Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich gern als mustergültiger Rechtsstaat und kümmert sich rührend um Flüchtlinge aus aller Welt. Seit über 20 Jahren aber verweigert sie ihren vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik Deutschland aus der DDR geflohenen oder übergesiedelten Bürgern die Rentenanwartschaften, welche ihnen bei ihrer Einbürgerung nach dem Fremdrentengesetz zugesichert wurden. Dies ist aber kein Rentenproblem, sondern ein Rechtsstaatsproblem bzw. “Honeckers Rache”.
Die Deutsche Rentenversicherung machte 1993 viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern, um ihnen die erheblich niedrigere Rente für ihre in der DDR bis zur Flucht bzw. Übersiedlung erbrachten Arbeitszeiten zahlen zu können. Die DRV verweist seitdem wider besseres Wissen und ohne Beschluss des Bundestages in allen Instanzen auf das Rentenüberleitungsgesetz RÜG und auf das Rentenüberleitungsergänzungsgesetz, ignoriert dabei aber immer wieder, dass beide Gesetze für ehemalige DDR-Bürger beschlossen wurden – als Folge des Einigungsvertrages. Diesen hätte es ohne den Fall der Mauer nicht gegeben. Es werden also diejenigen Bundesbürger bestraft, die wesentlich zur Erosion der DDR beigetragen hatten. Dies betrifft über 300.000 Personen. „Über 20 Jahre andauernder Rechtsbruch im Rechtsstaat – Petition dagegen freigeschaltet“ weiterlesen