„Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas, er ist Teil unserer Gegenwart und er ist Teil unserer Zukunft. Muslime sind in Deutschland willkommen. Sie sollen ihre Talente
entfalten und sie sollen unser Land mit weiter voranbringen …“
2006 – CDU/CSU/SPD – Regierungserklärung
Die unternehmerische Freiheit steht grundsätzlich über der Religionsfreiheit. Private Arbeitgeber können islamische Zeichen und Riten am Arbeitsplatz verbieten, indem sie für alle Mitarbeiter mit Sicht-Kundenkontakt eine Neutralitätsregel erlassen.
2017 – EuGH-Urteil C-157/15
2018 – taktischer oder strategischer Sinneswandel der CSU?
„Der Islam ist nicht Teil Deutschlands …“
2020 – in deutschen Jobcentern:
2 Millionen Regelleistungsbezieher aus islamischen Ländern, alimentiert von Christen und Atheisten
Der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble hatte am 28.09.2006 im Deutschen Bundestag dieses Glaubensbekenntnis der CDU/CSU/SPD-Koalition vorgetragen und weiterhin ausgeführt:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/16/16054.pdf (Seite 5148 ff)
Nicht nur der Bundesregierung bereitet die hohe Arbeitslosigkeit insbesondere der Muslime der zweiten und dritten Generation, häufig als Folge eines zu niedrigen Qualifikationsniveaus, Sorge …
Neben solchen Alltagsproblemen führt der islamistische Terror zu Ängsten und Argwohn in der Bevölkerung. Viele Muslime finden sich zu Unrecht unter einen Generalverdacht gestellt, ausgegrenzt und nicht voll in die deutsche Gesellschaft aufgenommen …
Uns geht es, wie es im Koalitionsvertrag steht, um einen Dialog sui generis mit den Muslimen in Deutschland, die nicht mehr länger eine ausländische Bevölkerungsgruppe
darstellen, sondern Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind. Das muss den Muslimen und auch dem nicht muslimischen Teil unserer Gesellschaft vermittelt werden. In dieser Ordnung, die von christlicher Ethik geprägt ist – auch das muss gesagt werden, was ich gestern auch getan habe –, muss der Islam seinen Platz finden …
Hier lebende Muslime können sich Zukunftsperspektiven eröffnen, wenn sie verstärkt Bereitschaft zeigen, unsere Sprache zu erlernen, Bildungsabschlüsse zu erwerben und sich an der Entwicklung der Gesellschaft zu beteiligen…
Damit wir die Deutsche Islamkonferenz als Chance für ein neues Miteinander nutzen können, sind die Muslime aufgefordert, sich zu den Grundlagen eines harmonischen Miteinanders zu bekennen: der deutschen Rechts- und Werteordnung, der deutschen Sprache, den in Deutschland gültigen sozialen Konventionen. Dieser
Weg in unsere Gesellschaft wird durch das Motto dieser Deutschen Islamkonferenz umschrieben: „Muslime in Deutschland – Deutsche Muslime“.
Im Alltag deutscher Unternehmen widerspiegelt sich die Zugehörigkeit des Islams dann so:
Ein Arbeitgeber durfte einer angestellten Muslima, die nach Mekka pilgerte und sich zu dieser Reise keinen Urlaub vom Arbeitgeber hatte genehmigen lassen, nach Rückkehr nicht kündigen. Oder: Religiöse Arbeitnehmer sind – unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange – wegen des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung berechtigt, den Arbeitsplatz zur Abhaltung kurzer Gebete zu verlassen. Nach § 616 BGB ist das ist ein Leistungshindernis mit Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Wie die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz in Deutschland von Muslimen ausgelebt wird:
Der Islam schreibt den Gläubigen sehr detailliert die Religionsausübung vor, nicht vergleichbar mit dem Christentum. So hat ein Muslim täglich 5 Pflichtgebete zu vorbestimmten Tageszeiten auszuüben, wovon 2-3 in die Arbeitszeit fallen. Hinzu kommen täglich bis zu 12 freiwillige Gebete. Freitags erfolgt das Mittagsgebet in der Moschee und auch das Fasten im Monat des Ramadan muss nach Vorschriften befolgt werden. Das bedeutet, nichts essen und trinken zwischen Sonnenauf- und Untergang. 2018 findet der Ramadan vom 15. Mai – 14. Juni statt. Dann folgt das Zuckerfest (3 Tage). Fällt der Ramadan in den Sommer, kann das tägliche Fasten bis zu 18 Stunden betragen.
Der Körper dehydriert, die Leistungsfähigkeit – auch bei Büroberufen – sinkt, Kraftfahrer können fahruntauglich sein. In islamischen Ländern steigen im Ramadan die tödlichen Verkehrsunfälle stark an.
Ein religiöser Muslim ist davon überzeugt, dass die nicht korrekte Religionsausübung im Jenseits durch Allah hart bestraft wird und er Höllenqualen erleiden wird. Da es heute eine stärkere Religiosität in der islamischen Welt gibt als vor 40 Jahren (wo auch in Kabul kaum Kopftücher getragen wurden) widerspiegelt sich diese Frömmigkeit auch in einigen deutschen Firmen.
Die 2-3 täglichen Pflichtgebete sowie die Minderleistung im Fastenmonat können sich auf bis zu 40 Arbeitstage im Jahr aufaddieren – bei 250 Arbeitstagen im Jahr wären das bis zu 16 %. Es geht also nicht primär um das Kopftuch sondern um die islamischen Riten am Arbeitsplatz.
Allein bei Zahlung des Mindestlohns sind das (einschließlich der Abgaben des Unternehmens) schon fast 4.000 € im Jahr, die ein religiöser Muslim mehr kosten kann im Vergleich mit einem nicht-muslimischen Arbeitnehmer.
Hinzu kommen die organisatorischen Kosten für:
Die unbezahlte Freistellung zum Freitagsgebet (denn jemand anderes muss den Job machen)
Getrennte Essenszubereitung (getrennt vom Essen der Ungläubigen)
Bei Verweigerung der Weisungserteilung von Frauen an männliche Muslime oder
Bei Verweigerung des Transports von Alkohol.
Bei gesetzlich gegebener Religionsfreiheit am Arbeitsplatz bestimmt der Gläubige die Intensität der Ausübung seiner religiösen Pflichten – und nicht der Unternehmer. Dieser muss nach BGB § 616 die Religionsausübung während der bezahlten Arbeitszeit erlauben.
Weitere Informationen zu Kosten und Problemen der Beschäftigung religiöser Muslime findet man in diesem Ratgeber.
„Gebetpausen am Arbeitsplatz – Erwartungen geflüchteter Muslime“.
Es werden die Facetten der Religionsfreiheit am Arbeitsplatz unter Beachtung der Regelungen des
AGG beschrieben sowie Beispiele pro-islamischen Rechtsprechung deutscher Gerichte aufgeführt.
Noch 2016 sah es so aus, dass diese Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland …“ über die Islamisierung der Firmen langfristig Realität werden könnte, da in Deutschland die gesetzlich garantierte Religionsfreiheit viel weiter gefasst wurde als in anderen EU-Ländern. Bezahlte Gebete während der Arbeitszeit, vollen Lohnanspruch bei Leistungsminderung im Ramadan und das Recht auf Vollverschleierung am Arbeitsplatz kennt man sonst nur in islamischen Ländern.
Für weitere Informationen: