Von Klaus Pollmann
Schon vor der ersten großen Flüchtlingskrise 2015/16 hatten die immer weiter zunehmenden Flüchtlingszahlen das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und den Verfassungsschutz veranlasst, in einer gemeinsamen Sitzung die damalige Bundeskanzlerin Merkel eindringlich vor den daraus erwachsenden Gefahren zu warnen und auf die dringende Notwendigkeit einer Begrenzung der Migration hinzuweisen. Vergeblich. Als sich im Sommer 2015 ein bis dahin nie dagewesener Strom von Flüchtlingen auf den Weg nach Zentraleuropa und insbesondere Deutschland machte, ließ sie dies zu und machte am 31. August 2015 die inzwischen historische Aussage: „Die Welt sieht Deutschland als ein Land der Hoffnung und der Chancen. […] Wir haben so vieles geschafft, wir schaffen das.“ Die Kritiker dieser Politik wurden in den folgenden Jahren parteiübergreifend als Rechtspopulisten oder sogar Nazis und Staatsfeinde diffamiert. Acht Jahre später schlagen die deutschen Kommunen Alarm: Sie können den Zustrom von Asylbewerbern und Migranten nicht mehr bewältigen. Sie sind mit ihren Kapazitäten am Limit angekommen, sie können die nachkommenden Flüchtlinge nicht mehr unterbringen und versorgen. Die Integrationsinfrastruktur wie Kindergärten, Schulen, Unterkünfte, Sprachkurse usw. sind erschöpft. Die AfD hat in den sog. Sonntagsumfragen inzwischen den Höchstwert von 22 % erreicht, ein weiterer Anstieg ist möglich. Die Ampelparteien werden bei den Landtagswahlen in Hessen und Bayern abgestraft. Silvester randalieren Migranten in deutschen Städten. Im Sommer machen sie Freibäder unsicher. Aktuell bejubeln radikale Palästinenser auf deutschen Straßen den brutalen und menschenverachtenden Angriff der Hamas auf Israel. In Umfragen wünschen rund 80 % der Bevölkerung einen radikalen Wandel der Asylpolitik.
Spätestens jetzt wissen auch unsere Politiker parteiübergreifend, dass wir es nicht geschafft haben. Die CDU übernimmt die von ihr bis dahin als rechtspopulistisch diffamierte Forderung nach einer Begrenzung der Migration und vergisst dabei, sich dafür zu entschuldigen, dass sie die gescheiterte Asylpolitik durch Angela Merkel selbst eingeleitet hat. Am 04. Oktober 2023 stimmt Deutschland auf Drängen des Bundeskanzlers der Krisenverordnung zum neuen Migrationspakt der Europäischen Union zu, nachdem Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser diese monatelang hinausgezögert und sich wenige Tage zuvor noch dagegen ausgesprochen hatten. Am 13. Oktober 2023 fand eine Ministerpräsidentenkonferenz zur Migration statt und agierte wie jüngst zu Corona-Zeiten, indem sie sich trotz der gebotenen Eile ohne Entscheidung auf den 06. November 2023 vertagte. Ebenfalls am 13. Oktober 2023 starteten der Kanzler, Friedrich Merz und die Ministerpräsidenten Weil und Rhein mit einem Informationsaustausch den neuen Deutschlandpakt, wohl so etwas wie die deutsche Version des neuen europäischen Migrationspakts.
Hat die von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung erhoffte Wende der Asylpolitik damit begonnen? Reicht der bisher in Erwägung gezogene Maßnahmenkatalog überhaupt zur Begrenzung der Migration aus oder müssen viel weiter gehende Maßnahmen getroffen werden?
Schon jetzt steht fest, dass der Entscheidungsprozess wie einst zu Corona-Zeiten viel zu langsam abläuft. Aktuell wird lediglich versucht, den Zustrom durch effektivere Grenzkontrollen einzudämmen, die Innenministerin Faeser sogar noch bis vor kurzer Zeit zugunsten der sog. Schleyer-Fahndung abgelehnt hatte. Das führt zwar zu vereinzelten Aufgriffen, aber nicht zu einem nennenswerten Rückgang der Migration.
Der neue europäische Migrationspakt vom 08. Juni 2023 mit der dazugehörigen Krisenverordnung vom 04. Oktober 2023 soll erst in ca. zwei Jahren in Kraft treten. Er ist ein von den unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsstaaten geprägtes viel zu kompliziertes und bürokratisches Asyl- und Migrationsgesetz, das eine Kompromisslösung ist und eine Verbesserung der aktuellen Lage kaum erwarten lässt. Seit 2015 wird vergeblich versucht, eine verbindliche solidarische Lösung zu finden, wobei der Fokus auf einer gerechten Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten und nicht auf einer effektiven Eindämmung der Migration liegt.
Auch die bisher aus der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Informationsgespräch zum Deutschlandpakt bekannt gewordenen Maßnahmen lassen im Falle ihrer Umsetzung den erforderlichen Rückgang der Migration noch nicht erwarten.
So soll über Asylanträge schneller und zwar innerhalb von drei Monaten entschieden werden, allerdings nur bei Flüchtlingen aus Herkunftsländern mit einer unter 5 % liegenden Anerkennungsquote. Viele Flüchtlinge machen allerdings hinsichtlich ihres Herkunftslandes falsche Angaben.
Mit den Herkunftsländern sollen Abkommen zur Rücknahme der Flüchtlinge geschlossen werden. Das hat sich allerdings schon in der Vergangenheit nicht als besonders hilfreich erwiesen. Tunesien hat sogar das „Schmiergeld“ in Höhe von 60 Millionen Euro von sich aus der EU zurückgezahlt.
