Ronzheimer / Carlson in der Höhle des Löwen

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Von Hans Hofmann-Reinecke

Am 20. Juli 2025 wurde der bekannte amerikanische TV-Moderator Tucker Carlson von Paul Ronzheimer, Redakteur der Bild-Zeitung, interviewt. Das Gespräch entwickelte sich rasch zu einem ungleichen Duell: Der Journalist aus Berlin war dem überlebensgroßen Amerikaner rhetorisch nicht gewachsen. In der dialektischen Konfrontation zweier politischer Systeme hatte Ronzheimer als Vertreter eines woken Deutschlands außerdem wesentlich schlechtere Karten.

Lautsprecher am Set

Ein Interview soll eigentlich dazu dienen, einem prominenten Gast Öffentlichkeit zu geben – man möchte seine politischen Positionen erfahren und zugleich den Menschen dahinter spüren. Dieses Ideal hat sich gewandelt. Heute wird der Interviewte entweder zur Ikone erhoben oder vor laufender Kamera demontiert. Und wenn man ihm intellektuell nicht gewachsen ist, sorgt man zur Sicherheit für ein lautes Begleitprogramm: etwa mit Lautsprecherwagen, die die Aussagen des Gegenübers übertönen. Wer im rhetorischen Zweikampf mit dem Florett unterliegt, setzt eben auf ein Dutzend Schläger mit Knüppeln – wie es kürzlich die ARD im Umgang mit Alice Weidel demonstrierte.

Ronzheimer reiste jedoch ohne Verstärkung oder technische Hilfsmittel an, als er Carlson am 19. Juli auf dessen Ranch in Maine besuchte. Allein auf sich gestellt, war er den verbalen Breitseiten, die Carlson auf ihn als Repräsentanten eines sich selbst kastrierenden Deutschlands abfeuerte, weitgehend schutzlos ausgeliefert. Er musste sich dessen „Ungeheuerlichkeiten“ in voller Länge und Lautstärke anhören – ohne dass ihm Raum blieb, seine eigene Agenda zu platzieren. „Ronzheimer / Carlson in der Höhle des Löwen“ weiterlesen

GOODBYE BOEING?

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Von Hans Hofmann-Reinecke

In den vergangenen Jahren sind bei Abstürzen von Boeing-Maschinen viele Menschen ums Leben gek0mmen. Lag es an den Piloten, an den Flugzeugen oder an Höherer Gewalt? Dann verlor im Januar 2024 eine 737 der Alaska Airlines ein „Door Plug“- die Abdeckung einer Öffnung in der Rumpfseite für eine optionale Tür. Gottlob kam dabei niemand ums Leben, aber es offenbarte unverzeihliche Schlampereien in Boeings Qualitätssicherung. Und nun stürzte vor einem Monat ein 787 Dreamliner der Air India nach dem Start ab. Bedeutet das für Boeing das Ende?

Technisches oder menschliches Versagen?

Es waren nicht immer die Flugzeuge an den Tragödien schuld. Zwar war die Ursache für die Abstürze von Lion Air Flight 610 und Ethiopian Airlines Flight 302 ein heimlich in die Steuerung der 737 Max eingebautes System namens MCAS, das einen aerodynamischen Makel kompensieren sollte, der sich durch die Installation größerer Triebwerke ergeben hatte. Durch einen defekten Sensor brachte dieses System die beiden Flugzeuge außer Kontrolle, und die Piloten waren nicht ausreichend trainiert, um rasch rettend einzugreifen. Es war unverantwortlich von Boeing, dass diese Modifikation nicht mit einer obligatorischen Einweisung der Piloten einher ging.

Der Crash der 737 von Jeju Air in Südkorea war Folge von Vögeln, die in die Triebwerke gelangt waren und sie stillgelegt hatten. Den Piloten gelang eine Notlandung, aber die Maschine schoss über das Ende der Piste hinaus und kollidierte mit einem Hindernis in der Verlängerung der Bahn. Ukraine International Airlines Flug 752, eine 737-800, wurde auf dem Flug von Teheran nach Kiew am 8. Januar 2020 kurz nach dem Start vom Flughafen Teheran von iranischen Raketen abgeschossen. Alle an Bord kamen dabei ums Leben. Diese beiden letzteren Tragödien wurden definitiv nicht durch Mängel in den Maschinen verursacht.

