Leserbrief von Dr. Volker Voegele:
Am 19.01.2021 haben Bund- und Länderregierungen das Tragen von FFP2-Masken (bzw. medizinischen Masken) im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften ab dem 25. Januar (- in Bayern ab dem 18. Januar) vorgeschrieben. Das RKI hat sich umgehend „wissenschaftlich“ neu orientiert und seine bisherigen Maskenerkenntnisse vom 14.01.2021 aktuell zum 22.01.2021 modifiziert. Hier die neuen, durchaus bemerkenswerten Grundsätze des RKI inklusive den Konditionen. Letztere könnten auch indirekte juristische Absicherungen sein, denn es ist offensichtlich, dass das RKI eventuelle unliebsame Überraschungen bei der FFP2-Maskenanordnung befürchtet. Einen Widerspruch zur Politik hat sich das RKI nicht zugetraut.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Daraus
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19 Gesamtstand 22.1.2021
- Infektionsschutzmaßnahmen (Stand: 22.1.2021)
- Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?
In Auszügen die aktualisierten Antworten des RKI.
- Was ist aus wissenschaftlichen Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen von FFP2-Masken bekannt?
FFP2-Masken kamen bisher zweckbestimmt und zielgerichtet im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Daher wurden außerhalb des Gesundheitswesens noch keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (z.B. bei Risikogruppen oder Kindern) durchgeführt. In Untersuchungen mit Gesundheitspersonal wurden Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.
- Was muss bei dem Einsatz von FFP2-Masken bei Laien beachtetet werden?
Bei der Anwendung von FFP2-Masken durch Laien als „medizinische Maske“ muss
sichergestellt sein, dass A) die Medizin- und Pflegebereiche prioritär mit FFP2-Masken
versorgt werden, B) die individuelle gesundheitliche Eignung sichergestellt ist
und C) der Dichtsitz und die korrekte Handhabung gewährleistet ist.
- Was sollte beim Einsatz von FFP2-Masken bei Risikogruppen beachtet werden?
Beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion
oder älteren Personen sind negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Das Tragen von FFP2-Masken durch Personen, die einer Risikogruppe angehören, sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten. Die Anwender*innen sollten über das korrekte und ggf. einmalige Tragen, die Handhabung und die Risiken aufgeklärt werden. Zudem sollten die für die Träger*innen vertretbaren Tragedauern unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festgelegt werden, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren.
- Was muss im Zusammenhang mit der Anwendung von FFP2-Masken durch Laien zusätzlich berücksichtigt werden?
Bisher wurden keine wissenschaftlichen Untersuchungen über den möglichen Effekt einer solchen Maßnahme gemacht.“
Zum Vergleich ebendiese Internet-Seite des RKI vor dem 22.01.2021.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19 Gesamtstand 18.1.2021
- Infektionsschutzmaßnahmen (Stand: 14.1.2021)
- Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?
In Auszügen die bisherigen Antworten des RKI.
„Bei der Anwendung und durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BauA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.
Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.“
Fazit
Das RKI hat schnell gearbeitet, wahrscheinlich aber unter politischem Druck und deshalb ist das Resultat mangelhaft. Von der bisherigen, eher generellen Nichtempfehlung der FFP2-Masken für Laien bis zur aktuellen impliziten Akzeptanz unter diversen Konditionen hat es (Behörden-)rekordverdächtige vier Tage gedauert. Auffallend ist die Realitätsferne der vorgeschlagenen medizinischen Abklärungen, Untersuchungen und nicht zuletzt der Praktikabilität bzw. des Sinns der FFP2-Masken im öffentlichen Raum. Da nur Kinder bis sechs Jahren generell von der Maskenpflicht befreit sind, betreffen die individuell auszuführenden Instruktionen ungefähr 79 Millionen Menschen in Deutschland – eine in vernünftiger Zeiteinheit und Qualität nicht zu bewältigende Aufgabe.
Volker Voegele ist promovierter Physiker und lebt in der Schweiz. Er hat über 20 Jahre Berufserfahrung in der Prozessleittechnik für weltweit installierte Großkraftwerke und ist seit 2017 pensioniert.