Gestern rauschte eine Meldung durch alle Qualitätsmedien, die von einer Verschärfung des Asylrechts durch die Bundesregierung berichtete. Die staunende Öffentlichkeit erfuhr, dass künftig Asylbewerber auch bei der Überprüfung ihres Asylstatus mitwirkungspflichtig seien. Das heißt, dass sie bislang nicht einmal erscheinen mussten, wenn eine Prüfung ihres Asylstatus anstand.
„Es ist wieder eine Verschärfung des Asylrechts: Anerkannte Flüchtlinge müssen künftig auch dann bei Behörden erscheinen, wenn ihr Status überprüft und gegebenenfalls beendet werden soll“, empörte sich eine Agentur.
Es sei „nicht hinnehmbar, dass die regelmäßige Überprüfung, ob ein Schutzbedarf noch besteht, ins Leere läuft, wenn die Personen nicht zur Überprüfung erscheinen müssen”, erklärte Innenminister Horst Seehofer (CSU). Das fällt ihm jetzt erst auf? Die beschlossene Änderung sei ein “weiterer wichtiger Schritt für mehr Qualität im Asylverfahren”.
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