Diese brisanten Fragen wurden in keinem der spärlichen Berichte über diesen ungeheueren Vorfall gestellt.
Wird wenigstens jetzt bei der Initiative eine Rechnungsprüfung durchgeführt?
Wie nachsichtig mit Linksradikalen verfahren wird, zeigt sich darin, dass laut Staatsanwaltschaft Gera keine Haftgründe vorliegen. Das, obwohl neben Erythritoltetranitrat, ein sogenannter selbst laborierter Sprengstoff, auch mehrere Utensilien, die zur Sprengstoffherstellung benutzt werden können, gefunden wurden. Die Ermittler stellten zudem eine Schreckschusswaffe, Cannabis und eine Cannabis-Aufzuchtsanlage sicher.
Den beiden Tatverdächtigen drohte eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und zehn Jahren, wenn die „ganze Härte des Rechtsstaates“ angewandt würde.
Wird sie aber nicht, wetten?