Gutes Gewerbe – schlechtes Gewerbe in Berlin

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Von Gastautor Michael Wolski

Im Herbst 2019 hatte ich ein Buch zum Mauerfall geschrieben „1989 Mauerfall – Zufall oder Planung“. Da wegen Corona seit März alle Lesungen und Büchertische entfielen und auch die Verkäufe bei Amazon zurückgingen, suchte ich neue Ideen für die Umsatzsteigerung.

Nach einer Analyse aller Handelsformen kam ich zum Entschluss, dass diese Form des Straßenhandels – im amtsdeutsch: Handel aus tragbaren Behältern (sog. Bauchladenhandel) – die wohl effektivste Form des Vertriebs kleiner Produkte an den Endkunden darstellt. Das sollte den Online-Vertrieb des Buches ergänzen und mir (Rentner!) die nötige Bewegung an frischer Luft und den Kontakt zu Menschen verschaffen. Kurz: Ich wollte beim Spaziergang einen Schwatz machen und Geld verdienen.

Ein Bericht des Berliner Abgeordnetenhauses irritierte mich dann schon nach kurzer Recherche. Beim Lesen findet man sich in einer überregulierten Welt des Straßenhandels wieder, wo die Bezirke versuchen, sich in der detaillierten Abfassung von Verboten zu übertreffen. Filigrane Definitionen sollen jedes Detail im Leben des Straßenhändlers (erschweren), regulieren:

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15660 der FDP vom 12. Juli 2018 über Gutes Gewerbe, schlechtes Gewerbe – Genehmigungen im Land Berlin seit 2013.

Andererseits gab es in diesem Bericht keine gesicherten Aussagen, aus denen wichtige wirtschaftliche oder gar politische Schlussfolgerungen gezogen werden konnten. Die Anzahl der beantragten, erteilten oder abgelehnten Sondernutzungserlaubnissen für fliegenden Straßenhandel wurde in einigen Bezirken erfasst, in anderen nicht. So konnte keine abschließende Aussage getroffen werden, wie sich der Bauchladenhandel im Zeitraum 2013 bis Juli 2018 in Berlin entwickelte und ob die bisherigen Regelungen effektiv oder überspannt waren. Die Bürokratie ließ sich hier nicht in die Karten schauen.

Dieser Bericht verstärkte den Eindruck, dass es sich beim fliegenden Straßenhandel um ein schlechtes Gewerbe handelte. Fünf Bezirke lieferten keine Angaben, in Pankow wurde zwischen 2013 und Juli 2018 keine und in Reinickendorf 1 Sondernutzungserlaubnis erteilt, in Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln je 9, Steglitz-Zehlendorf erteilte 6 und in Treptow – Köpenick wurden 18 Sondernutzungen genehmigt.

Spitzenreiter war Friedrichshain-Kreuzberg mit 41 erteilten Erlaubnissen.

Insgesamt gab es in 6 Bezirken in diesem Zeitraum nur 84 erteilte Sondernutzungserlaubnisse für fliegenden Straßenhandel. Anträge konnten nur für Zeiträume für bis zu 7 Tagen, 1 Jahr, 2 und 3 Jahren gestellt werden. Eine weitere Staffelung erfolgte nach Bezirken. Entweder 1 Bezirk, bis zu 6 Bezirke oder alle 12.

Das konnte auch bedeuteten, dass sich hinter den durchschnittlich 14 erteilten Genehmigungen jährlich vielleicht nur 5-7 Personen verbergen, die Anträge für mehrere Bezirke stellten.

Da 5 Bezirke keine Daten meldeten und Mitte sehr restriktiv ist, kann überschlägig davon ausgegangen werden, dass jährlich keine 30 Erlaubnisse für Bauchladenhandel in ganz Berlin erteilt wurden.

Pro Monat kostet dann die Straßen-Sondernutzungsgebühr für Bratwurst-Verkauf 100 € und für alle anderen Waren 50 €. Letztlich ein hohe Investition, da ja die Saison nur etwa 6 Monate andauert und man die Wintermonate nach dieser Regelung ebenfalls bezahlen muss.

Ablehnungen erfolgten überwiegend wegen Negativlisten, also auf gelisteten Straßen und Plätzen, wo der Bezirk den Handel untersagte.

Negativlisten und sonstige Regulierungen von 10 der 12 Bezirke wurden der Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beigefügt.

