Ungehorsam und das Recht auf Widerstand

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Heute vor 74 Jahren, am 20.07.1944, schrieb Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg mit seinem Attentat auf Hitler Widerstandsgeschichte. Aus diesem Anlass veröffentliche ich eine Betrachtung zum Recht auf Widerstand meines

Lesers und Gastautors Dr Hans-Jürgen Wünschel.

Sind unsere Zeiten so, dass an Ungehorsam, gar an Widerstand zu denken wäre? Sicher, denn die politische Landschaft zeigt auf, dass es mit der sprichwörtlichen Ruhe als erster Bürgerpflicht vorbei ist. Gut so. Denn eine Demokratie, in der das Denken von Gutmenschen der Beharrung gleichgeschaltet wird, und nicht mehr kontrovers diskutiert werden kann bzw. darf, verabschiedet sich als freiheitliche Regierungsform.


Haben wir Deutsche ein Verhältnis zum Ungehorsam, gar zum Widerstand? Wenn ja, welches? So oder ähnlich ist die Frage gestellt, die in den Jahren der 68er Bewegung, der Debatte um die Notstandsgesetze, in den Monaten der Nachrüstungsdebatte 1980 diskutiert wurde. Dolf Sternberger schrieb 1968 in der FAZ: „In der NS-Zeit gab es einen Tyrannen und wenig Widerstand. Heute gibt es viel Widerstand oder doch Widerstandsbedürfnis und keinen Tyrannen“.

Siebzig Jahre nach dem Ende der Tyrannis des Nationalen Sozialismus und ein Vierteljahrhundert nach dem Abschütteln der Tyrannis im Osten Deutschlands sind besonders in den sozialen Netzwerken die Forderungen nach Widerstand und Ungehorsam gegen die reaktionären Gutmenschen und Vertreter der Beharrung, des „Establishments“ – Parteien, Wirtschaft, Kirchen – auch gegen die demokratisch gewählten Regierungen im Bund und in den Ländern erneut zu lesen. Die Täter der kommunistischen Antifa proklamieren „Leistet Widerstand“ und ziehen mit Gewalt gegen Andersdenkende. Vor Jahren versammelten sich in Dresden Bürger unter dem Schlagwort PEGIDA zum friedlichen Protest gegen die gewaltsame Islamisierung Deutschlands und Europas. Die Partei „Alternative für Deutschland“ schaffte es, aus dem Stand mit einer Parole „Gegen den Euro und die verordnete Einheitlichkeit Europas“ in das Europaparlament und in Landesparlamente einzuziehen.

Die politische Diskussion wird davon angeheizt, dass auf den Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes verwiesen wird: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Können die heutigen Überlegungen mit dem überlieferten Widerstandsbegriff gleichgesetzt werden, wie er etwa verwendet wird, um die Gegnerschaft in einem totalitären System zu kennzeichnen? Vieles, was heute unter dem Schlagwort „Widerstand“ diskutiert wird, ist oft schlicht und einfach demokratische Opposition. Diese ist aber ein grundlegendes Kennzeichen unserer freiheitlichen Demokratie. Vom Widerstandsrecht, das in Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes ausdrücklich anerkannt ist, ist also das Recht auf Widerspruch zu unterscheiden, welches jedem Bürger zusteht und das durch die Grund- und Menschenrechte unserer Verfassung garantiert wird. Wer das Recht auf Widerspruch mit dem Widerstandsrecht gleichsetzt, verwechselt Demokratie und Tyrannis. Dass dies geschieht, lässt auf einen schlimmen Zustand unserer politischen Sprache schließen.

Widerstand im demokratischen Staat ist ein Widerspruch. Der Verfassungsrechtler Hans Schneider drückte dies einmal so aus: „Das im Grundgesetz eingebaute Widerstandsrecht erlaubt dem Staatsbürger ein hilfsweises Eingreifen zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung, nicht aber gestattet es einen Angriff auf die etablierte Ordnung.“ Die Betonung liegt eindeutig auf „Schutz der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung“. Die aktuellen Parolen etwa bei facebook meinen aber genau das Gegenteil: Recht auf Widerstand gegen die bestehende demokratische Freiheitsordnung. Auch Ungehorsam oder gar passiver Widerstand lässt sich schwer mit Art.20,4 vereinbaren. Dieses Recht besteht aber verfassungsmäßig nicht, ob es naturrechtlich verankert sein könnte, muss diskutiert werden, ist aber nach herkömmlicher, die Grundwerte unseres Staates beachtende Position zu verneinen, denn das Widerstandsrecht würde auf solche Weise in sein Gegenteil verkehrt werden, denn es würde ja die die Menschenrechte garantierende Verfassung zu beseitigen versuchen. Das gilt auch, wenn Verfassungsrechtler der gegenwärtigen Bundesregierung mehrfach den Bruch des Rechts und der Verfassung etwa bei den Entscheidungen über den Euro oder die Asylanten zuweisen.

