Polizeibeamte Berlin: Datenbank für „rechtslastige Einstellungen“?

Veröffentlicht am

Von Gastautor Steffen Meltzer

Der Rundfunk-Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet: „Die Berliner Polizei will stärker gegen rechtsmotivierte Taten und rechtslastige Einstellungen in den eigenen Reihen vorgehen. Außerdem sollen derartige Verstöße von Polizisten in einer Datenbank für einen besseren Überblick erfasst werden.“

Ich weiß nicht, wie es Ihnen beim Lesen der Zeilen des RBB ergeht. Für mich ergeben sich bei solchen Schlagzeilen eine Menge Fragen, die im Beitrag des Senders an der langen rotgrünen Leine unbeantwortet bleiben.

Zunächst: Es ist richtig, Straftaten zu erfassen, auch rechtsmotivierte. Polizisten, die Straftaten begehen, werden selbstverständlich zur Verantwortung gezogen, neben strafrechtlichen Ermittlungen, auch disziplinarrechtlich. Ob sich der Straftatenverdacht dann bestätigt hat, ist eine ganz andere Geschichte. Es hat sich in diversen Kreisen schon längst herumgesprochen, Polizisten nur deshalb anzuzeigen, weil man diesen „etwas Stress“ bereiten will und deren weiße Weste ins Graue, Beschmutzte verwandeln möchte, auch wenn das Strafverfahren gem. §170(2) StPO eingestellt wurde und an der Sache nichts dran war. Gerade linke Klassenkämpfer sind sehr anzeigefreudig und nehmen den Staat gern für sich in Anspruch, den sie doch so sehr bekämpfen und verachten.

Wo es bei mir hakt, ist die Frage: Was sind „rechtslastige Einstellungen“ und weshalb werden diese, neben den (erwiesenen?) Straftaten in einer Datenbank erfasst?

Der Reihe nach: Was ist denn nun rechtslastig? Ist man das schon, wenn man keine rotgrüne Meinung vertritt? Für rotgrüne Politiker mit ziemlicher Sicherheit schon. Zählt das jetzt 1:1 auch in der Berliner Polizei?

Fallen darunter alle Meinungen, die z.B. die Einwanderungspolitik kritisier(t)en, ebenso nicht vollzogene Abschiebungen von Intensivtätern, die später Menschen schwer verletzen oder ermordeten? Oder Kritik am verhältnismäßigen Ausländeranteil bei Gewalttaten oder gar an der Anzahl der Gefährder im Land, die nicht abgeschoben werden können? Auch dass die herrschende Politik die JustizPolizeiFeuerwehr geschrumpft haben und diese über eine mangelnde Ausstattung und zu wenig Personal verfügt? Nur um einige Beispiele zu nennen.

Werden diese unliebsamen Meinungen dann als „rechtslastige Einstellungen“ in einer „Datenbank“ erfasst?

Ein weiteres Beispiel: Polizeibeamte kontrolliert an einem „gefährlichen Ort“ einen Migranten. Es stellt sich heraus, dieser hatte keine Gesetzesverstöße begangen hat. Wird dem Polizisten in Folge dessen bei einer Beschwerde oder Klage eine „rassistische Motivation“ („Racial Profiling“) unterstellt, erfolgt eine Erfassung in dieser gesonderten Datenbank, obwohl keine Straftat durch Polizeibeamte vorlag? Erst recht wenn dieses Politiker, Parteien oder Verbände unterstellen?

Der strittige Teilsatz des RBB liest sich für mich indoktrinierend und erinnert mich an eine Gesinnungsprüfung, die meines Erachtens gegen das Grundgesetz und Beamtenrecht verstoßen würde. Ich unterstelle mal und möchte hoffen, dass die Polizeipräsidentin diesen Satz so nicht und schon gar nicht so undifferenziert formuliert hat, wie ihn der RBB aufgeschrieben hat. Falls doch, wäre da konkret noch eine Menge an Definitionen abzuklären.

Bekanntermaßen hat es die politische Linke geschafft, „rechts“ mit rechtsradikal, rechtsextrem, Rassismus und Nazi gleichzusetzen. Das ist pure Ideologie und grundfalsch.

In diesem Zusammenhang von „rechtslastigen Einstellungen“ zu schreiben, ohne das auf eine Nachprüfbarkeit zu definieren, würde vermutlich eine Atmosphäre gegenseitigen Misstrauens und Denunziation erzeugen. Damit würde der Dienstherr aus meiner Sicht gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen, denn er ist dazu verpflichtet, solch eine unmenschliche Arbeitsatmosphäre eben des gegenseitigen Misstrauens und Anschwärzens aus nicht näher definierten politischen Beweggründen heraus, zu verhindern. Polizeiarbeit ist Teamarbeit, da muss sich einer auf den anderen verlassen. Konflikte gibt es auch so schon genug. Die Negativfolgen könnten bei den Beamten „Dienst nach Vorschrift“, Rückzug, Dauererkrankungen und Frühpensionierung sein. Die Kosten hätten erneut die Steuerzahler zu tragen.

Noch einmal: Die Verfolgung auch innerhalb des Apparats von Straftaten, ob Clankriminalität oder rechts- bzw. linksextremistisch geprägt, ist ohnehin selbstverständlich und bedarf m.E. keiner gesonderten Regelung, da die Polizei und der Dienstherr hier von Amtswegen verpflichtet sind. Die politische Einstellung der Beamten geht den Dienstherrn vergleichsweise wenig an, solange diese mit dem Grundgesetz und den demokratischen Werten eines Rechtsstaates vereinbar ist. Das wäre zum Beispiel auch die Mitgliedschaft in der AfD, in der NPD jedoch nicht. Sachliche Kritik muss jedoch erlaubt sein, auch für Beamte.


Steffen Meltzer, Autor von „So schützen Sie Ihr Kind! Polizeitrainer vermittelt Verhaltensrichtlinien zur Gewaltabwehr“

Der Artikel erschien zuerst auf Tichys Einblick.



Unabhängiger Journalismus ist zeitaufwendig

Dieser Blog ist ein Ein-Frau-Unternehmen. Wenn Sie meine Arbeit unterstützen wollen, nutzen Sie dazu meine Kontoverbindung oder PayPal:
Vera Lengsfeld
IBAN: DE55 3101 0833 3114 0722 20
Bic: SCFBDE33XXX

oder per PayPal:
Vera Lengsfeld unterstützen