Wählen mit Verstand und Weitsicht


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Ein Aufruf an die sächsischen Wählerinnen und Wähler

von Gastautorin Gabriele Rausch

Früher stand für mich außer Frage, CDU zu wählen. Nachdem der Sumpf von Platzhaltern und Kofferträgern, gerade im direkten Umfeld unerträglich und lähmend wurde, für die Sache aktiv zu sein, kehrte ich der CDU den Rücken. Seit dem schaue ich mir unsere Parteienlandschaft von außen an, bilde mir meine Meinung und engagiere mich für ein neues Politikverständnis. Ich muss sagen, dass es mir nie so schwer fiel wie jetzt, eine Wahlentscheidung zu treffen. „Wählen mit Verstand und Weitsicht
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Von Sachsen ging schon einmal eine Revolution aus!

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Noch zwei Wochen bis zur Landtagswahl: Die Sachsen haben eine gute Chance, ihre Landtagswahl zu einer wahren Volksabstimmung zu machen. Sie müssen sich nur klar machen, welche der angetretenen Parteien für die gegenwärtige bedrohliche Schieflage unseres Landes verantwortlich sind und die angebotenen Alternativen wählen. Die Freien Medien bieten mit einem Wahlhelfer Argumente für das Nachdenken, ohne direkte Empfehlungen zu geben.

Wir glauben an die Macht der mündigen Bürger.

Vor dreißig Jahren ging von Sachsen eine friedliche Revolution aus, die erst die Mauer zum Einsturz, dann das ganze, bis an die Zähne atomar bewaffnete sozialistische Lager zu Fall brachte. Ohne jedes Blutvergießen, sondern mit viel Spott und Humor wurde den damals Herrschenden ihre Legitimation, Autorität und damit ihre Macht entzogen. Die Sachsen auf den Straßen von Leipzig, Dresden, Plauen und vielen anderen Städten und Gemeinden demonstrierten, wie Recht unser großer Freiheitsdichter Friedrich Schiller hatte: „Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.“ „Von Sachsen ging schon einmal eine Revolution aus!“ weiterlesen

Verfassungsschutz erklärt Grundgesetz für verfassungsfeindlich!

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In der geistig geschlossenen Irrenanstalt Deutschland hat der galoppierende Wahn der politisch-medialen Herrschsüchtigen einen unfassbaren Höhepunkt erreicht.

In der Begründung des Verfassungsschutzes für die Einstufung der Identitären als rechtsextremistisch wird als „Beweis“ für Verfassungsfeindlichkeit eine Aktion „Grundgesetz statt Scharia“ aufgeführt.

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Medien bejubeln die Auflösung des Rechtsstaates

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Im Bundestagswahlkampf 2009 verteilte der grüne Direktkandidat von Friedrichshain-Kreuzberg Christian Ströbele das Grundgesetz im Miniformat. Ein Exemplar davon ist bis heute in meinem Besitz. Auf der ersten Seite ist sein Foto abgedruckt, versehen mit seiner Unterschrift. Er pflegte nach Podiumsdiskussionen die in Schwarz-Rot-Gold gebundenen Büchlein zu signieren.

Der Anwalt und ehemalige Bundestagsabgeordnete, der sich so als wahrer Hüter des Grundgesetzes präsentierte, scheint es selbst nicht gelesen zu haben. Oder er ist inzwischen dement und kann sich nicht mehr erinnern. Im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) steht:
„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“.
Ergänzend dazu sagt das Versammlungsgesetz, § 21:
„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das ist immer noch die Gesetzeslage in Deutschland, die aber nur noch auf dem Papier steht und von Politik und Medien inzwischen straflos missachtet wird.

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