Bemerkenswert ist in der Senatsantwort der Schutzgedanke für Einkaufszentren in Treptow – Köpenick, wo festgelegt wurde, dass 100 m vor Einkaufszentren der Straßenhandel verboten ist. Vermutlich erfolgte die Aufnahme dieser Festlegung, nachdem der Sachbearbeiter von einer Orientreise zurückgekehrt war und noch ganz im Banne der Basare stand. Wehrt den Anfängen!

Mit dieser Festlegung wollte er wahrscheinlich verhindern, dass große Einkaufszentren durch die drei im Bezirk registrierten Straßenhändler systematisch in den Bankrott getrieben werden.

Auch wenn mancher aus der Antwort der Senatsverwaltung schlussfolgert, dass Straßenhandel letztlich negativ belegt ist – so deutet doch die geschätzte Anzahl von etwa 30 Genehmigungen im Jahr berlinweit (durchschnittlich 2,5 Genehmigungen pro Bezirk) auf ein gewisses Alleinstellungsmerkmal eines Straßenhändlers hin. Rechnet man diese jährlich erteilten Genehmigungen hoch, so dürfte es keine 100 Straßenhändler in Berlin geben.

Die Zahl der Berliner Ladengeschäfte mit über 30.000, ist um etwa das 300 fache höher. Erst mit dem Wissen um diese Größenordnung begreift man die Exklusivität der Stellung eines Straßenhändlers in der deutschen Hauptstadt. Ich würde ihn als die handverlesene Elite des Berliner Einzelhandels bezeichnen. Denn nur die Besten können diese Hürden meistern und dann auch noch profitabel arbeiten.

Dieser Gedanke – noch mit meinen fast 70 Jahren zu einer aktiven, elitären Gruppe in Berlin zu gehören – reizte mich und ich schritt zur Tat. Bei meinem zuständigen Gewerbeamt beantragte ich eine Gewerbegenehmigung für mobilen Handel (für Drucksachen braucht man keinen Antrag mit beigefügtem Führungszeugnis für die notwendige Reisegewerbekarte) und füllte dann beim Tiefbauamt diesen Vordruck aus: „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit § 13 des Berliner Straßengesetzes für Bauchladenhandel“. Bei „Art der Handelsware“ schrieb ich: Druckwerke (Bücher) zum Mauerfall als Souvenir-Artikel für Berlin-Touristen.

Ich hatte mehrere Bezirke mit Bezug zur Mauer als Vertriebsort angegeben. Hier das Ergebnis.

Mitte: Ich erhielt eine Ablehnung für mein Gesuch, denn Drucksachen zum Mauerfall sind in Mitte offenbar keine Souvenir-Artikel mit Berlin-Bezug. In Mitte sind weiterhin nur Brezeln, Modeschmuck und Bratwürste für den Bauchladenhandel erlaubt. Die Negativ-Liste umfasst die wichtigsten Touristenorte, so dass es faktisch keinen Bauchladenhandel gibt.

Zehlendorf-Steglitz: Hier erhielt ich eine Genehmigung und hätte auch keine Sondernutzungsgebühren zahlen müssen.

Ich hatte als Verkaufsort an den Platz vor der Glienicker Brücke gedacht (da wo im Kalten Krieg die Spione ausgetauscht wurden), einem Ort mit gutem Touristenaufkommen und bestens geeignet für Spaziergänge im Sommer. In der Negativliste ist die Königsstraße verzeichnet, aber nicht der Abschnitt vor der Glienicker Brücke. Dieser Nachsatz jedoch machte meine stille Hoffnung zunichte. Denn der Handel ist in den Naherholungsgebieten auch verboten:

Alle Naherholungsgebiete im Bezirk Zehlendorf, nebst der Zufahrtsstraßen und der daran entlang führenden Straßen sowie der ggf. dazugehörenden Parkplätze (z.B. Havelchaussee, Kronprinzessinnenweg usw.)

Lichtenberg: Im Ortsteil Hohenschönhausen befindet sich die Gedenkstätte zur ehemaligen Stasi-Untersuchungshaftanstalt in der Genseler Str. 66 – ein Anziehungspunkt für Berlin-Besucher.

Aber auch hier Fehlanzeige. Der Umgebungsbereich der Gedenkstätte ist vom Handel ausgeschlossen.

