Politisch Verfolgte genießen Asylrecht
Von Gastautor Boris Blaha Bei jedem typischen Antifa-Aktivisten hätte der Staat die Berechtigung und die Verpflichtung, strafrechtlich gegen ihn vorzugehen: wegen Sachbeschädigung an Häusern, Autos, öffentlichen Einrichtungen, wegen Einschüchterung, Bedrohung, Nötigung. Wegen Rufmord, Verleumdung, wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung bis hin zum versuchten Totschlag. Aber der Staat ermittelt nicht, er klagt nicht an, er verurteilt nicht. … Politisch Verfolgte genießen Asylrecht weiterlesen
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