Wir werden verarscht, dass es quietscht!

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Mit einer knappen Mehrheit hat der gestrige Sonderparteitag der SPD für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen mit der Union zur Bildung der dritten GroKo gestimmt. Grundlage des Beschlusses waren allerdings nicht die Ergebnisse der Sondierungsgespräche, sondern Forderungen der Genossen nach substanziellen Veränderungen derselben. SPD-Chef Schulz hatte in seiner Rede damit geworben, dass diese Änderungen, dazu zählt die Abschaffung grundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse, die Überwindung der „Zwei-Klassen-Medizin“ und eine „weitergehende Härtefallregelung“ für den Familiennachzug von Flüchtlingen ganz sicher kommen werden.
Woher nahm Schulz seine Sicherheit?
Am Abend bei der Sendung von Anne Will mutmaßte eine Spiegel- Journalistin, es hätte diesbezüglich eine Geheimabsprache mit den entsprechenden Zusicherungen Merkels gegeben. Das Dementi von Schulz klang nicht sehr glaubwürdig.
Merkel selbst äußerte sich wie immer sibyllisch: „Das Sondierungspapier ist der Rahmen, in dem wir verhandeln.“ Sie sagte nicht, das es keine substantiellen Änderungen geben wird.
Wie immer lässt sie Andere für sich sprechen.
So meldete sich am Montagmorgen ausgerechnet der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer im Deutschlandfunk zu Wort. Er drängte auf schnelle Koalitionsverhandlungen. Innerhalb von 14 Tagen könnten die abgeschlossen sein. Warum diese Eile? Das Publikum soll den nächsten Betrug möglichst nicht mitkriegen. Angeblich ist in den Sondierungsverhandlungen eine Obergrenze für den weiteren Zuzug von „Flüchtlingen“ festgelegt worden. So wurde das jedenfalls von den Qualitätsmedien verbreitet. Allerdings liest sich das im Sondierungspapier etwas anders:
»Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet –  stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden.«
Die unkontrollierte Einwanderung aller, die an der deutschen Grenze das Wort „Asyl“ aussprechen können, soll also weiter gehen. Die sollen offenbar einfach nicht mehr mitgezählt werden.
Nun soll die angebliche Obergrenze zusätzlich aufgeweicht werden. Kretschmer signalisierte den Sozialdemokraten Kompromissbereitschaft in Bezug auf die Härtefallregelung beim Familiennachzug von Flüchtlingen: „Man kann über alles reden.“ Er könne sich eine Regelung in einem „ganz engen, begrenztem Maße für diejenigen, die in allergrößter Not sind“, vorstellen.
Glaubt er wirklich, dass mehr als 1000 Menschen monatlich „in allergrößter Not“ sind? Die „ganz engen, begrenztem Maße“ werden sich als weiteres offenes Scheunentor für die Einwanderer erweisen.
Man muss sich wundern, wie es Merkel gelingt, jeden potentiellen Hoffnungsträger der CDU zu neutralisieren. Kretschmer, der für einen kurzen Augenblick als Lichtblick in der zunehmenden CDU-Finsternis galt, hat sich selbst ausgeknipst, indem er sich als Merkels Sprachrohr betätigte.
Verschärfend kommt hinzu, dass zeitgleich sein Innenminister Roland Wöller vor einer „zweiten Zuwanderungswelle“ durch Migranten warnt. Die EU-Politiker planen eine Reform des Asylrechts. Künftig soll das Land für die Asylverfahren zuständig sein, in dem schon Angehörige des Flüchtlings leben. Wöller ist der richtigen Ansicht, dass die Behörden und Kommunen in Deutschland „erneut vor riesige Herausforderungen“ gestellt würden und der „gesellschaftliche Frieden in unserem Land“ gefährdet sei. Er fordert: „Der Rechtsstaat darf nicht ins Wanken geraten.“
Man fragt sich, wo der Minister lebt, denn der Rechtsstaat ist in Deutschland bereits in entscheidenden Punkten außer Kraft gesetzt. Das hat kein Geringerer als Stefan Aust in einem Welt-Artikel festgestellt. Die Bundespolizei darf keinen einzigen illegalen Einwanderer an der Grenze abweisen. Als »Rechtsgrundlage« dieses grundgesetzwidrigen Handelns dienen Anweisungen von Angela Merkel und Innenminister Thomas de Maizière, die nur mündlich erteilt wurden. Schriftliches dazu oder diesbezügliche Gesetze gibt bis heute nicht. Aust: »Beachtet wird dieser Teil des Grundgesetzes von der dafür verantwortlichen Bundesregierung allerdings seit mehr als zwei Jahren nicht; seit einer entsprechenden mündlichen Anweisung von Innenminister Thomas de Maizière an die für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei im September 2015.
Den Verfassungsbruch hat inzwischen schon ein Gericht festgestellt.
Im Welt-Artikel heißt es :
»Allerdings fällte das Oberlandesgericht Koblenz am 14. Februar 2017 in einem Verfahren, bei dem es um einen angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtling aus Gambia ging, ein denkwürdiges Urteil über die Bundesregierung. Zitat aus dem Urteil des 1. Senats (Aktenzeichen 13 UF 32/17): „Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG (Aufenthaltsgesetz, die Red.) strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. (in Verbindung mit, die Red.) Art. 31 Abs. 1 GFK (Genfer Flüchtlingskonvention, die Red.) berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Ein Rechtsstaat, in dem die rechtsstaatliche Ordnung außer Kraft gesetzt wurde, ist keiner mehr.
Zeitgleich zu Kretschmer verkündete die zum Merkel-Herold degradierte Julia Klöckner im „Morgenmagazin“ von ARD und ZDF die zweite Aufweichung der Sondierungsvereinbarungen: „Wir werden darüber reden, was wir zum Beispiel für gesetzlich Versicherte verbessern können, wenn sie zu lange warten müssen auf einen Arzt oder gar keinen Termin bekommen. Aber wir werden nicht einer Zwangsvereinigung mit einer Einheitskasse das Wort reden.“
Der letzte Satz gilt wieder der Sedierung der Unionswählerschaft. Die Einheitskasse kommt noch nicht gleich, sondern nur „ganz engen, begrenztem Maße“. Nachdem wir zur Kenntnis nehmen mussten, dass die jungen Männer, die zu uns kommen, wegen ihres hervorragenden Gesundheitszustandes die gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren, sollten wir der Einheitskasse sehnsuchtsvoll entgegenfiebern und großzügig darüber hinwegsehen, dass diese jungen Männer, die nichts in die Sozialsysteme einzahlen, das Steuersäckel belasten.
Was die alten und neuen Koalitionäre vom Grundgesetz halten, kann man auch auf der letzten Seite des Sondierungspapiers nachlesen. Über das zukünftige Abstimmungsverhalten im Bundestag steht da:
“Die Tagesordnung der Kabinettssitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden. Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen .
Was steht eigentlich im GG Artikel 38 (1)?
„1) 1Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 2 Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Nicht in der GroKo. Aber die wird kommen und vor allem ausgebrannten Politikern wie Merkel, Seehofer und Schulz ermöglichen, Deutschland weiter zu destabilisieren. Gut geht das schon lange nicht mehr, aber die fatale Untertanenmentalität allzu vieler Deutscher verhindert bislang, dass der Souverän die Fahrt an die Wand stoppt.

 



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