Der Vorschlag, Flüchtlingen mit einer Bleibeperspektive eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, mag zwar sinnvoll sein. Er führt jedoch nur zu einer Entlastung der Staatskasse. Flüchtlinge, die für sich eine Bleibeperspektive sehen, ermuntert er dagegen zur Migration.
Der Vorschlag, die Versorgung der Flüchtlinge durch den Bund zu finanzieren, ist offensichtlich dem Aufschrei der Kommunen geschuldet und zu ihrer Beruhigung gemacht worden.
Für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive sollen an den Landesgrenzen und möglichst schon an den EU-Außengrenzen schnellere Asylverfahren durchgeführt und Rückkehrentscheidungen vollstreckt werden. Insbesondere letzteres erscheint angesichts der bisher sehr niedrigen Abschiebungsquoten wenig realistisch.
Die Einführung einer Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr macht nur Sinn, wenn dafür geeignete Maßnahmen getroffen werden. Welche das sein sollen, lässt selbst die CDU offen, die den Vorschlag gemacht hat.
Die umstrittene Benennung sicherer Herkunftsländer führt zwar zu schnelleren Entscheidungen im Asylverfahren. Damit ankommende Flüchtlinge aber an den Außengrenzen direkt abgewiesen werden können, bedarf es weitergehender Maßnahmen und zwar einer grundlegenden Änderung unseres Asyl- und Einwanderungsrechts. Die Väter des Grundgesetzes wollten mit dem darin verankerten Recht auf Asyl politisch Verfolgten Schutz gewähren. Sie hatten nicht vorhersehen können, dass sich 70 Jahre später Millionen Menschen auf den Weg nach Zentraleuropa und ganz besonders Deutschland machen würden, um an dem dortigen Lebensstandard teil zu haben, den sie nach der Digitalisierung täglich auf ihren Handys sehen können. Weil sie in Deutschland nach der Stellung des Asylantrags monatlich Sozialgelder erhalten, die in den meisten Fällen höher als in ihrer Heimat zu erzielende Arbeitseinkommen sind und ausreichen, um damit auch noch die in der Heimat lebenden Familienangehörigen zu versorgen, missbrauchen die illegalen Migranten das Asylrecht zur Erlangung dieser finanziellen Vorteile.
Wegen der zur Änderung des Grundgesetzes erforderlichen 2/3 Mehrheit ist die Änderung des Asylrechts unter den aktuellen politischen Verhältnissen allerdings äußerst schwierig. Zur effektiven Begrenzung der Migration erscheint sie jedoch unumgänglich.
Die Politiker haben inzwischen aber immerhin schon erkannt und eingestanden, dass die Sozialleistungen einen hohen Migrationsanreiz bieten und deshalb über eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte oder als Sachleistungen erbracht und auf ein unterhalb des Bürgergeldes liegendes Niveau gekürzt werden sollten.
Das allein wird jedoch noch nicht ausreichen, um der illegalen Migration den Anreiz zu nehmen. Es erscheinen vielmehr zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
So sollte den Asylbewerbern eine Aufenthaltsbeschränkung auferlegt werden, die es ihnen untersagt, im Land umherzureisen. Damit würde auch unterbunden, dass Asylbewerber wie bisher ohne Konsequenzen während des laufenden Verfahrens zu Familienbesuchen in ihr Herkunftsland fliegen, aus dem sie angeblich wegen politischer oder militärischer Verfolgung geflohen sind.
Den ohne Pässe einreisenden Migranten sollte im Rahmen einer Beweislastumkehr die Glaubhaftmachung auferlegt werden, dass sie tatsächlich aus dem angegebenen Herkunftsland stammen.
Das Aufenthaltsrecht sollte wesentlich verschärft werden, um Ausweisungen zu erleichtern. Insbesondere sollten Migranten, die Straftaten begehen, stets ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Neben der Änderung des Asylrechts erscheint für eine Begrenzung der Migration zudem unerlässlich, dass Deutschland wieder die Kontrolle darüber erlangt, wer in dieses Land gelangt und wer darin verbleibt. Das ist ohne ausreichende Grenzkontrollen nicht möglich. Für diejenigen, die in das Land illegal einreisen oder hier illegal verbleiben, muss dies außerdem ganz erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Das ist erst dann der Fall, wenn dem illegalen Migranten eine Mindestfreiheitsstrafe von einem oder sogar zwei Jahren droht und im Falle der Festnahme die Anordnung der Untersuchungshaft nicht mehr aus Verhältnismäßigkeitsgründen abgelehnt werden kann.
Zusammenfassend müssen am Ende die Bedingungen für die Migranten so sein, dass sie keinen Anreiz mehr für eine illegale Einreise bieten und für den Ausreisepflichtigen ein Grund sind, diese von sich aus vorzunehmen statt wie bisher auf Kosten des Staates ausgeflogen zu werden.
Dass diese Voraussetzungen von einer Regierung geschaffen werden, die deutsche Seenotrettungsorganisationen mit 8 Millionen Euro unterstützt, während Innerministerin Faeser gleichzeitig Schleppern den Kampf ansagt, erscheint jedoch mehr als fraglich. Bleibt zu hoffen, dass die Politik nicht erneut acht Jahre benötigt, um schließlich einzusehen, was zur Begrenzung der Migration die richtigen Maßnahmen gewesen wären.