Die Verantwortungslosigkeit der SPD am 30. März 1930

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Von Gastautor Hans-Jürgen Wünschel

Nach den Bundestagswahlen wurde die SPD nicht müde zu betonen, dass sie sich immer ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst gewesen ist. Doch ein Blick in die Geschichte zeigt, dass diese Behauptung eine lieb gewordene Legende ist.
Wer aber widerlegt Mythen? Wissenschaftler? Politiker? Was ist aber, wenn Mythen notwendig sind, um ein politisches System zu legitimieren bzw. zu stabilisieren?

Fast unausrottbar ist die Meinung, dass die Weimarer Republik an der hohen Zahl der Arbeitslosen, an der Agitation der Linken und Rechten zugrunde gegangen wäre. Das mag wohl für ihr letztes Jahr 1932 gegolten haben, doch da war die Republik kaum noch zu retten. Ist das Experiment in Demokratie – Weimarer Republik – nicht schon Jahre vorher zerstört worden? Haben nicht die vielen Intellektuellen die Substanz von Weimar zerstört? Ganz gleich ob wir an Thomas Mann oder Kurt Tucholsky denken, Weimar hatte keine oder kaum Verteidiger, sondern nur Zerstörer, ob von rechts oder links, ob von Intellektuellen oder von Militärs.

Hat nicht Thomas Mann das System der Demokratie von Weimar eher geschmäht denn verteidigt mit solchen Worten: “Aber wozu die Politisierung, Verwestlichung, Entdeutschung und Verflachung, die seit 50 Jahren im Gange ist, wenn nicht einmal Macht herauskommen soll?” Die Nazis hätten nicht besser argumentieren können!

Merkwürdig ist aber die Tatsache, dass sehr viele Geschichtsbücher die Tatsache ignorieren, dass die komfortable Mehrheit der Regierung des Sozialdemokraten Hermann Müller, seit 1928 im Amt, von der größten Regierungspartei selbst zunichte gemacht wurde und Müller von seiner eigenen sozialdemokratischen Fraktion gezwungen, im März 1930 seinen Rücktritt einreichen musste. Nicht nur die Nazis oder die Kommunisten haben damit der Weimarer Republik den Todesstoß versetzt, sondern auch die Sozialdemokraten. Dass es die Nazis und die Arbeitslosen gewesen wären, ist lange als Legende gepflegt worden, konnte doch der Wiederaufbau nach 1945 nicht mit einer Partei begonnen werden, die maßgeblich dazu beigetragen hat, die erste Demokratie in Deutschland aus fundamentalistischen Gründen zu zerstören. Merkwürdig mutet es an, wenn wir lesen, warum die SPD-Fraktion des Reichstages vor 80 Jahren ihrem Kanzler die Gefolgschaft verweigert: “Wir können ein imaginäres Staatsinteresse nicht über das proletarische Klasseninteresse stellen”.

Betrachten wir nur die Fakten, die richten genug. Die Weimarer Republik begann mit Blick auf die Demokratien des Westens als parlamentarisches System. Dies bedeutet, die Regierung muss von der Mehrheit des Vertrauens der Abgeordneten des Reichstages getragen werden. Schwindet diese, muss das Parlament eine neue Mehrheit für eine neue Regierung finden oder in Neuwahlen eine neue Zusammensetzung des Parlamentes herstellen. Nun hatte die Weimarer Verfassung mit den Artikeln 48 und 25 eine Möglichkeit besessen, die besagte, dass auch der Reichspräsident ein Kabinett berufen durfte, wenn das Parlament sich nicht auf die Bildung einer Regierung einigen konnte. Dies war als Ausnahme gedacht, um politische Entscheidung, d.h. das Regieren, zu gewährleisten.

Schauen wir uns nun einmal die Zusammensetzung des Parlamentes an, wie sie sich nach der Reichstagswahl von 1928 ergeben hat: SPD 153, Zentrum 61, DVP 45, DNVP 73, DDP 25, BVP 17, KPD 45, NSDAP 12 Abgeordnete. Die von Hermann Müller gebildete Koalition konnte sich auf eine solide Mehrheit von Abgeordneten stützen. Die republikfeindlichen Parteien – NSDAP und KPD – spielten keine Rolle. Nachdenkenswert ist aber schon die zunächst theoretische Frage, was machen die Parteien in dem Fall, wenn die stärkste Fraktion – SPD – einmal nicht mehr zur Regierungsbildung bereit steht?