Demokratie ist die Staatsform, in der man irren darf, ohne bestraft zu werden. Doch es ist auch die Staatsform, in der nach der persönlichen Verantwortung und Schuld der politisch Handelnden gefragt werden darf und muss.

„Was wolltest Du mit dem Dolche, sprich?“ – „Die Stadt vom Tyrannen befreien!“ Wir alle haben diese beiden Zeilen aus dem Gedicht „Die Bürgschaft“ von Friedrich Schiller in der Schule kennengelernt – die Älteren mussten es zum Glück sogar auswendig lernen. Vielleicht haben auch manche in der Schule „Wilhelm Tell“ gelesen: „Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht … Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden, wenn unerträglich wird die Last, greift er hinauf getrosten Mutes in den Himmel und holt herunter seine ewgen Rechte, die droben hangen unveräußerlich und unzerbrechlich wie die Sterne selbst.“

So sehr wir als Schüler vielleicht den Tod des Tyrannen durch den Schuss Wilhelm Tells herbei gewünscht haben, so stellt sich die Frage nach dem Ungehorsam, gar nach Widerstand gegen eine Regierung, die demokratisch gewählt, legal an die Macht gekommen ist.

Viele, abgelenkt durch „Brot und Spiele“, vertrauen der Obrigkeit, gegen die nach Martin Luther niemand rebellieren darf, doch ist es nicht allzu oft Bequemlichkeit, in Ruhe gelassen zu werden? „Rebelliert der Passive erst dann, wenn es zu spät ist“ – wie einmal die Parole an der Universität Heidelberg 1972 hieß? Wer hat das Recht, sein Gehorchen als Vorwand für die Rechtfertigung seines falschen Handelns zu benutzen, wie dies Adolf Eichmann tat?

Ein Blick in die Geschichte des Widerstandsrechtes könnte uns vielleicht die Problematik näher bringen. Es ist bekannt, dass die Grundlagen unseres heutigen Rechts ihren Ursprung im römischen Staat und Staatsgedanken haben. Der Grundsatz des römischen Verwaltungsapparates lautete: Das Recht ist vom Staat gegeben, der, wollte er sich nicht selbst in Frage stellen, kein Recht auf Widerstand dulden konnte.

Der Glaube aber oder die Hoffnung wie Wilhelm Tell es ausdrückt, dass außerhalb oder oberhalb des Staates auch ein Recht vorhanden sein könnte, ist germanischen – deutschen – Ursprungs. In den Kodizes der Römer ist vergebens zu finden, was wir in den Volkssammlungen unserer germanischen Vorfahren entdecken. So wurden z. B. im Zeichen des Widerstandsrechtes bei den Westgoten von 35 Königen 17 getötet. Wir lesen in einer Chronik: „Als der König gegen den Wunsch seines Volkes keinen Frieden schließen wollte, redete der greise Gesetzessprecher von Tiundaland: ,Dieser König lässt keinen mit sich sprechen und mag nichts hören. Deshalb wollen wir Bauern, dass Du, König, Frieden schließt. Willst Du aber nicht, so werden wir Dich töten und nicht länger Unfrieden und Ungesetzlichkeit dulden“.

Wer klagt heute bei Gesetzesverstößen durch Politiker an? Die vierte Gewalt – die Medien – nimmt sich heraus, alles und jedes zu kritisieren, aber meist nur, was den Kräften der Beharrung zuwiderläuft! Themen, die außerhalb des Mainstreams und des Establishments liegen, können von ihnen nicht aufgegriffen werden, da sie deren Teil repräsentieren.

In der Geschichte des Mittelalters fand vielleicht die bedeutendste Formulierung des Rechtes auf Ungehorsam ihren Niederschlag im „Sachsenspiegel“, in der zu Beginn des 13. Jahrhunderts gefertigten Rechtssammlung des Eike von Repkow. Darin heißt es: „Der Mann muss auch seinem König, wenn dieser Unrecht tut, widerstehen und helfen, ihm zu wehren in jeder Weise . . . Damit verletzt er seine Treuepflicht nicht.“ Eike von Repkow hat damit dem Selbstbewusstsein und der Selbstverantwortung der Deutschen auch in einer Demokratie ein eindrucksvolles Denkmal gesetzt, dessen wir uns mit Recht erinnern sollten.