Aber wie ist der jüngste Boeing- Absturz der Air India 787, des ersten Dreamliners mit Verlust von Menschenleben zu erklären?

Die Boeing 787 ist ein zweistrahliges Langstrecken-Großraumflugzeug, mit der doppelten Kapazität und doppelten Reichweite der 737. Sie wurde 2011 in Dienst gestellt, heute sind 1200 im Verkehr. Die verunglückte Maschine war 2016 an Air India ausgeliefert worden und hatte in den neun Jahren seither auf 8.200 Flügen 38.000 Stunden in der Luft verbracht. „GOODBYE BOEING?“ weiterlesen

Anmerkungen zu Strategie und Taktik der medialen Gegenoffensive in Sachen Frauke Brosius-Gersdorf Teil 1

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Das Gespräch Lanz – Brosius-Gersdorf vom 15. Juli

von Philipp Lengsfeld

Für mich ist der Versuch des Durchdrückens von Frauke Brosius-Gersdorf in das Amt einer Bundesverfassungsrichterin eine Art Endgegner für freiheitlich-liberale Kräfte in Deutschland. Die Übernahme des Verfassungsgerichts und der Verbot politischer Konkurrenz und Haltungen wäre der Schlussstein für den großen langen linken Marsch durch die bundesdeutschen Institutionen. Nach meiner klaren Einschätzung würde mit der Haltung einer Frauke Brosius-Gersdorf die liberal-freiheitliche Demokratie weiter ein großes Stück weit in eine staatsdirigistische Erziehungs- und Gängelungsgesellschaft geschoben werden.

Es ist deshalb aller Mühen wert, diesen Kampf auszufechten und zu gewinnen. Deshalb widmet sich dieser Text der Strategie und Taktik der medialen Gegenoffensive, insbesondere dem Auftritt der Nominierten bei Markus Lanz (Teil 1) und die begleitende Flankierung durch politische und mediale Kräfte bei Lanz vorgestern und gestern (Teil 2).

Als Leitmotiv sehe ich dabei ganz klar die Täuschung der Öffentlichkeit, über den Versuch die Radikalpositionen und Agenda von Frauke Brosius-Gersdorf als mediales Missverständnis („ich bin kein Medienprofi (FBG bei Lanz)) und als akademische Selbstverständlichkeit in der Welt der „ich bin Wissenschaftlerin“ Rechts- und Verfassungsfachfrau Prof. Brosius-Gersdorf runter- bzw. weich zu framen.

Frauke Brosius-Gersdorf Auftritt bei Lanz kann man dabei schon jetzt getrost als instant classic bezeichnen. Ein von A bis Z medien- und politikorientierter, komplett durchgescripteter Auftritt, der eine klare Strategie verfolgt.

Ich möchte im Folgenden die Ingredienzien vertieft analysieren.

A Gefühligkeitsduselei und unsägliches Spielen der Opferkarte

Das Hauptproblem „unserer Demokratie“ ist ja momentan das Denk- und Kooperationsverbot gegenüber der AfD. Dieser wird wahlweise mit einer vermeintlichen Verfassungsfeindlichkeit begründet oder damit, dass die AfD durch das ständige Spielen der Angst- und Opferkarte den Zusammenhalt in der demokratischen Gesellschaft nachhaltig schwächt. Während der erste Punkt ja aus meiner Sicht klar die hidden agenda der SPD-Nominierungen – wenn das Verfassungsgericht die AfD verbieten würde, könnte uns nur noch Europa retten, ist der zweite Punkt gar nicht völlig falsch. Es gibt Personen und Kräfte in der AfD, die auf die Angstkarte setzen und den permanenten Opfergestus optimiert haben. „Anmerkungen zu Strategie und Taktik der medialen Gegenoffensive in Sachen Frauke Brosius-Gersdorf Teil 1“ weiterlesen

Brosius-Gersddorf über “allen Zweifel” erhaben? Nein!

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Von Ulrich Sauer

Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause geschah im Bundestag Unerhörtes. Abgeordnete machten von ihrem Recht auf weisungsfreie Entscheidung Gebrauch und verweigerten ihrer Fraktionsführung und dem Kanzler die Gefolgschaft. Die anschließende Debatte verlief dann wieder wie gewohnt. Außer Phrasen und zum Teil hysterischem Gekreische nichts gewesen. Eine Feststellung verdient allerdings Beachtung: Die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sei eine hervorragende Juristin, über jeden fachlichen Zweifel erhaben.