Wichtig noch der Hinweis in Lichtenberg: „Der Handel, aus einem zu tragenden Behältnis, von einer alleinigen Person, hat im Umhergehen zu erfolgen.“ Wobei aber das Absetzen des Behältnisses – im Gegensatz zu anderen Bezirken – nicht verboten ist. Man beachte das Detail.

Friedrichshain-Kreuzberg: Auf diesem jungen und dynamischen Bezirk ruhte nun meine ganze Hoffnung. Befindet sich doch der ehemalige Checkpoint-Charlie in diesem Bezirk.

Der Bearbeiter vom Straßen-und Grünflächenamt schrieb: Gegen den beantragten Bauchladenhandel mit Souvenirartikeln bestehen keine Bedenken. Die Negativbereiche für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg finden Sie anbei.

Wie vermutet, war der Checkpoint-Charlie bis zur U-Bahnstation Kochstraße auf der Negativliste. Auch hat dieser Bezirk die Bedingungen für den Handel aus Behältern noch weiter verschärft:

Dann hörte ich im Deutschlandfunk diesen Beitrag über den Görli und mich packte ein diabolisches Interesse. Sollte ich das Grünflächenamt um eine Erlaubnis für den Verkauf im Görli anfragen?

Stehen doch dort schon viele Händler, die aus mitgeführten tragbaren Behältern (hier: Jacken mit Taschen) ihre Ware den Berliner Endverbrauchern anbieten.

Allerdings haben diese Händler aus politischen Gründen Sonderkonditionen, sie stellen keine Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse für fliegenden Straßenhandel, brauchen keine Reisegewerbekarte mit Führungszeugnis und haben auch mit dem Finanzamt nichts zu tun.

Lediglich die Polizei wird manchmal etwas zudringlich, jedoch ist die Justiz dann nachsichtiger und die Händler sind schon wenige Tage später wieder an Ort und Stelle, können die Grundversorgung ihrer Kunden weiter garantieren und verdienen sich zur kargen Grundsicherung etwas hinzu.

Im internationalen Recht bezeichnet man das als Inländer-Diskriminierung, aber so ist das nun mal mit dem Primat der Politik. Sie entscheidet nach dem Willen ihrer Wähler.

Andererseits erholen sich dort im Park auch viele Familien und Berlin-Besucher, also Vertreter meiner Zielgruppe.

Es stellten sich mir folgende Fragen:

So viele Fragen, da mussten Antworten her. Also schrieb ich an den zuständigen Bearbeiter im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und fragte an:

Wer erteilt die Erlaubnis für den Handel im Görlitzer Park und ist sie zusätzlich gebührenpflichtig?

Die Antwort kam prompt:

„Genehmigungen für Grünanlagen fallen in den Bereich des Fachbereichs Grünflächen, da sie nicht zum öffentlichen Straßenland gehören… Nach meinem Kenntnisstand werden jedoch Genehmigungen zum Handel in Grünanlagen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg generell nicht erteilt.“

So konnte ich mir den Weg zum Görlitzer Park sparen. Ich war unter die Inländer-Diskriminierung gefallen. Diese Antwort machte alle meine Illusionen zunichte.

Von allen angefragten Bezirken gab es nur in Friedrichshain-Kreuzberg (mit starken Einschränkungen) die Möglichkeit des Buchverkaufs an den, mir wichtigen Plätzen. Aber dafür müsste ich pro Monat 50 € Sondernutzungsgebühr zahlen und einmalig für eine Genehmigung für ein Jahr die Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 €, das wären 700 €.

Da ich am Nettoverkaufspreis des Buches (also abzüglich Druckkosten und wenn ich es selbst verkaufe) etwa 6,50 Euro brutto verdiene (das Finanzamt will auch noch etwas haben), entspricht das einem Äquivalent von etwa 110 Büchern, die verkauft werden müssen, um die Gewinnschwelle zu überschreiten.

Dazu war mir das Risiko zu groß. So musste ich meine unternehmerischen Ideen begraben und setze auf Amazon, wo ich ohne weitere zusätzliche Aktivitäten 3 € Honorar pro verkauftem Buch erhalte. Aber ohne Marketing verkauft sich da kaum was.

Und ich bleibe nun weiterhin auf meinem Balkon sitzen, sonne mich und führe in Ermanglung von Lesungen und Kunden Selbstgespräche.



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