Die Frauen und Männer in den ostdeutschen Ländern, im positiven Recht der SED sozialisiert, haben sich wohl 1989 wie die Gegner gegen den Nationalen Sozialismus (1933-1945) an den „Sachsenspiegel“ erinnert. Heute würden wir sagen, dass der Staatsauffassung des germanischen Widerstandsrechtes die Idee eines Rechtes zugrunde lag, das wir Naturrecht, Menschenrecht nennen. Diesem Recht waren Herrscher und Untertanen gleicherweise unterworfen. Es gründete auf der Annahme, dass schon vor der Entstehung staatlicher Organisation ein gutes „altes“ Recht vorhanden ist, das nicht erst vom Volk geschaffen werden musste.

Die mittelalterliche, Römisch-Katholische Kirche in Mitteleuropa wurde mit dem germanischen Recht konfrontiert. Damit aber prallten zwei Welten zusammen: Das Staatenbild der christlichen Kirche war im römischen Weltreich der Zäsaren geformt worden; die Vorstellung, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, lag außerhalb der Phantasie der römischen Christen. Die germanischen Staatsgründungen bauten aber auf dieser vom Volke ausgehenden Gewalt auf, sie verkündeten die Verantwortung der Freien für die Organisation des Staates. Theorie und Praxis der Demokratie, der Volkssouveränität, des Widerstandsrechts, standen zunächst in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu der römisch-christlichen Vorstellung eines göttlichen König- und Kaisertums.

Die Bibel lässt die Antwort nach einem Widerstandsrecht offen: Nach einem Paulus-Wort ist jedermann der Obrigkeit untertan, denn „es ist keine Obrigkeit ohne Gott“. Allerdings steht auch geschrieben: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Während nun der Katholizismus schließlich Widerstand und Gehorsam durch seine Tyrannenlehre versöhnte, wurde die Protestantische Kirche in Deutschland durch die Verbindung von Thron und Altar während der letzten Jahrhunderte in dem Sinne beeinflusst, dass der Gehorsam gegenüber dem Staat an erster Stelle stand. Martin Luthers lehnt Widerstand und Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit ab. Weshalb protestantische Bischöfe in der Zeit des Nationalen Sozialismus zu Stichwortgebern für die schrecklichen Taten der Regierung des Nationalen Sozialismus wurden wie der Philosoph Karl Jaspers einmal feststellte: „Hitler hat nur getan, was Luther vorgeschlagen hatte“.

Umso erstaunlicher, dass der Ungehorsam in der DDR Unterstützung fand von protestantischem Fußvolk.

Die Unabhängigkeitserklärung der USA nennt 16 genau beschriebene Verfehlungen des Königs in England, die die Bürger der 13 Kolonien veranlassten „von jeglicher Treuepflicht gegen die britische Krone entbunden“ zu sein, auch weil durch die Säumigkeit des Königs „der Staat allen Gefahren eines Einfalls von außen und Erschütterungen im Innern ausgesetzt“ wäre. Sie kündigten ihm den Gehorsam auf. Doch nicht leichtfertig, sondern genau nach dem Abschnitt des GG 20,4, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Sie rechtfertigten sich:
„… dass zur Sicherung ihrer Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten;
dass, wenn immer irgendeine Regierungsform sich als diesen Ziel den abträglich erweist, es Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen und diese auf solchen Grundsätzen aııfzubauen und ihre Gewalten in der Form zu organisieren, wie es ihm zur Gewährleistung seiner Sicherheit und seines Glückes geboten zu sein scheint.

Gewiss gebietet die Weisheit, dass von alters her bestehende Regierungen nicht aus geringfügigen und vorübergehenden Anlässen geändert werden sollten; und demgemäß hat die Erfahrung gezeigt, dass die Menschen eher geneigt sind zu dulden, solange die Missstände noch erträglich sind, als sich unter Beseitigung altgewohnter Formen Recht zu verschaffen. Aber wenn eine lange Reihe von Missbräuchen immer die gleiche Absicht erkennen läßt, so ist es ihr Recht und ihre Pflicht, eine solche Regierung zu beseitigen und neue Wächter für ihre künftige Sicherheit zu bestellen.