Ist das wirklich so?

Für die Suche nach einer Antwort sind die Verlautbarungen aus gerufenem Mund wie der Offene Brief der 300 oder die Kommentare in den meinungsmachenden Medien wenig hilfreich. Hier muss schon etwas tiefer geschürft werden. Man muss sich vor Augen halten, dass in Karlsruhe kein  akademischer Gedankenaustausch stattfindet, sondern Urteile gefällt werden. Es geht also um Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Was muss ein guter Richter können? U.a. muss er einen Sachverhalt unter gesetzliche Regeln subsumieren können. Bei dieser Tätigkeit sei einer Rechtsgelehrten durchaus ein gewisser Kompetenzvorsprung zugestanden. Leider nützt dies alles dann nichts, wenn von einem falschen Sachverhalt ausgegangen wird, was zwangsläufig eine falsche Entscheidung, ein Fehlurteil also, wenn man so will, zur Folge hat. Besonders deutlich wird dies im Strafverfahren. Die Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen ist anspruchsvoll, verlangt Eigenständiges. Hilfe durch Fachkommentare mit Hinweisen auf herrschende Meinungen und gefestigte Rechtsprechung stehen nicht zur Verfügung, selbstständiges Denken, das nicht alles für bare Münze nimmt, was z.B. staatliche Stellen behaupten, und Gründlichkeit sind unabdingbar. Über dieses so skizzierte Anforderungsprofil für richterliche Tätigkeit dürfte doch über alle weltanschauliche Gräben hinweg Konsens bestehen. „Brosius-Gersddorf über “allen Zweifel” erhaben? Nein!“ weiterlesen

Eine Nicht-Wahl: Wo ist das Problem?

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Lothar W. Pawliczak

Es hyperventiliert von allen Seiten. Der Kanzler hat „Ja“ gesagt. Plagiat oder Nicht-Plagiat? Geplanter Staatsstreich. Moralischer Fanatismus. Schmähkampagne. Eskalationsspirale. Versagen des Fraktionsvorsitzenden. Armutszeugnis. Dilettantismus. Schlamassel. Debakel. Koalition in der Krise. Fatale Folgen. Entsetzt. Blamiert. Skandal. Bundesverfassungsgericht beschädigt. Staatskrise. Schwarzer Tag. Widerliche Lebensschützer. Rechter Kulturkampf. Politische Zumutung. „Das kann man sich als Frau nicht bieten lassen!“, nicht gewählt zu werden. Man brauche Staatstragenheit. Die SPDler, Grünen, Linken, können sich vor Empörung kaum wieder einkriegen. ARD-Restle sieht sogar einen Trump wirken. Unerhört, daß nicht alle CDUler zwei von der SPD zur Wahl als Bundesverfassungsrichter Vorgeschlagene wählen wollen. Die Empörten, die glauben, kein Sachargument vortragen zu müssen, wissen offensichtlich nicht, was eine Wahl ist.

Dem kann abgeholfen werden: Eine Wahl ist eine  Auswahl von Individuen, so daß sie für eine Gemeinschaft oder Gesellschaft deren Willen ausdrücken, Entscheidungen treffen und für die handeln sollen. Formell oder durch Tradition ist geregelt, wer prinzipiell wählbar ist, wer Wahlvorschläge machen darf und wer wahlberechtigt ist. Bei jeder Wahl gibt es also Nicht-Gewählte, nämlich zum einen alle, die nicht zur Wahl vorgeschlagen worden sind. Und zum anderen möglicherweise Vorgeschlagene, die nicht gewählt werden. Wenn es keine Nicht-Gewählten beiderlei Art geben kann, ist es keine Wahl.

Es muß bei einer Wahl immer die Möglichkeit geben, daß die Wahlberechtigten die zur Wahl Vorgeschlagenen nicht wählen. Wenn die Vorschläge nur zu bestätigen sind, handelt es sich nicht um eine Wahl, sondern um eine Kür. Aus der Geschichte kennen wir verschiedene Formen der Kür und wir haben in voller Länge mit der Krönung von King Charles III. – His Majesty Charles the Third, by the Grace of God, of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of His other Realms and Territories King, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith – eine Kür im Fernsehen verfolgt. Akklamation, Weihe, Salbung, Ritterschlag, Ummantelung, Thronsetzung. Das Volk hat dann noch zu huldigen. „Eine Nicht-Wahl: Wo ist das Problem?“ weiterlesen