Das Wahlergebnis hatte der SPD einen großen Sieg gebracht. Sie konnte ihre Mandate um 22 Abgeordnete vermehren, während die anderen Parteien, mit Ausnahme der KPD, mehr oder weniger beträchtlich Stimmen verloren. Bei einer Gesamtzahl von 491 Sitzen wurden zur Regierungsbildung 246 Abgeordnete benötigt.
Fassen wir die Zahl der Abgeordneten zusammen, die weder der SPD noch der KPD und der NSDAP zuzurechnen sind, dann erhalten wir 221 Abgeordnete der DVP, DNVP, BVP, DDP und des Zentrums. Zur Kanzlermehrheit – 246 Stimmen – wurden aber mindestens 25 Abgeordnete zusätzlich gebraucht. Bei einer Regierungsbildung sich auf die 60 Abgeordneten der vielen Splitterparteien zu stützen hieße, sich in Abhängigkeit der Launen und Interessen von Individualisten zu begeben, was bisher kein verantwortungsvoller Politiker getan hat und jetzt auch nicht tun wollte. Unter diesen Umständen gab es nur eine Möglichkeit der Regierungsbildung, nämlich mit der SPD.
Das neue Reichskabinett, das am 29. Juni 1928 gebildet wurde, verfügte denn auch über 301 von 491 Mandaten. Die Regierung Müller konnte also auf eine komfortable Mehrheit der sie tragenden Parteien SPD, Zentrum, DVP und BVP bauen. Klar war aber auch, dass bei einem Ausscheiden entweder der SPD oder des Zentrums oder der DVP diese Mehrheit verloren war. Andererseits konnte jede dieser drei Parteien auch einmal überlegen, die Durchsetzung eigener politischer Programmpunkte mit der Drohung des Ausscheidens zu verbinden. Die Regierung Müller war also von Anfang an der politischen Erpressung ausgesetzt.

Vor 80 Jahren war es dann so weit. Im Winterhalbjahr 1929/30 zählte man wie heute etwa drei Millionen Arbeitslose. Doch die Kassen zur Unterstützung dieser Personen waren leer. Wie sollten sie gefüllt werden? Eine ordnungspolitische Grundsatzentscheidung stand an: Entweder durch Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um ein halbes Prozent – eine Erhöhung also von einem Viertel Prozent je der Arbeitgeber und Arbeitnehmer – oder durch das Steueraufkommen. Zentrumspartei, Deutsche Volkspartei und Demokratische Partei schlugen die Festschreibung der Beiträge auf 3 1/2 Prozent und die Entnahme des Betrages von 150 Millionen Reichsmark aus dem Reichshaushalt vor, was von Reichskanzler Müller (SPD), Innenminister Severing (SPD) und Wirtschaftsminister Schmidt (SPD) ebenfalls befürwortet wurde. Ernst Rudolf Huber schreibt dazu in seiner Deutschen Verfassungsgeschichte: “Übereinstimmend erklärte die Mehrheit der Reichstagsfraktion (SPD) den Parteien-Kompromiss für unannehmbar… Indem die SPD dem letzten von ihr gestellten Reichskanzler mit überwältigender Mehrheit die Gefolgschaft verweigerte, erzwang sie nicht nur den Wechsel des Kabinetts, sondern den Übergang zu einem Regierungssystem, das seinen Rückhalt statt in einer parlamentarischen Mehrheit in den verfassungsmäßigen Vollmachten des Reichspräsident suchen musste.”

Noch am Abend des 27. März 1930 nahm Reichspräsident Hindenburg den Rücktritt des Kabinetts Müller an. Aufgrund der Tatsache dass in den folgenden Wochen und Monaten die SPD sich strikt weigerte, erneut Regierungsverantwortung zu übernehmen, konnte keine Regierung mehr gebildet werden, die das Vertrauen der Mehrheit der im Parlament versammelten Parteien hatte. Das Dilemma war gegeben: Der Reichspräsident musste nach der Weimarer Verfassung in Zukunft Präsidialkabinette berufen, an dessen Ende das Kabinett Hitler stand. Am 30. März wurde der Zentrumspolitiker Heinrich Brüning als Chef des 1. Präsidialkabinetts der Weimarer Republik ernannt.

Die Frankfurter Zeitung kommentierte am 28. März 1930 unter der Überschrift “Eine unheilvolle Entscheidung” die Haltung der SPD und meinte, dass der Gegenstand des Streites mit seiner Kleinheit in einem grotesken Missverhältnis zu den verhängnisvollen Folgen stehe, die daraus erwachsen könnten. Der Sozialdemokrat Rudolf Hilferding kritisierte in der Zeitschrift “Die Gesellschaft”, dass es nicht gut sei, aus “Furcht vor dem Tode Selbstmord” zu begehen. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch die Tatsache, dass z.B. der in sozialdemokratischen Kreisen nicht ganz unbedeutende Historiker Helmut Hirsch in seiner Geschichte der Weimarer Republik (1972), schreibt, dass Hindenburg für die Ausschaltung der SPD von der Leitung der Geschicke des Reiches verantwortlich gewesen wäre. In dem vom Klett-Verlag herausgegebenen Schulbuch “Geschichte der Neuesten Zeit” heißt es lapidar: “Einige Parteien fürchteten einen bedeutenden Stimmenverlust, wenn sie sich an der Regierung beteiligten… Deshalb ernannte Hindenburg den Zentrumsabgeordneten Brüning zum Reichskanzler..”