So haben diese Kolonien geduldig ausgeharrt, und so stehen sie jetzt vor der zwingenden Notwendigkeit, ihre bisherige Regierungsform zu ändern. Die Regierungszeit des gegenwärtigen Königs von Großbritannien ist von unentwegtem Unrecht gekennzeichnet …“
Während im 18. Jahrhundert auf dem amerikanischen Kontinent das Recht auf Ungehorsam und Widerstand in den Unabhängigkeitskrieg (1775-1781) mündete, verkündete in Europa die Französische Revolution das Recht auf „Resistance“, was allerdings denen abgesprochen wurde, die die Ziele der Revolution nicht bejahten.
Zur gleichen Zeit schrieb Friedrich Schiller sein Schauspiel „Wilhelm Tell“, das größte Widerstandsdrama der deutschen Geschichte. Johann Wolfgang von Goethe setzte im „Egmont“ dem Kampf der den Spaniern ungehorsamen Niederländern ein Denkmal. Heinrich von Kleist griff das Thema im „Prinz von Homburg“ auf wie Carl Zuckmayer im „Des Teufels General“: Vorrang des Gewissens vor dem staatlichen Befehl!

Der Philosoph, der neben Friedrich Hegel das deutsche Denken am stärksten beeinflusst hat, war Immanuel Kant. „Er bestritt ausdrücklich das Recht auf Widerstand, weil es in keiner Verfassung stünde und dort auch keinen Platz habe, denn durch die Einräumung eines Widerstandsrechts hebe sie sich selber auf.“ Er verkündete, „jedem Juristen sollte jede jetzt vorhandene Verfassung die Beste sein“. Damit aber wird der Jurist zum gesetzestreuen „Funktionär“. Wenn man nun bedenkt, dass die deutsche Verwaltungstradition auf Juristen aufbaut, dass der Jurist als fähig anerkannt wird, alle Probleme zu lösen, dann wird auch deutlich, wie schwer der deutsche Staat, die deutsche Verwaltung sich gegenüber dem Naturrecht, Menschenrecht behaupten konnte und kann. Fassungslos musste Deutschland in den 60er Jahren bei der Beobachtung des Eichmann-Prozesses in Jerusalem feststellen, dass der Angeklagte sich nicht ohne Grund auf diesen Rechtspositivismus und die Pflichtethik bei seinen Handlungen in der Zeit des Nationalen Sozialismus berufen konnte. Wer sich dem Rechtspositivismus verschrieben hat, kann logischerweise nicht gegen Verletzungen von Naturrechten protestieren, geschweige denn, Verständnis für die Taten der Männer und Frauen des 20. Juli 1944 oder des 17. Juni 1953 haben. Es wäre einmal interessant, daraufhin die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes in den letzten Jahren zu überprüfen.

Professor Huber, zusammen mit den Geschwistern Scholl, angeklagt, hat 1943 zum Schluss seines Prozesses die Rechte und Pflichten zum Ungehorsam angesprochen: „Legales Verhalten des Bürgers wird unsittlich, wenn es zum Deckmantel einer Feigheit wird, die sich nicht getraut, gegen offenkundige Rechtsverletzungen aufzutreten.“ Jahre nach dem Prozess gegen Professor Huber wäre seine Meinung interessant, die er zum Verhalten mancher unserer Politiker z.B. gegenüber dem auf Hegels Ethik gebauten Staat jenseits des Bosporus hätte.

Früher wurde ein solcher „Staat“ als totalitärer Staat apostrophiert. Seit einigen Jahren fehlt in unserem Umgangsdeutsch der Begriff Totalitarismus. Fehlen Begriffe, fehlt auch die Motivation zum Handeln. Deshalb ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass vor Beginn der Zeitenwende – 1968 – der Totalitarismusbegriff von dem Heidelberger Professor C.J. Friedrich und der Philosophin Hanna Arendt immer wieder in die aktuelle Debatte gebracht worden war. Er wurde zur Kennzeichnung eines Systems gebraucht, gegen das es die freiheitliche Demokratie zu behaupten galt. Damals war noch nicht so sehr wie heute die Erinnerung an die Ursachen, die zum totalitären Staat in Deutschland geführt haben, verdrängt. Heute wird nur noch darüber gejammert, was passierte als die Tyrannis eingeführt war, nicht aber die verhängnisvolle Schuld der SPD erwähnt, die die komfortable parlamentarische Mehrheit der Großen Koalition von 1928 aus „proletarischen Gründen“ fahrlässig und verantwortungslos ohne Not verlassen hatte.

Folgt jedoch aus der Nichtanwendung des Totalitarismusbegriffes heute, dass dieser Begriff sich als unbrauchbar, überholt, unzeitgemäß erwiesen hat? Mit Recht hat Frau Professor G. Höhler in ihrem Buch „Die Patin“ auf den totalitären Gehalt der Aussage von A. Merkel „es gäbe keine Alternative“ hingewiesen.