Heinrich August Winkler schreibt aber in seiner neuesten Arbeit “Der lange Weg nach Westen”: “Die SPD hat im entscheidenden Augenblick nicht alles getan, was in ihren Kräften stand, um die parlamentarische Demokratie zu bewahren… sie nahm die Abkehr von der parlamentarischen Demokratie billigend in Kauf und konnte sich daher von einer Mitverantwortung für den Übergang zum Präsidialsystem nicht freisprechen.”
Doch was sich in den kommenden Monaten abspielte ist nur vereinzelt in Darstellungen über die Zeit nachzulesen. Geschichtsbücher für die Schule übergehen dies seit Jahrzehnten. Zusammen mit der KPD und der NSDAP lehnte die SPD die Regierungserklärung Brünings ab. Auch in Zukunft verweigerte die sozialdemokratische Reichstagsfraktion die Unterstützung oder wenigstens die Tolerierung des Demokraten Brüning und stimmte so am 3. April, am 19. April mit den Rechts- und Linksradikalen. Am 18. Juli 1930 brachten die Sozialdemokraten sogar gemeinsam mit den Nationalsozialisten und Kommunisten einen Antrag gegen die Regierung ein. Immer wieder versuchte der sozialdemokratische Ministerpräsident von Preußen, Otto Braun, seine Reichstagsgenossen zur Besinnung zu rufen und nicht zuzulassen, dass die SPD keinen Einfluss mehr auf die Lenkung des Staates hatte. Doch vergebens. Nachdem immer wieder die negative Mehrheit aus SPD, KPD, NSDAP und DNVP gegen die Politik Brünings stimmte, sah sich der Reichskanzler genötigt, den Reichspräsidenten um Auflösung des Reichstages zu bitten, in der Hoffnung, dass die Neuwahl eine bessere parlamentarische Unterstützung böte.

Doch machten die Wahlen am 14.9.1930 offenbar, dass keine Mehrheit für eine parlamentarische Demokratie mehr vorhanden war.
Während das Zentrum gegenüber den Wahlen von 1928 ihren Stimmenanteil von 3 712 000 auf 4 128 000, die Bayerische Volkspartei von 946 000 auf 1 059 000 erhöhen konnte, erhielt die SPD nur noch 8,6 Millionen gegenüber 9,1 Millionen Stimmen des Jahres 1928. Analysen ergaben, dass die SPD sowohl an die KPD als auch an die NSDAP verloren hat. Ernst Rudolf Huber schreibt auf Seite 784 der Verfassungsgeschichte: “Die Septemberwahlen machten nicht nur eine Staatskrise, sondern auch eine Parteienkrise, insbesondere eine Krise der SPD offenbar.”

Nachdem die SPD in ihrer Zusammenarbeit mit den Rechts- und Linksextremen die bisher marginale NSDAP und die KPD hoffähig gemacht hatte, stieg nun der Anteil der NSDAP-Abgeordneten von 12 auf 107, der der KPD Abgeordneten von 54 auf 77. Die Weimarer Koalition (Zentrum 68, SPD 143 und Staatspartei 20) erhielt nur 231 von 577 zu vergebenden Mandaten. Die Deutsche Volkspartei erhielt 30 Abgeordnete und die Deutschnationale Volkspartei 41 Abgeordnete. Ohne die Mandate der SPD konnte wiederum keine Regierung, die über mindestens 289 Mandate im Parlament hätte verfügen müssen, gebildet werden. Auch wenn in den nächsten Monaten die Sozialdemokratie, sich ihrer verhängnisvollen Entscheidung vom Frühjahr 1930 immer mehr bewusst werdend, einige Gesetze der Regierung Brüning tolerierte, gab es keinen Weg mehr zurück zur parlamentarischen Demokratie. Die Hoffnung der SPD- Fundamentalisten, sich in der Opposition zu regenerieren, hatte nicht nur getrogen, sondern auch deutlich gemacht, dass der altbewährte Funktionärsstamm und die altbewährte Solidarität der Arbeiterwähler erschüttert war und die Anziehungskraft auf die Arbeiterjugend und eine bestimmte Schicht der Intellektuellen schwand.

Das Ergebnis der letzten Reichstagswahl der Weimarer Republik im März 1933 machte noch einmal das ganze Ausmaß der sozialdemokratischen Tragödie sichtbar: Während die SPD nur noch 120 Mandate erhielt, stieg der Anteil der Mandate der Zentrumspartei auf 73, die NSDAP zählte 288 Abgeordnete. Die Weimarer Republik ist in erster Linie durch die Verantwortungslosigkeit gewisser fundamentalistischer Parteiführer der Arbeiterschaft im März 1930 zugrunde gerichtet worden. Sie wurde erst danach Opfer der Arbeitslosigkeit und rechts- und linksextremer Parteien.



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