Wenn aus opportunistischen Gründen ein Begriff nicht mehr verwendet wird, sagt dies noch lange nichts über den Wahrheitsgehalt einer Politik aus. Wer sich bei einer Auseinandersetzung über politische Ideen und entsprechendes Handeln im In- und Ausland engagiert, muss für begriffliche Klarheit sorgen. Kommunisten sind Kommunisten und nicht Sozialisten oder „Neue Linke“. Verzichten wir darauf, so verzichten wir auch darauf festzustellen, wogegen unsere freiheitliche Demokratie sich behaupten muss.

Der Totalitarismusbegriff bezeichnet politische Systeme, in denen es zum Machtbesitz einer privilegierten politischen Klasse keine legitime politische Alternative z.B. die AfD, geben darf. Er bezieht sich auf die gesamte politische, gesellschaftliche und moralische Ordnung eines Staates. Seine Regierung erstrebt weit mehr als nur die Ausschaltung bzw. Begrenzung der Bürger von ihrem legitimen Anteil an der Bildung des Staatswillens, er versucht, Privatleben, Traditionen und Sitten der Menschen nach einer herrschenden Ideologie – mainstream – zu formen. Durch ein raffiniert ausgeklügeltes Unterhaltungs- und Bildungssystem sollen die Bürger von Staat und Gesellschaft ferngehalten werden. Die Fähigkeit auf die eigene innere Gewissensstimme zu horchen, wird frühzeitig in Schule und Bildungseinrichtungen diffamiert.

Gleichgeschaltete Medien sorgen heute dafür, dass wenige und keine sich widersprechenden Nachrichten veröffentlicht werden, die meist nur das System der Beharrung verteidigen. Es ist verständlich, dass auch ein beginnender totalitärer Staat nur mit den Mitteln des Befehlens und Gehorchens arbeiten kann, dass ein Spitzelsystem wie die von der Kommunistin und SED-Spitzel Anetta Kahane geführte Amadeu Antonio Stiftung, die von der Regierung Unsummen von Geldbeträgen erhält, den Bürger in Angst hält, oder von Organisationen wie der „Antifa“, die ebenfalls vom Staat alimentiert wird und nicht selten mit Gewalt gegen friedliche, aber freiheitlich denkende und ungehorsame Bürger vorgeht.

Denunziation und Gewalt auf Straßen garantieren die Sicherheit des Systems. Daneben sind die Blockparteien ein unentbehrliches Instrument der Herrschaftsausübung, die zwar noch unterschiedliche Namen, aber alle das gleiche Ziel haben: den betreuten, entmündigten Menschen. Sie stellen das vom Staat gelenkte Werkzeug für die ideologische Durchdringung dar. Wer hat heute nicht Angst vor einem unüberlegten Wort, weil er dann, bespitzelt und denunziert, seinen Arbeitsplatz z.B. im öffentlichen Dienst verlieren könnte? Systemparteien und gleichgeschaltete Medienpropaganda verbreiten Angst, herrschen nach Lust und Laune. Andere Meinungen werden diffamiert. Allen Gebieten des Lebens wird eine Einheitsgesinnung aufgezwungen. Unsicherheit und Misstrauen verbreiten sich im Volk. Ist in einem solchem System Ungehorsam, der zur existenziellen Ohnmacht führen muss, gar Widerstand möglich? Viele Leute fragen sich, darf ich ungehorsam sein? Freiheitliche Demokratie heißt aber doch, Leute aufzuregen, sie zu stören, sie zu beunruhigen, sie zu selbständigem Denken anzuleiten.

Diejenigen, die heute endlich ungehorsam werden, sind beunruhigt über die vielen ängstlichen Menschen, die immer noch lieber „hinter dem Ofen sitzen“ und lieber die des „Kaisers neue Kleider“ präsentierenden Fernsehsendungen sehen, als gegen die Bedrängnisse der Freiheit durch die Obrigkeit und Medien aufzubegehren. Das Ideal, das in dem alten Lied der Studenten zum Ausdruck kommt: „Beatus ille home, qui sedet in sua domo, et sedet post fornacem et habet bonam pacem“ („Selig der Mensch, der in seinem Haus sitzt, der hinter dem Ofen sitzt und einen guten Frieden hat“) preist wie in der Zeit der Restauration (1815-1848) die Kräfte der Beharrung. Sie sind der Untergang der freiheitlichen, kämpferischen, sich selbst behauptenden Demokratie. Typisch dafür steht seit 13 Jahren die „Nicht“-Regierungszeit der im Beharrungssystem des alle und alles betreuenden Sozialismus sozialisierten Bundeskanzlerin Angela Merkel.



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